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Ratsinformationssystem

Auszug - Stadtwerke Herne AG (StwH): Mittelbare Beteiligungen über die Trianel GmbH an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG und an der Infrastrukturgesellschaft Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG  

des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 29.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:54 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2017/0199 Stadtwerke Herne AG (StwH): Mittelbare Beteiligungen über die Trianel GmbH an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG und an der Infrastrukturgesellschaft Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dewald, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Dewald, Christian
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat beschließt:

 

I.

Der Rat der Stadt Herne stimmt der mittelbaren Beteiligung der Stadtwerke Herne AG über die Trianel GmbH und über die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (Einheits-KG) mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 500.000,00 Euro und deren Beteiligung an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH zu.

 

II.

Der Rat der Stadt Herne stimmt der mittelbaren Beteiligung der Stadtwerke Herne AG über die Trianel GmbH an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG (Einheits-KG) mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 5.500.000,00 Euro und der Beteiligung an ihrer Komplementärgesellschaft, der Trianel Windkraftwerk Borkum II Verwaltungs GmbH, sowie der Beteiligung an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 500.000,00 EUR und deren Beteiligung an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH zu.

 

III.

Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Zustimmung erteilt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten/AL

dafür:

11

5

3

1

1

1

dagegen:

0

 

 

 

 

 

Enthaltung:

0