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Sachverhalt:
Die
acht kreisfreien Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Essen,
Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Dortmund haben in der Zeit von November 2001
bis April 2003 als Forschungsverbund “Städteregion Ruhr 2030” gemeinsam mit der
Fakultät Raumplanung der Universität Dortmund am Ideenwettbewerb ”Stadt 2030”
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung teilgenommen. Eine zusätzliche
finanzielle Unterstützung erfolgte durch das Ministerium für Städtebau und
Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ziel des Projekts war die Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den o.g. Ruhrgebietsstädten. Unter dem Motto “Kooperation und Eigensinn” wurden die Möglichkeiten einer freiwilligen Zusammenarbeit bei Wahrung der eigenen kommunalen Interessen diskutiert und Arbeitsfelder für ein gemeinsames Handeln festgelegt.
Nach
Beendigung des Förderzeitraums wurde das Projekt in Eigenregie der beteiligten
Städte fortgeführt und im Rahmen einer ebenfalls durch das Bundesministerium
für Bildung und Forschung geförderten Evaluationsforschung bis Ende April
diesen Jahres begleitet.
Neben zahlreichen Veranstaltungen zu unterschiedlichen
Fragestellungen der interkommunalen Kooperation mit rund 800 Teilnehmern aus
Verwaltung und Politik, Wirtschaft und Wissenschaft war die Unterzeichnung des
Stadtregionalen Kontraktes durch die Stadtspitzen der acht beteiligten Städte
im Juni 2003 ein wesentliches Ergebnis des bisherigen Kooperationsprozesses.
Der stadtregionale Kontrakt ist kein rechtlich bindender
Vertrag und schafft keine neuen Institutionen oder Organisationsformen. Er löst
sich von der Diskussion über die formale Organisation des Ruhrgebietes und
schafft die Plattform für eine inhaltlich strukturierte Debatte über sinnvolle
Kooperationen zwischen den Städten.
Im
Kontrakt wurden erste Handlungsfelder und Leitprojekte vereinbart, um den
erfolgversprechenden Ansatz einer Regionalisierung “von unten” voran zu
treiben.
Diese
sind:
·
Stadtregionaler
Masterplan
·
Interkommunale
(Verwaltungs-)Kooperation mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung
·
Kooperative
Flächenentwicklung
·
Aktive kommunale
Migrationspolitik – auf dem Weg zur interkulturellen Städteregion?
·
Ruhrtal
·
Wohnen am Wasser
·
Flächennutzungsplanung
Der
Masterplan Ruhr 2030 ist ein kooperatives Planungs- und Moderationsverfahren,
das von den acht Städten gemeinsam initiiert und getragen wird. Mit der Projekt
Ruhr GmbH wurde ein kompetenter Partner bei der Umsetzung der komplexen
Aufgabenstellungen gefunden.
Zielsetzung
des Masterplans Ruhr 2030 ist es, die gegenwärtigen und zukünftigen Stärken und
Qualitäten des Ruhrgebietes im Bereich der Flächen für Wohnen und Arbeiten
herauszuarbeiten und darzustellen. Der Masterplan Ruhr 2030 verfolgt damit das
Ziel, eine städteübergreifende und konsensfähige Entscheidung der räumlichen
Potenziale und Entwicklungsoptionen des Ruhrgebietes als Grundlage und
Orientierungsrahmen für das zukünftige Handeln zu entwickeln.
Die
Aufgaben des Masterplans Ruhr 2030 liegen somit in erster Linie in der
gemeinschaftlichen Erarbeitung der räumlichen Potenziale und der strategischen
Entwicklungsoptionen im Rahmen des Masterplanverfahrens. Darüber hinaus gilt
es, den begonnenen Austausch und die gegenseitige Information über regional
bedeutsame Vorhaben / Planungen seitens der beteiligten Städte fortzusetzen und
damit auch einen Beitrag für eine neue Kultur der Kooperation im Ruhrgebiet zu
leisten. Seine besondere Qualität erreicht der Masterplan Ruhr 2030 dann, wenn
es gelingt, weitere Akteure aus dem fachlichen und gesellschaftlichen Umfeld in
den Prozess einzubeziehen.
Mit seiner Konzentration auf
die Themenfelder Wohn- und Wirtschaftsflächen reagiert der Masterplan Ruhr 2030
u. a. auf die Themen “Verhinderung der Bevölkerungsverluste durch Abwanderung”
und “Aufbau neuer wirtschaftlicher Kompetenzfelder”. Hiermit sind zwei
wesentliche Zukunftsthemen der regionalen Entwicklung in kommunaler Regie
angesprochen.
Im
November/Dezember 2003 hat bereits eine Veranstaltungsreihe zum Thema Wohnen in
der Städteregion Ruhr stattgefunden; zum Themenkomplex Wirtschaft laufen die
Vorbereitungen.
Die
Federführung liegt bei der Stadt Dortmund.
Interkommunale
(Verwaltungs-)Kooperation mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung
Mit
der Bearbeitung dieses Handlungsfeldes sollen nicht nur Haushaltsverbesserungen
für die jeweils kooperierenden Kommunen erzielt werden, sondern es geht auch um
Qualitätssteigerung und damit um Bürgerfreundlichkeit.
Grundsätzlich
ist die Erledigung fast aller kommunalen Aufgaben im Wege städteübergreifender
Zusammenarbeit denkbar. Die Aufgabenfelder sind jedoch sowohl von
unterschiedlich hohem Nutzen, als auch hinsichtlich ihrer potentiellen
Umsetzbarkeit differenziert zu betrachten. Vor allem rechtliche Bestimmungen (z.
B. Kartellrecht, Datenschutz) sind zu prüfen. Einige Aufgabenfelder sind nicht
neu, sondern bedürfen lediglich einer Ausweitung auf weitere Kommunen oder
einer Intensivierung der Zusammenarbeit der bereits beteiligten Partner.
Unabhängig
davon, in welchem Bereich Kooperationen eingegangen werden sollen, muss jede
Idee, jedes einzelne Projekt an den folgenden Auswahlkriterien gemessen und
möglichst vielen der folgenden Anforderungen gerecht werden:
·
erst kleine Schritte
mit wenigen Partnern machen, um es
·
möglichst kurz- oder
zumindest mittelfristig realisieren zu können. Es muss
·
einfach umzusetzen
sein,
·
seine Erfolge müssen
sichtbar werden und
·
mit ihm müssen positive
Haushaltseffekte erzielt werden. Es muss
·
einen Profilgewinn für
die Stadt und / oder die Region bedeuten, zumindest aber keinen Profilverlust,
·
eine
Qualitätssteigerung mit sich bringen, zumindest aber keinen Qualitätsverlust,
·
einen Nutzen für die
Bevölkerung haben und
·
es muss der Wille
vorhanden sein, ein Interesse daran bestehen, ein Projekt umzusetzen. Es muss
·
kommunizierbar sein mit
Politik, Verwaltung, Bürger, Presse und
·
eine mögliche
(negative) Betroffenheit des bzw. eine Mehrfachwirkung für den Bürger muss
ausreichend berücksichtigt werden.
Im Lenkungskreis wurden bereits erste Projektansätze
identifiziert, die zur Zeit konkretisiert werden.
Beispiele
aus der jüngsten Vergangenheit – hier sind etwa als herausragendes Beispiel die
erwarteten Synergieeffekte in Höhe von ca. 5 Mio. Euro pro Jahr für die
beteiligten Städte durch die Gründung einer gemeinsamen
Fahrbetriebsgesellschaft der Städte Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen
(meoline) zu nennen - machen deutlich, welche Einspareffekte durch
interkommunale Kooperationen erzielt werden können.
Federführend für dieses Handlungsfeld ist die Stadt
Essen. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST)
begleitet den Prozess.
Kooperative Flächenentwicklung
Das
Themenfeld wird in einem Arbeitskreis aufbereitet, in dem Vertreter aller acht
Städte der Städteregion Ruhr 2030 eingebunden sind. Neben ständigen Mitgliedern
werden themenbezogen in diesem Arbeitskreis auch Fachleute aus den Verwaltungen
(Kämmerei, Stadtsteueramt, Liegenschaftsverwaltung), Wirtschaftsförderung und
Wirtschaft hinzugezogen.
