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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0199  

Betreff: Stadtwerke Herne AG (StwH): Mittelbare Beteiligungen über die Trianel GmbH an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG und an der Infrastrukturgesellschaft Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dewald, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Dewald, Christian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
29.06.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.07.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: --

Bez.:

Nr.: --

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                 


Beschlussvorschlag:
 

 

Der Rat beschließt:

 

I.

Der Rat der Stadt Herne stimmt der mittelbaren Beteiligung der Stadtwerke Herne AG über die Trianel GmbH und über die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (Einheits-KG) mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 500.000,00 Euro und deren Beteiligung an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH zu.

 

II.

Der Rat der Stadt Herne stimmt der mittelbaren Beteiligung der Stadtwerke Herne AG über die Trianel GmbH an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG (Einheits-KG) mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 5.500.000,00 Euro und der Beteiligung an ihrer Komplementärgesellschaft, der Trianel Windkraftwerk Borkum II Verwaltungs GmbH, sowie der Beteiligung an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 500.000,00 EUR und deren Beteiligung an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH zu.

 

III.

Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Zustimmung erteilt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.

         


Sachverhalt:
 

Vorbemerkung:

 

Die Trianel European Energy Trading GmbH, Aachen, (TEET), heute: Trianel GmbH, wurde im Sommer 1999 als grenzüberschreitende Energiehandelsgesellschaft gegründet. Für die mittelbare Beteiligung der Städte Aachen und Viersen an der TEET erteilte die Bezirksregierung Köln mit Erlassen vom 17.11.2000 und 16.01.2001 die Genehmigung gemäß § 107 Abs. 4 GO NRW. Diese Genehmigung war erforderlich wegen der beabsichtigten Betätigung der Trianel-Gesellschaften auf ausländischen Märkten. Im Jahre 2001 hat sich die ewmr an der TEET beteiligt und hält z.Zt. 24,69 % der Anteile. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung gem. §§ 107 Abs. 4 und 115 GO NRW wurde am 06.08.2001 erteilt.

 

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 03.05.2016 (Vorlage 2016/0247) der Veräußerung und Abtretung der Beteiligung an der Trianel GmbH von der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) an die Stadtwerke Herne AG (StwH) zugestimmt.

 

Zu I:

 

Die Beteiligung der StwH an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG besteht zum einen direkt und zum anderen indirekt über die Trianel GmbH (zum Zeitpunkt der Beschlussfassung  in 2015 - siehe unten – ferner mittelbar über die ewmr).

 

Die StwH plant, sich mittelbar über die Trianel GmbH, an der sie zu 6,86 % beteiligt ist und die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG, an der die Trianel GmbH mit einem Anteil in Höhe von 2,69 % beteiligt ist, an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG in der Rechtsform der Einheits-KG zu beteiligen.

 

Für die direkte Beteiligung der StwH an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG hat der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 (Vorlage 2015/0728) der mittelbaren Beteiligung der StwH an der von der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG und von der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG zu gründenden Infrastrukturgesellschaft Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG zugestimmt.

 

Eine Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der ewmr für den seinerzeit von der ewmr gehaltenen Anteil erfolgte nicht, da seitens der Rechtsabteilung der Stadtwerke Bochum die Rechtsansicht vertreten wurde, dass für die Gründung von „Enkelgesellschaften“ bei Tochtergesellschaften eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ewmr nicht erforderlich sei. Entsprechend ist auch keine Ratsbefassung erfolgt. Da die StwH nun direkt an der Trianel beteiligt sind, wird der Beschluss für den Trianel-Strang hiermit nachgeholt.

