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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt die vom Kämmerer für das Haushaltsjahr 2016 ab dem 01.01.2016 getroffenen Entscheidungen über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen gemäß Anlage 1 bis 3 zur Kenntnis.
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit den Regelungen des § 11 der Haushaltssatzung sind die vom Kämmerer im Haushaltsjahr 2016 getroffenen Entscheidungen über über- und außerplanmäßige Auszahlungen, Aufwendungen und Verpflichtungsermächtigungen dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis zu geben, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5.000 Euro überschreiten.
Nachbewilligungen, die im Zusammenhang mit Jahresabschlussarbeiten stehen, sind in den Gesamtübersichten zum Jahresabschluss 2016 enthalten.
Die einzelnen Bewilligungen des laufenden Jahres 2016 sind in den anliegenden Listen zusammengefasst.
Seite(n)
Ergebnisrechnung: 2.378.792,16 Euro - Anlage 1: 1 - 12
Investitionsmaßnahmen: 1.230.972,26 Euro - Anlage 2: 1 - 16
Verpflichtungsermächtigungen: 610.000,000 Euro - Anlage 3: 1 - 3
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
1 – 3 siehe Sachverhalt
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_NB Ergebnisrechnung 2016 (137 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2_NB Investitionsmaßnahmen 2016 (232 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3_NB Verpflichtungsermächtigungen 2016neu (174 KB) |