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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0401  

Betreff: GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Kaarst
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
29.06.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.07.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat stimmt der Gründung der Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst und der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Kaarst zu.

 

           


Sachverhalt:
 

Vorbemerkung:

Die GELSENWASSER AG hält Geschäftsanteile an der Stadtwerke Kaarst GmbH.

Die Städte Bochum und Dortmund sind über die Stadtwerke Bochum GmbH bzw. die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt. Die mehrheitliche Beteiligung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Stadtwerke Bochum GmbH und die DSW21 zu 100 % (über die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG) Eigentümer der Wasser und Gas Westfalen GmbH sind. Nach der Verschmelzung der Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH mit der Stadtwerke Herne AG sind die 19.563 Stück Gelsenwasser-Aktien in die Stadtwerke Herne AG eingelegt, so dass auch die Stadt Herne mittelbar an der Gelsenwasser AG beteiligt ist. Insgesamt haben die Kommunen mehr als 25 % der Anteile an der Gelsenwasser AG, so dass gemäß § 108 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Ratsbeschlüsse aller an Gelsenwasser beteiligten Kommunen einzuholen sind und die Angelegenheit der Kommunalaufsicht nach

§ 115 Abs. 2 GO NRW anzuzeigen ist.

 

Die Stadtwerke Kaarst beabsichtigt zur Herstellung eines steuerlichen Querverbundes eine Bäder GmbH zu gründen. Alleinige Gesellschafterin der Bäder GmbH wird die Stadtwerke Kaarst- Auf Grundlage eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Stadtwerke Kaarst und der Bäder GmbH werden die Verluste aus dem Bäderbetrieb künftig auf Ebene der Stadtwerke Kaarst ausgeglichen. Um den Anteil der Gelsenwasser AG am Gewinn der Stadtwerke Kaarst nicht zu schmälern, wird der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Kaarst um Regelungen zur abweichenden Gewinnverteilung ergänzt. Das aus dem Bäderbetrieb resultierende Ergebnis soll, bereinigt um steuerliche Effekte, vorab der Gesellschafterin Stadtwerke Kaarst zugerechnet werden. Zudem sind zusätzliche Regelungen für den Fall der Rückübertragung der Anteile der Bäder GmbH und für Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der Bäder GmbH vorgesehen, wenn diese nur die Bäder GmbH betreffen.

 

 

Die Stadt Bochum hat den Sachverhalt mit Mail vom 26.05.2017 zur Kenntnis gegeben und um entsprechende Beschlussfassungen im Rat der Stadt gebeten.

 

 

Die Beteiligung erfordert gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW eine Anzeige bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde. Im Hinblick auf die GELSENWASSER AG sieht die Bezirks-regierung Düsseldorf ein Anzeigeverfahren aller beteiligten Kommunen als erforderlich an.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 


Anlagen:
 

Anlage: Gesellschaftsverträge Bäder GmbH und Stadtwerke Kaarst GmbH

           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Vorlage 2017-0401 - Gesellschaftsverträge Bäder GmbH und Stadtwerke Kaarst (1772 KB)