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Ratsinformationssystem

Auszug - Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) , Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) und Herner Bädergesellschaft mbH (HBG): Gesellschaftsvertragsänderung, Genehmigung der Geschäftsordnungen der Aufsichtsräte und Organbesetzung  

des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 29.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:54 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2017/0426 Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) , Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) und Herner Bädergesellschaft mbH (HBG): Gesellschaftsvertragsänderung, Genehmigung der Geschäftsordnungen der Aufsichtsräte und Organbesetzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt

 

I.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) wird die Weisung erteilt,

a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
    Anlage 3) zu genehmigen;

 

II.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH               (HBG) wird die Weisung erteilt,

a) die Änderung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und

b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
    Anlage 6) zu genehmigen.


III.1. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
    Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne
    mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
    Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HCR anzuweisen,

    a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages (vgl. Anlage 1) zu beschließen und
    b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
        (vgl. Anlage 3) zu genehmigen.

2. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
   VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
    Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HBG anzuweisen,

    a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages (vgl. Anlage 4) zu beschließen und
    b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
        (vgl. Anlage 6) zu genehmigen.

 

IV.Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt,

 

a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen (vgl. Anlage 7) und

b) vorbehaltlich der Zustimmung zu a die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (vgl.
     Anlage 9) zu genehmigen,

c) die Geschäftsführung der VVH anzuweisen, Vollmachten zur Wahrnehmung der
     Aktionärsrechte der VVH in der Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG
     gemäß Anlage 10 zu erteilen,

d) und zu beschließen, dass derjenige/diejenige als Vertreter/in der VVH für
     zukünftige Gesellschafterversammlungen der Herner Gesellschaft für Wohnungs-
     bau mbH (HGW) benannt wird, den/die der Rat der Stadt aus seiner Mitte
     hierzu wählen wird, ohne dass eine besondere Benennung im Einzelfall erfolgen
     muss. Dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf.

 

 

V. Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich der Beschlüsse zu I. – IV.

 

a) in den Aufsichtsrat Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) auf Vorschlag des Rates der Stadt als Vertreter/innen der Stadt Herne

 

  1.      Herrn Stadtverordneten Jürgen Scharmacher
  2.      Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini
  3.      Herrn Stadtverordneten Michael Mußbach
  4.      Herrn Stadtverordneten Raoul Roßbach

 

b) in den Aufsichtsrat Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) als Vertreter/innen der Stadt 

 

  1. Herrn Bürgermeister Erich Leichner
  2. Herrn Stadtverordneten Kai Gera
  3. Herrn Stadtverordneten Hendrik Bollmann
  4. Herrn Stadtverordneten Horst Severin
  5.  Frau Stadtverordnete Susanne Marek

 

c) in den Aufsichtsrat der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und

Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) als Vertreter/innen der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft

 

  1.      Herrn Stadtverordneten Heinrich Scholz,
  2.      Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel,
  3.      Frau Stadtverordnete Marion Tittel,
  4.      Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger,
  5.      Herrn Stadtverordneten Lüder Thiele,
  6.      Herrn Stadtverordneten Michael Musbach,
  7.      Frau Stadtverordnete Veronika Buszewski,

 

Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.

 

VI.Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. der Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten/AL

dafür:

11

5

3

1

1

1

dagegen:

0

 

 

 

 

 

Enthaltung:

0