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Beschluss |
Herr Friedrichs gab zum Vorschlag der Grüne-Fraktion einen Sachstandsbericht mit folgendem Inhalt:
Im Februar 2017 hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Herne beschlossen, dass bei der Neuvergabe der Werberechte auf Herner Stadtgebiet demnächst digitale, LED-basierte
Monofußanlagen ins Portfolio aufgenommen werden sollen.
Die neuen Anlagen bieten folgenden Mehrwert:
Lokale Nachrichten und Informationen zur Verkehrssituation können eingespielt werden,
bei Krisenlagen können Sicherheitshinweise eingeblendet; die Stadt kann auf eigene
Veranstaltungen hinweisen; die rein digitale Verbreitung reduziert Müll, unansehnliche
Werbeflächen sollen im Zuge der Modernisierung abgebaut werden
Die LED-Monofußanlagen sollen ausschließlich wechselnde Bilder zeigen, Bewegtbilder
werden aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen. Zudem wurden mögliche
Standorte im Hinblick auf die Verkehrssicherheit geprüft und eine Auswahl möglicher
Standorte durch die beteiligten Fachbereiche benannt. Die Werbeträger sollen
vorwiegend Menschen im ruhenden Verkehr, zum Beispiel beim Warten an Ampeln,
ansprechen. Aufgrund des technischen Aufwands wird die Werbefirma dann investieren,
wenn mindestens fünf Anlagen aufgestellt werden können.
Die Beschlussfassung wurde auf der Basis einer intensiven verwaltungsinternen
Vorbefassung und -prüfung incl. der Besichtigung von schon realisierten Werbeanlagen
in Wuppertal vorgenommen. Ebenso erfolgte bereits eine Vorprüfung und erste
Beurteilung von Standortvorschlägen für .Digitalen Werbeanlagen" vorbehaltlich der
Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung.
Auf dieser Grundlage wurde zwischenzeitlich von der Werbefirma ein aktualisiertes
Werbeträger-Konzept übersandt, das nunmehr derzeit verwaltungsintern mit jeweils
beteiligten Fachbereichen der Stadt Herne geprüft und beurteilt wird.
Im Hinblick auf die maßgebliche Ergänzung durch die neue Werbeträgerart wird jedoch
ebenfalls parallel betrachtet, ob ggf. eine erneute Prüfung zur Vergabe erforderlich ist
bzw. evtl. Notwendigkeit eines Ausschreibungsverfahrens besteht.