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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0222  

Betreff: Städteregion Ruhr 2030
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Weichmann-Jaeger
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.04.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.05.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Vorberatung
08.06.2004 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die acht kreisfreien Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Dortmund haben in der Zeit von November 2001 bis April 2003 als Forschungsverbund “Städteregion Ruhr 2030” gemeinsam mit der Fakultät Raumplanung der Universität Dortmund am Ideenwettbewerb ”Stadt 2030” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung teilgenommen. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erfolgte durch das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Ziel des Projekts war die Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den o.g. Ruhrgebietsstädten. Unter dem Motto “Kooperation und Eigensinn” wurden die Möglichkeiten einer freiwilligen Zusammenarbeit bei Wahrung der eigenen kommunalen Interessen diskutiert und Arbeitsfelder für ein gemeinsames Handeln festgelegt.

 

Nach Beendigung des Förderzeitraums wurde das Projekt in Eigenregie der beteiligten Städte fortgeführt und im Rahmen einer ebenfalls durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Evaluationsforschung bis Ende April diesen Jahres begleitet.

 

Neben zahlreichen Veranstaltungen zu unterschiedlichen Fragestellungen der interkommunalen Kooperation mit rund 800 Teilnehmern aus Verwaltung und Politik, Wirtschaft und Wissenschaft war die Unterzeichnung des Stadtregionalen Kontraktes durch die Stadtspitzen der acht beteiligten Städte im Juni 2003 ein wesentliches Ergebnis des bisherigen Kooperationsprozesses.

 

Der stadtregionale Kontrakt ist kein rechtlich bindender Vertrag und schafft keine neuen Institutionen oder Organisationsformen. Er löst sich von der Diskussion über die formale Organisation des Ruhrgebietes und schafft die Plattform für eine inhaltlich strukturierte Debatte über sinnvolle Kooperationen zwischen den Städten.

 

Im Kontrakt wurden erste Handlungsfelder und Leitprojekte vereinbart, um den erfolgversprechenden Ansatz einer Regionalisierung “von unten” voran zu treiben.

 

Diese sind:

 

·        Stadtregionaler Masterplan

·        Interkommunale (Verwaltungs-)Kooperation mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung

·        Kooperative Flächenentwicklung

·        Aktive kommunale Migrationspolitik – auf dem Weg zur interkulturellen Städteregion?

·        Ruhrtal

·        Wohnen am Wasser

·        Flächennutzungsplanung

 

 

Stadtregionaler Masterplan

 

Der Masterplan Ruhr 2030 ist ein kooperatives Planungs- und Moderationsverfahren, das von den acht Städten gemeinsam initiiert und getragen wird. Mit der Projekt Ruhr GmbH wurde ein kompetenter Partner bei der Umsetzung der komplexen Aufgabenstellungen gefunden.

 

Zielsetzung des Masterplans Ruhr 2030 ist es, die gegenwärtigen und zukünftigen Stärken und Qualitäten des Ruhrgebietes im Bereich der Flächen für Wohnen und Arbeiten herauszuarbeiten und darzustellen. Der Masterplan Ruhr 2030 verfolgt damit das Ziel, eine städteübergreifende und konsensfähige Entscheidung der räumlichen Potenziale und Entwicklungsoptionen des Ruhrgebietes als Grundlage und Orientierungsrahmen für das zukünftige Handeln zu entwickeln.

 

Die Aufgaben des Masterplans Ruhr 2030 liegen somit in erster Linie in der gemeinschaftlichen Erarbeitung der räumlichen Potenziale und der strategischen Entwicklungsoptionen im Rahmen des Masterplanverfahrens. Darüber hinaus gilt es, den begonnenen Austausch und die gegenseitige Information über regional bedeutsame Vorhaben / Planungen seitens der beteiligten Städte fortzusetzen und damit auch einen Beitrag für eine neue Kultur der Kooperation im Ruhrgebiet zu leisten. Seine besondere Qualität erreicht der Masterplan Ruhr 2030 dann, wenn es gelingt, weitere Akteure aus dem fachlichen und gesellschaftlichen Umfeld in den Prozess einzubeziehen.

 

Mit seiner Konzentration auf die Themenfelder Wohn- und Wirtschaftsflächen reagiert der Masterplan Ruhr 2030 u. a. auf die Themen “Verhinderung der Bevölkerungsverluste durch Abwanderung” und “Aufbau neuer wirtschaftlicher Kompetenzfelder”. Hiermit sind zwei wesentliche Zukunftsthemen der regionalen Entwicklung in kommunaler Regie angesprochen.

 

Im November/Dezember 2003 hat bereits eine Veranstaltungsreihe zum Thema Wohnen in der Städteregion Ruhr stattgefunden; zum Themenkomplex Wirtschaft laufen die Vorbereitungen.

 

Die Federführung liegt bei der Stadt Dortmund.

 

Interkommunale (Verwaltungs-)Kooperation mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung

 

Mit der Bearbeitung dieses Handlungsfeldes sollen nicht nur Haushaltsverbesserungen für die jeweils kooperierenden Kommunen erzielt werden, sondern es geht auch um Qualitätssteigerung und damit um Bürgerfreundlichkeit.