 

 

Zu II:

 

Ausgangslage

Bei „Trianel Windkraftwerk Borkum II“ (TWB II) handelt es sich um ein Offshore Windenergieprojekt in der deutschen Nordsee, das gemeinsam von der EWE AG, der Trianel GmbH (Trianel) und 22 weiteren kommunalen Gesellschaftern sowie dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) gemeinsam mit der schweizerischen Fontavis AG umgesetzt wird. TWB II umfasst 32 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 200 Megawatt, somit können nach Inbetriebnahme über 200.000 Haushalte mit Ökostrom versorgt werden. Es handelt sich um das Nachbarprojekt des ersten Bauabschnitts Trianel Windkraft Borkum (TWB I), der im Herbst 2015 den Dauerbetrieb aufgenommen hat.

 

Die Windenergie auf See ist ein wichtiger Baustein beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und bei der Umsetzung der Klimaschutzziele, da Erzeugungsleistungen im Bereich konventioneller Kraftwerke dargestellt und Eingriffe in Landschaft und Umwelt minimiert werden können. Die Bundesregierung hält es für realistisch, dass Offshore Windparks 2030 eine Leistung von 15.000 MW erbringen können. Großprojekte zwischen 200 und 400 MW mit Windenergieanlagen der 5 bis 8 MW-Klasse haben sich als Standard etabliert. Diese Größenordnungen erfordern kommunale Kooperationen zur Projektrealisierung.

 

Zeitplan

Der Zeitplan zum Projekt TWB II sieht vor, dass die Inbetriebnahme im dritten Quartal 2019 erfolgt. Die Bauzeit enthält ausreichend Puffer, um etwaige Verzögerungen kostengünstig kompensieren zu können.

 

Synergieeffekte

Im Vergleich zu TWB I profitiert TWB II von zahlreichen Verbesserungen und Weiterentwicklungen:

Die Offshore-Industrie hat sich in den vergangenen Jahren stark professionalisiert und in allen Projektschritten wesentliche Fortschritte auf der Lernkurve vollzogen, sodass in den neueren Projekten keine signifikanten Verzögerungen auftreten.

Die Projektpartner verfügen über umfassende Erfahrung aus vergangenen Projekten: EWE bei den Projekten Riffgat und Alpha Ventus sowie Trianel bei TWB I.

Die lokalen Bedingungen des Baugrunds sind bekannt.

Die Schnittstellen wurden reduziert, indem nur noch drei Hauptgewerke vergeben wurden.

Es sind Winddaten aus TWB I und von anderen Offshore-Standorten verfügbar, die die Verlässlichkeit der Ertragsgutachten verbessern.

TWB II nutzt die vorhandene Innerpark-Umspannstation und die seit Dezember 2014 in Betrieb befindliche Konverterstation DolWin Alpha, so dass das Risiko eines verspäteten Netzanschlusses deutlich reduziert wurde.

 

Um Synergien zu heben, werden Vorleistungen von TWB I (u. a. Umspannwerk, Genehmigung) in die gemeinsame Infrastrukturgesellschaft „Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG“ eingebracht, an der TWB I und TWB II zu je 50 % beteiligt werden. TWB I profitiert von den Erträgen aus der Veräußerung dieser Vorleistungen. Die Gesellschafter von TWB I profitieren von einer Renditeverbesserung aus einer frühzeitigeren Kapitalrückführung (Veräußerung) und langfristig niedrigeren Betriebskosten (Synergien).

Trianel bietet für die Bau- und Betriebsphase des Projektes Dienstleistungen, wie beispielsweise Projektsteuerung und Betriebsführung, an. Um diese Dienstleistungen abzusichern, ist eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Trianel an TWB II erforderlich. Darüber hinaus ist TWB II für Trianel ein attraktives Projekt, da langfristig stabile Beteiligungserträge erzielt werden und über die Beteiligung in den Gremien eine Interessenvertretung für alle kommunalen Gesellschafter erfolgen kann.

Unter der Berücksichtigung der mittelfristigen Liquiditätsentwicklung sowie der oben dargelegten Zielsetzungen strebt Trianel eine Beteiligung an TWB II in Höhe von 2,0 % bzw. 5,5 Mio. Euro (Eigenkapital inkl. Risikopuffer) an.