In
einer ersten Arbeits- und Projektphase wird ein "Handbuch" mit
allgemein verbindlichen Handlungsrichtlinien für kooperative
Flächenentwicklungen in der Region entwickelt. Dabei wird auf die vorhandenen
theoretischen Arbeitsgrundlagen des Instituts für Landes- und
Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS)
ebenso zurückgegriffen wie auf die praktischen Erfahrungen bei bereits bestehenden
Kooperationen gemeinsamer Gewerbeflächenentwicklung und -vermarktung. Die
gesammelten Erkenntnisse werden bei der Entwicklung eines gemeinsamen
Gewerbegebietes am Flughafen Essen / Mülheim an der Ruhr, bei der Kooperation
Zeche Zollverein Essen / Nordstern Gelsenkirchen und für den Bereich Grenze
Essen / Gelsenkirchen - Triple Z - Berücksichtigung finden.
Ein
späterer Arbeitsschwerpunkt soll die Suche und Akquirierung gemeinsam zu
entwickelnder Gewerbeflächen werden.
Die Federführung für dieses
Handlungsfeld liegt bei der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Aktive kommunale
Migrationspolitik – auf dem Weg zur interkulturellen Städteregion?
Stadtregionale Migrationspolitik verfolgt zwei Zielsetzungen: sie dient der aktiven Förderung und Stärkung der Regionalökonomie, aber auch der Vermeidung und Vorbeugung sozialer Schieflagen. Die Städteregion Ruhr setzt sich für einen gleichberechtigten Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu allen gesellschaftlichen Bereichen, zu Arbeits- und Wohnungsmarkt, zu Politik, Kultur und Bildung ein.
Der
im Rahmen des Projektes gebildete Arbeitskreis Interkommunale Migrationspolitik
hat sich zum Ziel gesetzt, Transferstrukturen zu organisieren, um die in der
Region bereits erprobten, erfolgreichen Modelle von Bildungsarbeit und
interkultureller Zusammenarbeit allen zugänglich zu machen. Als langfristige
Perspektive ist die Institutionalisierung dieses Netzwerkes vorgesehen, zum
Beispiel als “Kontaktstelle für interkulturelle Orientierung”.
Seit
Januar 2004 arbeitet eine Projektgruppe unter der Federführung der Stadt Herne
unter Vorsitz von Frau Dr. Goch. Die ersten definierten Arbeitsschwerpunkte sind: eine Ist-Analyse
bestehender Problemfelder und ihrer Lösungsansätze in den beteiligten Kommunen,
der Austausch über erfolgreich durchgeführte Projekte
(Best-Practice-Beispiele), die Verbesserung der politischen
Beteiligungsmöglichkeiten der Migrantinnen, die Bildung eines Expertenpools
sowie die Konzept- und Strategieentwicklung zur Umsetzung gemeinsam formulierter
Leitlinien für eine aktive kommunale Migrationspolitik. In den vergangenen
Monaten erfolgte der Austausch über die Bildung von Integrationsräten zur
Verbesserung der politischen Beteiligungsmöglichkeiten von Migranten. Daneben
haben die beteiligten Kommunen bereits jeweils Experten zu den
Handlungsfeldern Partizipationsprozesse, Interkulturelle Öffnung von
Verwaltung, Interkulturelle Personalentwicklung, Integration von
Spätaussiedlern und Kontingent-Flüchtlingen, Interkulturelle Konfliktvermittlung,
Sprachförderung, Erstberatung von Erwachsenen sowie zur Erstellung einer
“Ethnischen Landkarte” in der Städteregion benannt.
Die Federführung liegt bei der Stadt Herne.
Ruhrtal
Das
Ruhrtal ist von besonderer Bedeutung für die Region. Die Ruhr ist Namensgeberin
und Markenzeichen zugleich. Als eine einheitliche Tourismusregion, die mit
anderen Flusslandschaften konkurrieren könnte, wird das Ruhrtal hingegen nicht
wahrgenommen. Beim Leitprojekt Ruhrtal geht es daher unter dem Blickwinkel ”Sanfter
Tourismus” darum, das Ruhrtal als Imagefaktor und wirtschaftliches Potenzial
für die Region zu thematisieren und zu nutzen. Neben dem Ausbau und der
Ergänzung von Infrastruktur geht es insbesondere um die Inwertsetzung der
vorhandenen Potenziale.
