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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt,
1. den Jahresabschluss 2016 der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) mit einer Bilanzsumme von 983.384,00 € festzustellen und die Auflösung der Kapitalrücklage zur Verringerung des Verlustvortrags in neuer Rechnung zu beschließen,
2. dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen,
3. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) schließt mit einer Bilanzsumme von 983.384,00 € (Vorjahr: 988.800,65 €) und einem Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 433.417,83 € (Vorjahr: Fehlbetrag 685.026,04 €), der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage (= 221.616,79 €) ausgeglichen werden soll, ab. Diese Rücklage ist aus Zahlungen der Stadt Herne zum Verlustausgleich gebildet worden. Nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages verbleibt weiterhin ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 185.801,04 €, der auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Der Jahresabschluss ist von der WIBERA AG, Düsseldorf, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Punkt 2:
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtsrates als auch dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die Geschäftsführung der GBH schlägt vor, die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Nach § 12 Abs. 3 bzw. Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Vorschlag zur Ergebnisverwendung zu prüfen und zudem alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen, vorzuberaten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll die aufgeführten Angelegenheiten in seiner Sitzung am 21.06.2017 vorberaten. Nach § 8 Ziffern 12, 13 und 14 des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung die Entscheidung über diese Punkte. Die Gesellschafterversammlung ist noch nicht terminiert.
Nachrichtlich:
Für das Haushaltsjahr 2017 sind Mittel in Höhe von 572.000,00 € für die Verlustzuweisung 2017 an die GBH eingeplant. Die zusätzliche Zuführung in die Kapitalrücklage aufgrund des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 29.417,83 € ist in der aktuellen Planung nicht berücksichtigt und führt gfls. zu einer entsprechenden überplanmäßigen Ausgabe.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine