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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Bericht des Kämmerers über die aktuelle Haushaltssituation - mündlich - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung | 2017/0430 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip): Jahresabschluss 2016 und Nachtrag Wirtschaftsplan 2017 | 2017/0448 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | GELSENWASSER AG hier: Gründung der Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Kaarst | 2017/0401 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der Gelsenwasser AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH | 2017/0402 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH Jahresabschluss 2016 | 2017/0425 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2016 | 2017/0414 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Stadtmarketing Herne GmbH: Jahresabschluss 2016 | 2017/0413 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Stadtwerke Herne AG (StwH): Mittelbare Beteiligungen über die Trianel GmbH an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG und an der Infrastrukturgesellschaft Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG | 2017/0199 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Stadtwerke Herne AG (StwH), Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR), Herner Bädergesellschaft mbH (HBG), Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH): Jahresabschlüsse 2016 | 2017/0393 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) , Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) und Herner Bädergesellschaft mbH (HBG): Gesellschaftsvertragsänderung, Genehmigung der Geschäftsordnungen der Aufsichtsräte und Organbesetzung | 2017/0426 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt
I.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
II.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) wird die Weisung erteilt, a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
2. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
IV.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt,
a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen (vgl. Anlage 7) und b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl. c) die Geschäftsführung der VVH anzuweisen, Vollmachten zur Wahrnehmung der d) und zu beschließen, dass derjenige/diejenige als Vertreter/in der VVH für
V. Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich der Beschlüsse zu I. – IV.
a) in den Aufsichtsrat Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) auf Vorschlag des Rates der Stadt als Vertreter/innen der Stadt Herne
b) in den Aufsichtsrat Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) als Vertreter/innen der Stadt
c) in den Aufsichtsrat der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) als Vertreter/innen der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.
VI.Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. der Genehmigung der Kommunalaufsicht.
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29.06.2017 - Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt
I.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
II.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) wird die Weisung erteilt, a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
2. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
IV.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt,
a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen (vgl. Anlage 7) und b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl. c) die Geschäftsführung der VVH anzuweisen, Vollmachten zur Wahrnehmung der d) und zu beschließen, dass derjenige/diejenige als Vertreter/in der VVH für
V. Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich der Beschlüsse zu I. – IV.
a) in den Aufsichtsrat Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) auf Vorschlag des Rates der Stadt als Vertreter/innen der Stadt Herne
b) in den Aufsichtsrat Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) als Vertreter/innen der Stadt
c) in den Aufsichtsrat der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) als Vertreter/innen der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.
VI.Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. der Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Abstimmungsergebnis:
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11.07.2017 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Stadtdirektor Dr. Klee ergänzt § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne (VVH) – Anlage 7 ‑ wie folgt: 1. Der Aufsichtsrat nimmt die vom Gesetz und diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben wahr, vorbehaltlich des Rechts der Gesellschafterversammlung, im Einzelfall die Entscheidung an sich zu ziehen.
Frau Szelag bittet, unter Punkt V. a) 3. den Namen „Mußbach“ in „Musbach“ zu ändern.
Geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/-innen der Stadt
I.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
II.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) wird die Weisung erteilt, a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
2. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
IV.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt,
a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages mit der zusätzlichen Änderung in § 11 Abs. 1 Satz 1 zu beschließen (vgl. Anlage 7) und b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl. c) die Geschäftsführung der VVH anzuweisen, Vollmachten zur Wahrnehmung der d) und zu beschließen, dass derjenige/diejenige als Vertreter/in der VVH für
V. Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich der Beschlüsse zu I. – IV.
a) in den Aufsichtsrat Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) auf Vorschlag des Rates der Stadt als Vertreter/-innen der Stadt Herne
b) in den Aufsichtsrat Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) als Vertreter/innen der Stadt
c) in den Aufsichtsrat der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) als Vertreter/innen der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.
VI.Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. der Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Schriftführung:
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Ö 12 | Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H. (WHE), CTH Container Terminal Herne GmbH (CTH), TIH Terminal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH): Jahresabschlüsse 2016 | 2017/0394 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016 | 2017/0459 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Vorschlag: Einnahmen aus Werberechten für das Herner Stadtgebiet | 2017/0460 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16.1 | Anfrage: Tarifbindung bei Tochter- und Enkelgesellschaften der Stadt Herne | 2017/0457 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip): Darlehen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH Geschäftsführungsangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) - Stadtwerke Herne AG (STWH): Hebung von stillen Reserven aus den Aktien der Gelsenwasser AG | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 4 | Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG); Geschäftsführungsangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 5 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 6 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||