Beteiligt
am Leitprojekt sind die Städte Dortmund, Bochum, Essen, Mülheim, Oberhausen und
Duisburg in Kooperation mit dem regionalen Projekt ”Das Ruhrtal”, zu dem sich
seit längerem die Städte Bochum, Hattingen, Wetter, Witten, Herdecke, Hagen,
Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der KVR zusammen gefunden haben.
Der
von den o. g. Städten von “Städteregion Ruhr 2030” gegründete Arbeitskreis hat
ein Handlungs- und Arbeitsprogramm in Anlehnung an das Handlungsprogramm des
regionalen Projektes ”Das Ruhrtal” erarbeitet. Für gemeinsame
Kooperationsfelder wurden verantwortliche Städte benannt.
Die
Zusammenarbeit des regionalen Projektes “Das Ruhrtal” und der “Städteregion
Ruhr 2030” - Leitprojekt Ruhrtal - wurde in den Lenkungsgremien beider Projekte
beraten.
Basis
der Zusammenarbeit sind der gemeinsame “Regionale Arbeitskreis” und die
Geschäftsstelle von “Das Ruhrtal”. Die gemeinsamen Leitprojekte werden im
erweiterten “Regionalen Arbeitskreis” beraten und durch die Geschäftsstelle
“Das Ruhrtal” organisatorisch koordiniert. Materiell-inhaltliche und
finanzielle Entscheidungen sind in den Vertretungskörperschaften der Kommunen
oder in den Lenkungsorganen der beiden Initiativen zu treffen.
Schwerpunkte
der gemeinsamen Projektarbeit entsprechend dem Handlungsprogramm werden sein:
·
Regionalmarketing
(Hagen, Mülheim an der Ruhr)
·
Ruhrtalbahn /
Touristikeisenbahn (Ennepe-Ruhr-Kreis, KVR, Mülheim an der Ruhr)
·
Ruhrtalradweg - von der
Quelle bis zur Mündung (Bochum, KVR, Ruhrgebiet Tourismus GmbH (RTG),
Oberhausen)
·
Personenschifffahrt
Ruhr (Hattingen, Essen, Duisburg)
·
Wasserwanderweg Ruhr
(Ennepe-Ruhr-Kreis, Duisburg)
Die dargestellte Organisation ist abhängig von einer Förderung der Geschäftsstelle “Das Ruhrtal” durch das Land, sofern die Städte die Kosten nicht komplett selber tragen. Für die o. g. Kommunen der “Städteregion Ruhr 2030”, außer der Stadt Bochum, wurde durch die Stadt Mülheim an der Ruhr ein Förderantrag zur Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstellenarbeit auf der Basis des Angebotes der Geschäftsstelle “Das Ruhrtal” gestellt.
Federführend sind die Städte Bochum und Mülheim an der
Ruhr.
Wohnen am Wasser
Das
Projekt - nun unter dem Titel “revier.a” - wird von allen acht Kommunen
unterstützt. Darüber hinaus sind der KVR/RVR und der Bund Deutscher Architekten
(BDA) Ruhrgebiet beteiligt.
Mit
Hilfe eines Ideenwettbewerbes soll das Interesse der Öffentlichkeit sowie lokal
als auch überregional tätiger Investoren auf das besondere Potenzial an
Wasserlagen der Region gelenkt werden. Beabsichtigt ist, Für Flächen an, oder
auf oder in unmittelbarer Nähe von Wasserflächen architektonisch
anspruchsvolle, innovative Bebauungsmöglichkeiten zu entwickeln. Diese sollen
sowohl dem Wohnen, als auch dem Arbeiten dienen. Ziel ist es, durch diesen
Wettbewerb nicht nur zu preisgekrönten Entwürfen zu kommen, sondern durch die
Außenwirkung auch Investoren für mögliche künftige Bebauungen zu gewinnen.
Die
Wasserflächen werden das gesamte Spektrum der in der Region vorhandenen
Gewässer umfassen. Neben den Flüssen, wir Ruhr, Rhein, Emscher, den natürlichen
wie auch künstlichen Seen, werden auch heute nicht mehr benötigte Hafenbecken
und Flächen an den Schifffahrtskanälen berücksichtigt. Ferner werden auch noch
künstlich zu schaffende Wasserflächen, z.B. Grachten in Verbindung mit einem
Fluss oder einem Kanal in den genannten Wettbewerb einfließen.
Die Projektgruppe hat zwischenzeitlich einen Flyer
erarbeitet, mit dessen Hilfe potenzielle Sponsoren zur Finanzierung des
Wettbewerbes gewonnen werden sollen. Diese werden vornehmlich in den Reihen der
lokalen Wohnungsbauunternehmen gesucht.
Um
die gewünschte Außenwirkung zu erlangen, ist die Einbindung von Medienpartnern
geplant. Neben der örtlichen Presse ist beabsichtigt, auch ein bundesweit
tätiges Printmedium anzusprechen.
Der
Wettbewerb selbst soll noch vor den Sommerferien ausgeschrieben werden.
Die Federführung für dieses Handlungsfeld liegt bei
der Stadt Duisburg.
Flächennutzungsplanung
Die
Planungen der drei Städte Bochum, Gelsenkirchen, Essen (Flächennutzungspläne,
Bebauungspläne, Landschaftspläne, informelle Plankonzepte) stoßen an den
kommunalen Grenzen und Grenzen dreier Regierungsbezirke aufeinander. Sie werden
zwar nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufeinander abgestimmt, eine
gemeinsame konzeptionelle Grundlage liegt dieser Abstimmung jedoch nicht
zugrunde.
Deshalb
haben die drei Städte beschlossen, einen Gemeinsamen Flächennutzungsplans gemäß
§ 204 BauGB für den grenzüberschreitenden Landschaftsraum des Regionalen
Grünzugs C zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch eine Vereinbarung
zum interkommunalen Kompensationsflächenmanagement zwischen den drei Städten
geschlossen werden.
Ziel
dieses Leitprojektes ist es, die Chancen einer verstärkten interkommunalen
Zusammenarbeit im Bereich Bauleitplanung für eine erfolgreiche regionale
Entwicklung der Städteregion Ruhr zu nutzen.
Durch
die Einführung einer Öffnungsklausel im Landesplanungsgesetz durch das “Gesetz
zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte,
Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen”, das am 29.01.2004 vom Landtag
verabschiedet worden ist, wird das Instrument des Regionalen
Flächennutzungsplans in Nordrhein-Westfalen mit einer Experimentierklausel für
das Ruhrgebiet zum 01.10.2004 eingeführt. Mit dem Instrument des Regionalen
Flächennutzungsplans sollen die besonderen planerischen Anforderungen in
Verdichtungsräumen besser bewältigt werden. Er übernimmt in seinem
Geltungsbereich gleichzeitig die Funktion des Gebietsentwicklungsplans, der
bislang durch die Bezirksregierungen aufgestellt wurde und des kommunalen
Flächennutzungsplans. Voraussetzung für den regionalen Flächennutzungsplan ist
der Zusammenschluss von mindestens drei Kommunen.
Die Aufstellung eines
Regionalen Flächennutzungsplanes wird im Moment im Kreis der 2030-Städte
intensiv erörtert. Die Federführung für dieses Handlungsfeld liegt bei den
Städten Bochum und Gelsenkirchen.
Seitens der Städte Herne
und Bochum ist beabsichtigt, im Grenzbereich beider Städte einen gemeinsamen
Flächennutzungsplan aufzustellen. Der Vorteil liegt insbesondere darin, dass
bereits auf konzeptioneller Ebene Gemeindegrenzen überschreitende planerische
Problemlösungen erörtert und in ein in beiden Städten weitgehend parallel
laufendes Erarbeitungsverfahren einfließen können. Die Planungsverwaltungen
beider Städte haben diesbezüglich Gespräche aufgenommen. Nach jetzigem
Kenntnisstand wird sich der gemeinsame Flächennutzungsplan räumlich auf die Stadtteile
Holsterhausen und Eickel in Herne und Hofstede und Riemke in Bochum erstrecken.