Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0393  

Betreff: Stadtwerke Herne AG (StwH), Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR), Herner Bädergesellschaft mbH (HBG), Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH): Jahresabschlüsse 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dewald, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Dewald, Christian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
29.06.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

        


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

I. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (STWH) wird die Weisung erteilt,

 

a)                  dem Aufsichtsrat und dem Vorstand für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen,

 

b)                  als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

II. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) wird die Weisung erteilt,

 

a)                  den Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme: 19.859 T€, Jahresergebnis nach Verlustübernahme 0,00 €) festzustellen,

 

b)                  dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen,

 

c)                  als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

III. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) wird die Weisung erteilt,

 

a)                  den Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme 576.792,76 €, Jahresergebnis nach Verlustübernahme 0,00 €) festzustellen,

 

b)                  dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen,

 

c)                  als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

IV. 1. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung               der VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
           Vertreter/in der VVH in der Hauptversammlung der StwH AG anzuweisen,

a)  dem Aufsichtsrat und dem Vorstand für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen,

 

b)  als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

2. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HCR anzuweisen,

a)  den Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme: 19.859 T€, Jahresergebnis nach Verlustübernahme 0,00 €) festzustellen,

 

b)  dem Aufsichtsrat und der Geschäfstführung für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen,

 

c)  als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

3. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung
 der VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
 Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HBG anzuweisen,

 

a)  den Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme 576.792,76 €, Jahresergebnis nach Verlustübernahme 0,00 €) festzustellen,

 

b)  dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen,

 

c)  als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

V.  Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt,

 

a)             den Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (VVH: Bilanzsumme 86.418 T€, Jahresergebnis nach Gewinnabführung 0,00 €) festzustellen sowie den Teilkonzernabschluss zum 31.12.2016 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Teilkonzern: Bilanzsumme: 219.031 T€, Konzernbilanzverlust: 14.974 T€) zu billigen; der Gewinn in Höhe von 9.691 T€ wird an die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) abgeführt,

 

b)             dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen,

 

c)             als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen,

 

d)             als Abschlussprüfer für den Konzernabschluss 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

        


Sachverhalt:
 

Vorbemerkung:

 

An der VVH ist die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) zu 99 % und die Stadt Herne zu 1 % beteiligt.

 

Die VVH wiederum ist jeweils zu 100 % an der HBG, StwH und HCR beteiligt.

 

Für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte der EWMR von 99 % an den Gesellschaftsanteilen der VVH werden die vom Rat der Stadt Herne für die Gesellschafterversammlung der VVH gewählten Vertreter/innen sowie der/die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete/r von der Geschäftsführung der EWMR für die Dauer der Wahlperiode des Rates zur ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich bevollmächtigt. Dieselben Vertreter/innen, die die 99 % der Gesellschafterrechte von EWMR in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne an der VVH) wahr.

 

 

Die Jahresabschlüsse der Holding-Gesellschaften sind von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Treuhand-Kommanditgesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auch auf die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Es wurde in allen Fällen der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Somit kann dem Vorstand/den Geschäftsführungen und den Mitgliedern der Aufsichtsräte Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 erteilt werden.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, soll auch für das Geschäftsjahr 2017 in den Holding-Gesellschaften zum Abschlussprüfer gewählt werden.

 

Die Aufsichtsräte der Holding-Gesellschaften sollen die Angelegenheiten in ihren Sitzungen am 12. Juni 2017 (HCR) bzw. am 27. Juni 2017 vorberaten.

Die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlungen sind für den 13. Juli 2017 terminiert.

 

 

Zu Punkt I.:

 

Der Jahresabschluss 2016 der STWH schließt mit einer Bilanzsumme von 186.677 T€ (Vorjahr: 178.893 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 € (Gewinnabführung 16.630 T€; Vorjahr: 13.120  T€) ab.

 

Der Jahresabschluss wird nach § 172 des Aktiengesetzes (AktG) vom Aufsichtsrat gebilligt und gilt somit als festgestellt.

Gemäß § 17 Ziffern 2 und 8 der Satzung obliegen die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die Bestellung des Abschlussprüfers der Hauptversammlung.

 

Zu Punkt II.:

 

Der Jahresabschluss 2016 der HCR schließt mit einer Bilanzsumme von 19.859 T€ (Vorjahr: 18.721 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 € (Erträge aus Verlustübernahme 5.001 T€; Vorjahr: 5.516 T€) ab.

 

Gemäß § 14 Ziffern 8, 10 und 11 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.

 

Zu Punkt III.:

Der Jahresabschluss 2016 der HBG schließt mit einer Bilanzsumme von 576.792,76 € (Vorjahr: 548.203,28  €) und einem Jahresergebnis von 0,00 € (Erträge aus Verlustübernahme 1.709.160,39 €; Vorjahr: 1.379.983,85 €) ab.

 

Gemäß § 12 Ziffern 1, 2, 10 und 12 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.

 

Zu Punkt IV.:

 

Siehe Vorbemerkung, der Beschluss erfolgt für 99 % der Anteile der EWMR an der VVH.

 

Zu Punkt V.:

 

Der Jahresabschluss 2016 der VVH schließt mit einer Bilanzsumme von 86.418 T€ (Vorjahr: 84.368 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 € (Gewinnabführung 9.691 T€ - Vorjahr: 6.035 T€) ab.

 

Der Konzern schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.680 T€ (Vorjahr: 5.091 T€) ab, der nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus 2015 in Höhe von 17.561 T€ und anderen Gesellschaftern zustehenden Gewinnen in Höhe von 93 T€ zu einem Konzernbilanzverlust in Höhe von 14.974 T€ (Vorjahr: Konzernbilanzverlust i. H. v. 17.561 T€) führt.

Die Gewinnabführung in Höhe von 9.691 T€ (Vorjahr: 6.035 T€) an die ewmr erfolgt aufgrund des am 12.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2001 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffern 2, 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.

 

 

Die Jahresabschlüsse sind vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor        


Anlagen:
 

Keine