Für die stwh entspricht dies einer prozentualen Beteiligung an der TWB II GmbH & Co. KG in Höhe von 0,137 %. Aufgrund der kommunalrechtlich erforderlichen Gremienbefassung wird mit der Entscheidung über die Beteiligungshöhe auch ein bedingter Baubeschluss für TWB II gefasst.

 

 

Gesellschaftsrechtliche Umsetzung

 

Die Trianel GmbH beabsichtigt, eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von bis zu 5.500.000,00 Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 2 % einzugehen. Für die StwH entspricht dies einer mittelbaren prozentualen Beteiligung an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG in Höhe von bis zu 0,137 %.

 

Hiermit zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der zuvor genannten Gesellschaft zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Verwaltungs GmbH (TWB II Verwaltungs GmbH) mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro. Für die stwh entspricht diese einer mittelbaren prozentualen Beteiligung an der TWB II Verwaltungs GmbH von bis zu 0,137 %.

 

Ferner ist mit der Beteiligung der Trianel GmbH an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG die Beteiligung an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG in der Rechtsform der Einheits-KG verbunden. Die Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG beabsichtigt, eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 500.000,00 Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 50% einzugehen. Für die StwH entspricht dies einer mittelbaren prozentualen Beteiligung an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG in Höhe von bis zu 0,069%.

 

Mit der vorstehenden Beteiligung an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG wiederum zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro. Für die stwh entspricht dies einer mittelbaren prozentualen Beteiligung an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH von bis zu 0,069%.

 

Voraussetzungen der Umsetzung und Chancen-Risiken-Profil

Die Umsetzung von TWB II erfordert bei einer Eigenkapitalquote von 30 % ein Eigenkapital von insgesamt maximal 275 Mio. Euro. Neben einer Kommanditeinlage in Höhe von 221,6 Mio. Euro umfasst dieses zusätzlich eine Nachschussverpflichtung von 37 Mio. Euro und eine Reserve von 16,4 Mio. Euro, um auf unerwartete Entwicklungen im Projekt reagieren zu können.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigt für die Investitionsentscheidung in TWB II unter konservativen Annahmen eine Eigenkapitalrendite nach Steuern von 9,1 %. Verschiedene Sensitivitäten belegen die Robustheit des Projektes.

Aus Sicht der Trianel verfügt TWB II über ein attraktives Chancen-Risiken-Profil, da durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) eine Einspeisevergütung von 149 Euro pro Megawattstunde über mehr als 14 Jahre garantiert ist. Die mit dem Projekt verbundenen Risiken (z. B. Wetterrisiken, Rohstoffpreisentwicklung, Kostenrisiken, Winddargebot) sind für das Projektentwicklungsgeschäft üblich. Einige von ihnen konnten im Rahmen der Verhandlung der Projektverträge zu den drei Hauptgewerken Windenergieanlagen, Gründungen und Innerparkverkabelung erfolgreich eliminiert werden. TWB II verfügt über einen attraktiven Standort in der ersten Reihe der Offshore Windparks in der Nordsee, wodurch Festland und der Logistikstandort Borkum in vergleichsweise kurzer Zeit und leicht zu erreichen sind. Die renommierten Berater von Green Giraffe bewerten das Projekt aus diesen Gründen als eine der „letzten Perlen“ im Offshore-Bereich.

 

Die Beschlussfassung über die mittelbare Beteiligung an den zuvor genannten Gesellschaften obliegt gem. § 12 Abs. 2 Ziffer 6 der Satzung der stwh dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat soll in seiner Sitzung am 27.06.2017 die entsprechenden Beschlüsse fassen.

 

Die Gründung einer Gesellschaft ist § 115 Abs. 1 Buchstabe a GO NRW der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Anzeigen sind erfolgt, eine Rückäußerung steht bei Vorlagenerstellung jedoch noch aus.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Keine