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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen  

Bezeichnung: des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Datum: Do, 29.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:54 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bericht des Kämmerers über die aktuelle Haushaltssituation - mündlich -    
Ö 2  
Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Enthält Anlagen
2017/0430  
Ö 3  
chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip): Jahresabschluss 2016 und Nachtrag Wirtschaftsplan 2017
2017/0448  
Ö 4  
GELSENWASSER AG hier: Gründung der Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Kaarst
Enthält Anlagen
2017/0401  
Ö 5  
GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der Gelsenwasser AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH
Enthält Anlagen
2017/0402  
Ö 6  
Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH Jahresabschluss 2016
2017/0425  
Ö 7  
Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2016
Enthält Anlagen
2017/0414  
Ö 8  
Stadtmarketing Herne GmbH: Jahresabschluss 2016
2017/0413  
Ö 9  
Stadtwerke Herne AG (StwH): Mittelbare Beteiligungen über die Trianel GmbH an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG und an der Infrastrukturgesellschaft Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
2017/0199  
Ö 10  
Stadtwerke Herne AG (StwH), Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR), Herner Bädergesellschaft mbH (HBG), Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH): Jahresabschlüsse 2016
2017/0393  
Ö 11  
Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) , Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) und Herner Bädergesellschaft mbH (HBG): Gesellschaftsvertragsänderung, Genehmigung der Geschäftsordnungen der Aufsichtsräte und Organbesetzung
Enthält Anlagen
2017/0426  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt

 

I.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) wird die Weisung erteilt,

a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
    Anlage 3) zu genehmigen;

 

II.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH               (HBG) wird die Weisung erteilt,

a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und

b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
    Anlage 6) zu genehmigen.


III.1. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
    Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne
    mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
    Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HCR anzuweisen,

    a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
    b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
        (vgl. Anlage 3) zu genehmigen.

2. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
   VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
    Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HBG anzuweisen,

    a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und
    b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
        (vgl. Anlage 6) zu genehmigen.

 

IV.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt,

 

a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen (vgl. Anlage 7) und

b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
     Anlage 9) zu genehmigen,

c) die Geschäftsführung der VVH anzuweisen, Vollmachten zur Wahrnehmung der
     Aktionärsrechte der VVH in der Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG
     gemäß Anlage 10 zu erteilen,

d) und zu beschließen, dass derjenige/diejenige als Vertreter/in der VVH für
     zukünftige Gesellschafterversammlungen der Herner Gesellschaft für Wohnungs-
     bau mbH (HGW) benannt wird, den/die der Rat der Stadt aus seiner Mitte
     hierzu wählen wird, ohne dass eine besondere Benennung im Einzelfall erfolgen
     muss. Dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf.

 

 

V. Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich der Beschlüsse zu I. – IV.

 

a) in den Aufsichtsrat Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) auf Vorschlag des Rates der Stadt als Vertreter/innen der Stadt Herne

 

  1.      Herrn Stadtverordneten Jürgen Scharmacher
  2.      Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini
  3.      Herrn Stadtverordneten Michael Mußbach
  4.      Herrn Stadtverordneten Raoul Roßbach

 

b) in den Aufsichtsrat Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) als Vertreter/innen der Stadt 

 

  1. Herrn Bürgermeister Erich Leichner
  2. Herrn Stadtverordneten Kai Gera
  3. Herrn Stadtverordneten Hendrik Bollmann
  4. Herrn Stadtverordneten Horst Severin
  5.  Frau Stadtverordnete Susanne Marek

 

c) in den Aufsichtsrat der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und

Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) als Vertreter/innen der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft

 

  1.      Herrn Stadtverordneten Heinrich Scholz,
  2.      Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel,
  3.      Frau Stadtverordnete Marion Tittel,
  4.      Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger,
  5.      Herrn Stadtverordneten Lüder Thiele,
  6.      Herrn Stadtverordneten Michael Musbach,
  7.      Frau Stadtverordnete Veronika Buszewski,

 

Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.

 

VI.Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. der Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

   
    29.06.2017 - Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
    Ö 11 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt

 

I.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) wird die Weisung erteilt,

a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
    Anlage 3) zu genehmigen;

 

II.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH               (HBG) wird die Weisung erteilt,

a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und

b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
    Anlage 6) zu genehmigen.


III.1. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
    Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne
    mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
    Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HCR anzuweisen,

    a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
    b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
        (vgl. Anlage 3) zu genehmigen.

2. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
   VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
    Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HBG anzuweisen,

    a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und
    b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
        (vgl. Anlage 6) zu genehmigen.

 

IV.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt,

 

a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen (vgl. Anlage 7) und

b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
     Anlage 9) zu genehmigen,

c) die Geschäftsführung der VVH anzuweisen, Vollmachten zur Wahrnehmung der
     Aktionärsrechte der VVH in der Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG
     gemäß Anlage 10 zu erteilen,

d) und zu beschließen, dass derjenige/diejenige als Vertreter/in der VVH für
     zukünftige Gesellschafterversammlungen der Herner Gesellschaft für Wohnungs-
     bau mbH (HGW) benannt wird, den/die der Rat der Stadt aus seiner Mitte
     hierzu wählen wird, ohne dass eine besondere Benennung im Einzelfall erfolgen
     muss. Dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf.

 

 

V. Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich der Beschlüsse zu I. – IV.

