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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Ausschüsse für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 | 2004/0253 | ||||
Ö 2 | Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2004 | 2004/0299 | ||||
Ö 3 | Wahlrichtlinien Integrationsrat | 2004/0337 | ||||
Ö 4 | Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes der Offenen Ganztagsschule | 2004/0233 | ||||
Ö 5 | Ersatzbeschaffung eines Krankentransportwagens | 2004/0287 | ||||
Ö 6 | Überarbeitung der Satzung der Stadt Herne über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder | 2004/0033 | ||||
Ö 7 | Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 - Auf der Wilbe -, Stadtbezirk Eickel | 2004/0194 | ||||
Ö 8 | Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 - Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH -, Stadtbezirk Eickel | 2004/0208 | ||||
Ö 9 | Erneuter Entwurf- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplanes der Stadt Herne für den Bereich Röhlinghausen-Nord - Stadtbezirk Eickel | 2004/0221 | ||||
Ö 10 | Städteregion Ruhr 2030 | 2004/0222 | ||||
Ö 11 | Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die ehemalige Kolonie IV der Zeche Pluto - Stadtbezirk Wanne - | 2004/0225 | ||||
Ö 12 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 207 - Am Großmarkt - Stadtbezirk Wanne | 2004/0226 | ||||
Ö 13 | Aufstellungsbeschluss zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Umgehungsstraße Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) - Stadtbezirk Herne-Mitte | 2004/0228 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Verfahren zur ersten textlichen
Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 – Umgehungsstraße Bebelstraße,
Moltkestraße (heute Westring) – gemäß § 2 Abs.1 Nr.4 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl Seite 2141, berichtigt BGBl
1998 Seite 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl I Seite
2850) einzuleiten. Der Ergänzungstext lautet wie folgt: „Gemäß § 1 Abs.5 und Abs.9 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) sind von den nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen
Vergnügungsstätten Spielhallen oder ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i
sowie Betriebe mit Sexdarbietungen im Sinne von § 33a der Gewerbeordnung nicht
zulässig.“ Der Ergänzungstext bezieht sich auf
das Flurstück 280 teilweise, Flur 3, Gemarkung Herne. Der Geltungsbereich ist
zudem im Übersichtsplan dargestellt. 2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Öffentliche
Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. |
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22.04.2004 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||
Ö 9 - beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Verfahren zur ersten textlichen
Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 – Umgehungsstraße Bebelstraße,
Moltkestraße (heute Westring) – gemäß § 2 Abs.1 Nr.4 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl Seite 2141, berichtigt BGBl
1998 Seite 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl I Seite
2850) einzuleiten. Der Ergänzungstext lautet wie folgt: „Gemäß § 1 Abs.5 und Abs.9 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) sind von den nach § 7 Abs. 2 Nr.2 BauNVO allgemein zulässigen
Vergnügungsstätten, Spielhallen oder ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i
sowie Betriebe mit Sexdarbietungen im Sinne von § 33a der Gewerbeordnung nicht
zulässig.“ Der Ergänzungstext bezieht sich auf
das Flurstück 280 teilweise, Flur 3, Gemarkung Herne. Der Geltungsbereich ist
zudem im Übersichtsplan dargestellt. 2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Öffentliche
Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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06.05.2004 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | ||||||
Ö 4 - beschlossen | ||||||
Herr Dr.
Steiner weist darauf hin, dass in dem Ergänzungstext des Beschlussvorschlages
das Kommata hinter „Vergnügungsstätten“ gestrichen werden muss, so dass der
Text dann „Vergnügungsstätten Spielhallen“ lautet. Beschluss: Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss
zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Verfahren zur
ersten textlichen Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 – Umgehungsstraße
Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) – gemäß § 2 Abs.1 Nr.4 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl Seite 2141,
berichtigt BGBl 1998 Seite 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl I Seite 2850) einzuleiten. Der Ergänzungstext lautet wie folgt: „Gemäß § 1 Abs.5 und Abs.9 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind von den nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO
allgemein zulässigen Vergnügungsstätten Spielhallen oder ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 33i sowie Betriebe mit Sexdarbietungen im Sinne von § 33a der
Gewerbeordnung nicht zulässig.“ Der Ergänzungstext bezieht sich auf das Flurstück 280
teilweise, Flur 3, Gemarkung Herne. Der Geltungsbereich ist zudem im
Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis: dafür: 17 dagegen: 0 Enthaltung: 0 Anmerkung
des Schriftführers: Der
Übersichtsplan zu dem Ergänzungstext ist der Niederschrift als Anlage 2
beigefügt. |
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18.05.2004 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||
Ö 13 - beschlossen | ||||||
Es wird
folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Verfahren zur
ersten textlichen Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 – Umgehungsstraße
Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) – gemäß § 2 Abs.1 Nr.4 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl Seite 2141,
berichtigt BGBl 1998 Seite 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl I Seite 2850) einzuleiten. Der Ergänzungstext lautet wie folgt: „Gemäß § 1 Abs.5 und Abs.9 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind von den nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO
allgemein zulässigen Vergnügungsstätten Spielhallen oder ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 33i sowie Betriebe mit Sexdarbietungen im Sinne von § 33a der
Gewerbeordnung nicht zulässig.“ Der Ergänzungstext bezieht sich auf das Flurstück 280
teilweise, Flur 3, Gemarkung Herne. Der Geltungsbereich ist zudem im
Übersichtsplan dargestellt Abstimmungsergebnis: dafür: 15 dagegen: -- Enthaltung: -- |
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Ö 14 | Erlass einer Gestaltungs- und Schutzsatzung über die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Nebenanlagen und Anlagen der Außenwerbung in der Bergarbeitersiedlung "Teutoburgia" - Stadtbezirk Sodingen - | 2004/0220 | ||||
Ö 15 | Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel 2004 in Höhe von 50.000,-- € für den naturnahen Gewässerausbau des Ostbaches zwischen Sodinger Straße und Landwehrweg | 2004/0272 | ||||
Ö 16 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 14 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für die Bereiche "Landschaftspark Pluto V / ehemalige Zeche Pluto Thies / Dürerhalde / Grünflächen östlich der Wakefieldstraße" - Stadtbezirk Eickel | 2004/0207 | ||||
Ö 17 | Herstellung des Benehmens zum Abfallwirtschaftskonzept des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes | 2004/0248 | ||||
Ö 18 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
Ö 19 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
N 1 | Aufstellung der einheitlichen Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 | |||||
N 2 | Weiterbeschäftigung einer Diplom-Ingenieurin für den Bereich Stadtplanung | |||||
N 3 | Verkauf eines städt. Grundstückes an der Bochumer Straße | |||||
N 4 | Verkauf eines städt. Grundstückes an der Straße Voßnacken | |||||
N 5 | Niederschlagung von Gemeindesteuern | |||||
N 6 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
N 7 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||