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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/Vertreterinnen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Herne GmbH (smh) wird die Weisung erteilt,
Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Der Jahresabschluss 2016 der Stadtmarketing Herne GmbH (smh) schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 572.125,21 € (Vorjahr: 528.377,86 €) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 156.203,34 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 116.736,87 €), der auf Vorschlag der Geschäftsführung durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, ab. Die Kapitalrücklage wird aus den gesellschaftsvertraglich festgelegten Zahlungen der Gesellschafter (vgl. § 5 des Gesellschaftsvertrages) gebildet. Über die Entnahme entscheidet die Gesellschafterversammlung.
Im Wirtschaftsplan 2016 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 199.907,38 € prognostiziert. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 156.203,34 € unterschreitet den Planansatz somit um 43.704,04 €.
Zu Punkt 2:
Der Jahresabschluss 2016 wurde von Herrn Dipl.-Ökonom Marc Oliver Falck, Wirtschaftsprüfer, Herne, geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann den Mitgliedern des Aufsichtrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die Geschäftsführung schlägt vor, Herrn Dipl.-Ökonom Marc Oliver Falck, Wirtschaftsprüfer, Herne, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Nach § 9 (1) Ziffer 7, 8 und 11 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafter-versammlung die oben aufgeführten Angelegenheiten zu beschließen. Nach § 12 (3) hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Ergebnisverwendung zu prüfen sowie nach § 12 (5) des Gesellschaftsvertrages alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen, unter Hinzuziehung der Geschäftsführung vorzubereiten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat die oben genannten Angelegenheiten in seiner Sitzung am 31. Mai 2017 vorberaten und entsprechende Empfehlungsbeschlüsse gefasst. Die Gesellschafterversammlung soll am 5. Juli 2017 stattfinden.
Der Jahresabschluss wird vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine