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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0448  

Betreff: chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip): Jahresabschluss 2016 und Nachtrag Wirtschaftsplan 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
29.06.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip) in der vorgelegten Form sowie den Vortrag des Bilanzgewinns 2016 in Höhe von 222.846,04 € (bestehend aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von -392.184,33 € und dem Gewinnvortrag in Höhe von 615.030,37 €) auf neue Rechnung,

 

 

  1. die Entlastung der Geschäftsführer Beeck, Dirks, Dr. Grollmann, Hiltrop, Serres und Dr. Rosenfeld für das Geschäftsjahr 2016,

 

 

  1. die Beauftragung der Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft unter der Federführung von Herrn Dohle als Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie

 

 

  1. den geänderten Wirtschaftsplan (Erfolgs-, Finanz- Investitions- und Stellenplan) für das Geschäftsjahr 2017.

 

           


Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1.:

 

Der Jahresabschluss 2016 der chip GmbH schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von   2.719.293,66 € (Vorjahr 2.543.393,85 €) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
-392.184,33 € (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 97.948,97 €) ab.

 

Der Gesellschafterversammlung wurde seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn 2016 in Höhe von 222.846,04 €, bestehend aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von -392.184,33 € und dem Gewinnvortrag in Höhe von 615.030,37 €, auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Zu Punkt 2.:

 

Die Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, erteilte dem Jahresabschluss der chip GmbH zum 31.12.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

Der Geschäftsführung kann daher für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt werden.

 

 

Zu Punkt 3.:

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, die Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft unter der Federführung von Herrn Dohle als Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 zu beauftragen.

 

 

Gemäß § 10 Ziffern 2 bis 4 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung.

 

 

Zu Punkt 4.:

 

Gemäß § 10 Ziffer 1 und § 11 des Gesellschaftsvertrages der chip GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über den Wirtschaftsplan und dessen Nachträge. Bei wesentlichen Abweichungen ist ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

Laut Geschäftsführung der chip GmbH wurde der Wirtschaftsplan 2017 überarbeitet, da der Kauf des TZR-Gebäudes sich zeitlich verzögert. Die vorhandenen liquiden Mittel der chip GmbH wurden auf Grund dessen bereits für anfallende Umbau-, Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen benötigt. Die Geschäftsführung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die erhöhten Aufwendungen zu kompensieren. Darüber hinaus wird auf die Vorlage 2017/0449 im nicht-öffentlichen Teil verwiesen.

 

 

Die Gesellschafterversammlung soll die Beschlüsse in ihrer Sitzung am 19. Juni 2017 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die bürgerschaftlichen Gremien der Städte fassen.

 

 

Der Jahresabschluss 2016 sowie der Wirtschaftsplan 2017 (Nachtrag) wurden vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Keine