 

a) in den Aufsichtsrat Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) auf Vorschlag des Rates der Stadt als Vertreter/innen der Stadt Herne

 

  1.      Herrn Stadtverordneten Jürgen Scharmacher
  2.      Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini
  3.      Herrn Stadtverordneten Michael Mußbach
  4.      Herrn Stadtverordneten Raoul Roßbach

 

b) in den Aufsichtsrat Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) als Vertreter/innen der Stadt 

 

  1. Herrn Bürgermeister Erich Leichner
  2. Herrn Stadtverordneten Kai Gera
  3. Herrn Stadtverordneten Hendrik Bollmann
  4. Herrn Stadtverordneten Horst Severin
  5.  Frau Stadtverordnete Susanne Marek

 

c) in den Aufsichtsrat der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und

Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) als Vertreter/innen der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft

 

  1.      Herrn Stadtverordneten Heinrich Scholz,
  2.      Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel,
  3.      Frau Stadtverordnete Marion Tittel,
  4.      Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger,
  5.      Herrn Stadtverordneten Lüder Thiele,
  6.      Herrn Stadtverordneten Michael Musbach,
  7.      Frau Stadtverordnete Veronika Buszewski,

 

Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.

 

VI.Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. der Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten/AL

dafür:

11

5

3

1

1

1

dagegen:

0

 

 

 

 

 

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

 

   
    11.07.2017 - Rat der Stadt
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Herr Stadtdirektor Dr. Klee ergänzt § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne (VVH) Anlage  7  wie folgt: 

1. Der Aufsichtsrat nimmt die vom Gesetz und diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben wahr, vorbehaltlich des Rechts der Gesellschafter­versammlung, im Einzelfall die Entscheidung an sich zu ziehen.

 

Frau Szelag bittet, unter Punkt V. a) 3. den Namen „Mußbach“ in „Musbach“ zu ändern.

 

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/-innen der Stadt

 

I.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) wird die Weisung erteilt,

a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
    Anlage 3) zu genehmigen;

 

II.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH               (HBG) wird die Weisung erteilt,

a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und

b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
    Anlage 6) zu genehmigen.


III.1. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
    Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne
    mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
    Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HCR anzuweisen,

    a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
    b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
        (vgl. Anlage 3) zu genehmigen.

2. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
   VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
    Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HBG anzuweisen,

    a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und
    b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
        (vgl. Anlage 6) zu genehmigen.

 

IV.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt,

 

a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages mit der zusätzlichen Änderung in § 11 Abs. 1 Satz 1 zu beschließen (vgl. Anlage 7) und

b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
     Anlage 9) zu genehmigen,

c) die Geschäftsführung der VVH anzuweisen, Vollmachten zur Wahrnehmung der
     Aktionärsrechte der VVH in der Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG
     gemäß Anlage 10 zu erteilen,

d) und zu beschließen, dass derjenige/diejenige als Vertreter/in der VVH für
     zukünftige Gesellschafterversammlungen der Herner Gesellschaft für Wohnungs-
     bau mbH (HGW) benannt wird, den/die der Rat der Stadt aus seiner Mitte
     hierzu wählen wird, ohne dass eine besondere Benennung im Einzelfall erfolgen
     muss. Dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf.

 

 

V. Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich der Beschlüsse zu I. – IV.

 

a) in den Aufsichtsrat Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) auf Vorschlag des Rates der Stadt als Vertreter/-innen der Stadt Herne

 

  1.      Herrn Stadtverordneten Jürgen Scharmacher
  2.      Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini
  3.      Herrn Stadtverordneten Michael Musbach
  4.      Herrn Stadtverordneten Raoul Roßbach

 

b) in den Aufsichtsrat Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) als Vertreter/innen der Stadt 

 

  1. Herrn Bürgermeister Erich Leichner
  2. Herrn Stadtverordneten Kai Gera
  3. Herrn Stadtverordneten Hendrik Bollmann
  4. Herrn Stadtverordneten Horst Severin
  5.  Frau Stadtverordnete Susanne Marek

 

c) in den Aufsichtsrat der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und

Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) als Vertreter/innen der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft

 

  1.      Herrn Stadtverordneten Heinrich Scholz,
  2.      Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel,
  3.      Frau Stadtverordnete Marion Tittel,
  4.      Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger,
  5.      Herrn Stadtverordneten Lüder Thiele,
  6.      Herrn Stadtverordneten Michael Musbach,
  7.      Frau Stadtverordnete Veronika Buszewski,

 

Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.

 

VI.Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. der Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

55

23

14

6

3

3

2

2

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

 

Hinweis der Schriftführung:
Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

 

Ö 12  
Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H. (WHE), CTH Container Terminal Herne GmbH (CTH), TIH Terminal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH): Jahresabschlüsse 2016
2017/0394  
Ö 13  
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016
Enthält Anlagen
2017/0459  
Ö 14  
Vorschlag: Einnahmen aus Werberechten für das Herner Stadtgebiet
2017/0460  
Ö 15  
Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 16  
Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 16.1  
Anfrage: Tarifbindung bei Tochter- und Enkelgesellschaften der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2017/0457  
N 1     chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip): Darlehen      
N 2     Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 3     Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) - Stadtwerke Herne AG (STWH): Hebung von stillen Reserven aus den Aktien der Gelsenwasser AG      
N 4     Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG); Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 5     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 6     Anfragen der Stadtverordneten