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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0402  

Betreff: GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gelsenwasser AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
29.06.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.07.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

        


Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der 50 %igen Beteiligung der Gelsenwasser AG an der GWM – Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH zu.

 

        


Sachverhalt:
Vorbemerkung:

Die Städte Bochum und Dortmund sind über die Stadtwerke Bochum GmbH bzw. die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt. Die mehrheitliche Beteiligung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Stadtwerke Bochum GmbH und die DSW21 zu 100 % (über die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG) Eigentümer der Wasser und Gas Westfalen GmbH sind. Nach der Verschmelzung der Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH mit der Stadtwerke Herne AG sind die 19.563 Stück Gelsenwasser-Aktien in die Stadtwerke Herne AG eingelegt, so dass auch die Stadt Herne mittelbar an der Gelsenwasser AG beteiligt ist. Insgesamt haben die Kommunen mehr als 25 % der Anteile an der Gelsenwasser AG, so dass gemäß § 108 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Ratsbeschlüsse aller an Gelsenwasser beteiligten Kommunen einzuholen sind und die Angelegenheit der Kommunalaufsicht nach

§ 115 Abs. 2 GO NRW anzuzeigen ist.

 

Die Gelsenwasser AG strebt eine Kooperation mit der GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna GmbH (GWA) an. Die GWA ist eine mittelbare Eigengesellschaft des Kreises Unna.

Bei Tiefbauarbeiten der Gelsenwasser AG fallen Aushubmaterialien aus Baugruben und Leitungsgräben an, die einer Entsorgung zugeführt werden müssen. Das ausgehobene Material kann nicht zur Wiederverfüllung verwendet werden, da es nicht über die Feinkörnigkeit verfügt, die notwendig ist, um Schäden an eingebauten Rohren und Leitungen dauerhaft zu verhindern.

 

Der Kreislauf im Sinne von:

  • Aushubmaterialien ausbauen,
  • Transport zu einer Recycling-Anlage,
  • fachgerechte Bearbeitung entsprechend den Vorgaben der Versorgungsunternehmen,
  • Transport zur Baustelle,
  • Einbau der Materialien

 

ist zurzeit nicht vorhanden. Die Gelsenwasser AG sieht hier Verbesserungspotenzial in wirtschaftlicher und ökologischer Sicht. Daher soll ein Recycling-Kreislauf gemeinsam mit der im Umgang mit inerten/mineralischen Abfällen erfahrenen GWA aufgebaut werden. Probeversuche mit den in Frage kommenden Materialien wurden mit Erfolg abgeschlossen. Die Einbindung weiterer Mengen kommunaler Partner aus den Bereichen Ver- und Entsorgung wird angestrebt.

 

Das Projekt soll im Rahmen einer gemeinsamen Gesellschaft abgewickelt werden, an der sich Gelsenwasser und GWA zu je 50 % beteiligen. Hierzu sollen 50 % der Anteile an der Boden- und Bauschuttverwertungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (BBKU), die über kein operatives Geschäft mehr verfügt, von der GWA an die Gelsenwasser zum Nennwert (= 55 T€) übertragen werden. Der Gesellschaftsvertrag der BBKU wird neu gefasst, unter anderem erfolgt die Umfirmierung in GWM – Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH. Der Entwurf der Verträge ist der Vorlage beigefügt. 

 

Der Kreistag der Stadt Unna hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am 28.03.2017 zugestimmt. Die Anzeige des Kreises Unna gemäß § 115 GO NRW ist erfolgt.

Die Stadt Bochum hat den Sachverhalt mit Mail vom 26.05.2017 zur Kenntnis gegeben und um entsprechende Beschlussfassungen im Rat der Stadt gebeten.

 

 

Die Beteiligung erfordert gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW eine Anzeige bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde. Im Hinblick auf die GELSENWASSER AG sieht die Bezirks-regierung Düsseldorf ein Anzeigeverfahren aller beteiligten Kommunen als erforderlich an.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 

 


Anlagen:
 

Anlage: Gesellschafts- und Konsortialvertrag GWM sowie Anteilskauf- und Abtretungsvertrag

      

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Vorlage 2017-0402 Verträge zur Beteiligung Gelsenwasser an der GWM (14979 KB)