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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt
Sachverhalt:
Zu Punkt 1.:
Der Jahresabschluss 2016 der chip GmbH schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.719.293,66 € (Vorjahr 2.543.393,85 €) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
-392.184,33 € (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 97.948,97 €) ab.
Der Gesellschafterversammlung wurde seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn 2016 in Höhe von 222.846,04 €, bestehend aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von -392.184,33 € und dem Gewinnvortrag in Höhe von 615.030,37 €, auf neue Rechnung vorzutragen.
Zu Punkt 2.:
Die Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, erteilte dem Jahresabschluss der chip GmbH zum 31.12.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Der Geschäftsführung kann daher für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3.:
Die Geschäftsführung schlägt vor, die Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft unter der Federführung von Herrn Dohle als Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 zu beauftragen.
Gemäß § 10 Ziffern 2 bis 4 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung.
Zu Punkt 4.:
Gemäß § 10 Ziffer 1 und § 11 des Gesellschaftsvertrages der chip GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über den Wirtschaftsplan und dessen Nachträge. Bei wesentlichen Abweichungen ist ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan aufzustellen.
Laut Geschäftsführung der chip GmbH wurde der Wirtschaftsplan 2017 überarbeitet, da der Kauf des TZR-Gebäudes sich zeitlich verzögert. Die vorhandenen liquiden Mittel der chip GmbH wurden auf Grund dessen bereits für anfallende Umbau-, Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen benötigt. Die Geschäftsführung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die erhöhten Aufwendungen zu kompensieren. Darüber hinaus wird auf die Vorlage 2017/0449 im nicht-öffentlichen Teil verwiesen.
Die Gesellschafterversammlung soll die Beschlüsse in ihrer Sitzung am 19. Juni 2017 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die bürgerschaftlichen Gremien der Städte fassen.
Der Jahresabschluss 2016 sowie der Wirtschaftsplan 2017 (Nachtrag) wurden vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine