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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0457  

Betreff: Anfrage: Tarifbindung bei Tochter- und Enkelgesellschaften der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Die Linke Fraktion
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
29.06.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

 Bei den beiden Tochtergesellschaften der Wanner-Herner Eisenbahn, der Container-Terminal Herne (CTH) und dem Eisenbahn-Technik-Zentrum (ETZ)  gilt zur Zeit keine Tarifbindung.

Die Herner Bädergesellschaft beschäftigt sogenannte „Mini-Jobber“, für die kein Tarifvertrag Anwendung findet.

Im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ sind bei der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Arbeitsplätze entstanden, die nicht entsprechend dem TvÖD entlohnt werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Bei welchen Tochter- bzw. Enkelgesellschaften der Stadt findet nicht für alle Beschäftigten ein Tarifvertrag Anwendung?
  2. Wie viele Beschäftigte sind in den jeweiligen Tochter- und Enkelgesellschaften davon betroffen?
  3. Wie wird die nicht-Anwendung von Tarifverträgen begründet?
  4. Gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt Herne oder deren Tochter- und Enkelgesellschaften, die übertariflich entlohnt werden?
  5. Wann wird die Tarifbindung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Container-Terminal Herne (CTH) und dem Eisenbahn-Technik-Zentrum (ETZ) wieder hergestellt?
  6. Wie hoch wäre der Mehraufwand der Stadt Herne bei einer tariflichen Entlohnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Programm „Soziale Teilhabe?“

 

Mit freundlichen Grüßen

Veronika Buszewski

 


Anlagen:
 

Keine        

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anfrage Linke_Tarifbindung (1301 KB)