 

Grundsätzlich ist die Erledigung fast aller kommunalen Aufgaben im Wege städteübergreifender Zusammenarbeit denkbar. Die Aufgabenfelder sind jedoch sowohl von unterschiedlich hohem Nutzen, als auch hinsichtlich ihrer potentiellen Umsetzbarkeit differenziert zu betrachten. Vor allem rechtliche Bestimmungen (z. B. Kartellrecht, Datenschutz) sind zu prüfen. Einige Aufgabenfelder sind nicht neu, sondern bedürfen lediglich einer Ausweitung auf weitere Kommunen oder einer Intensivierung der Zusammenarbeit der bereits beteiligten Partner.

 

Unabhängig davon, in welchem Bereich Kooperationen eingegangen werden sollen, muss jede Idee, jedes einzelne Projekt an den folgenden Auswahlkriterien gemessen und möglichst vielen der folgenden Anforderungen gerecht werden:

 

·        erst kleine Schritte mit wenigen Partnern machen, um es

·        möglichst kurz- oder zumindest mittelfristig realisieren zu können. Es muss

·        einfach umzusetzen sein,

·        seine Erfolge müssen sichtbar werden und

·        mit ihm müssen positive Haushaltseffekte erzielt werden. Es muss

·        einen Profilgewinn für die Stadt und / oder die Region bedeuten, zumindest aber keinen Profilverlust,

·        eine Qualitätssteigerung mit sich bringen, zumindest aber keinen Qualitätsverlust,

·        einen Nutzen für die Bevölkerung haben und

·        es muss der Wille vorhanden sein, ein Interesse daran bestehen, ein Projekt umzusetzen. Es muss

·        kommunizierbar sein mit Politik, Verwaltung, Bürger, Presse und

·        eine mögliche (negative) Betroffenheit des bzw. eine Mehrfachwirkung für den Bürger muss ausreichend berücksichtigt werden.

 

Im Lenkungskreis wurden bereits erste Projektansätze identifiziert, die zur Zeit konkretisiert werden.

 

Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit – hier sind etwa als herausragendes Beispiel die erwarteten Synergieeffekte in Höhe von ca. 5 Mio. Euro pro Jahr für die beteiligten Städte durch die Gründung einer gemeinsamen Fahrbetriebsgesellschaft der Städte Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen (meoline) zu nennen - machen deutlich, welche Einspareffekte durch interkommunale Kooperationen erzielt werden können.

 

Federführend für dieses Handlungsfeld ist die Stadt Essen. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST) begleitet den Prozess.

 

 

Kooperative Flächenentwicklung

 

Das Themenfeld wird in einem Arbeitskreis aufbereitet, in dem Vertreter aller acht Städte der Städteregion Ruhr 2030 eingebunden sind. Neben ständigen Mitgliedern werden themenbezogen in diesem Arbeitskreis auch Fachleute aus den Verwaltungen (Kämmerei, Stadtsteueramt, Liegenschaftsverwaltung), Wirtschaftsförderung und Wirtschaft hinzugezogen.

 

In einer ersten Arbeits- und Projektphase wird ein "Handbuch" mit allgemein verbindlichen Handlungsrichtlinien für kooperative Flächenentwicklungen in der Region entwickelt. Dabei wird auf die vorhandenen theoretischen Arbeitsgrundlagen des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS) ebenso zurückgegriffen wie auf die praktischen Erfahrungen bei bereits bestehenden Kooperationen gemeinsamer Gewerbeflächenentwicklung und -vermarktung. Die gesammelten Erkenntnisse werden bei der Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebietes am Flughafen Essen / Mülheim an der Ruhr, bei der Kooperation Zeche Zollverein Essen / Nordstern Gelsenkirchen und für den Bereich Grenze Essen / Gelsenkirchen - Triple Z - Berücksichtigung finden.

Ein späterer Arbeitsschwerpunkt soll die Suche und Akquirierung gemeinsam zu entwickelnder Gewerbeflächen werden.

 

Die Federführung für dieses Handlungsfeld liegt bei der Stadt Mülheim an der Ruhr.

 

 

Aktive kommunale Migrationspolitik – auf dem Weg zur interkulturellen Städteregion?

 

Stadtregionale Migrationspolitik verfolgt zwei Zielsetzungen: sie dient der ak­tiven Förderung und Stärkung der Regionalökonomie, aber auch der Vermei­dung und Vorbeugung sozialer Schieflagen. Die Städteregion Ruhr setzt sich für einen gleichberechtigten Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu allen ge­sellschaftlichen Bereichen, zu Arbeits- und Wohnungsmarkt, zu Politik, Kultur und Bildung ein.

 

Der im Rahmen des Projektes gebildete Arbeitskreis Interkommunale Migrationspolitik hat sich zum Ziel gesetzt, Transferstrukturen zu organisieren, um die in der Region bereits erprobten, erfolgreichen Modelle von Bildungsarbeit und interkultureller Zusammenarbeit allen zugänglich zu machen. Als langfristige Perspektive ist die Institutionalisierung dieses Netz­werkes vorgesehen, zum Beispiel als “Kontaktstelle für interkulturelle Orien­tierung”.

 

Seit Januar 2004 arbeitet eine Projektgruppe unter der Federfüh­rung der Stadt Herne unter Vorsitz von Frau Dr. Goch. Die ersten definierten  Arbeits­schwerpunkte sind: eine Ist-Analyse be­ste­hender Problemfelder und ihrer Lösungsansätze in den beteiligten Kommu­nen, der Austausch über er­folgreich durchgeführte Projekte (Best-Practice-Beispiele), die Verbesserung der politischen Beteiligungsmöglichkei­ten der Migrantinnen, die Bildung eines Expertenpools sowie die Konzept- und Stra­tegieentwicklung zur Umsetzung gemeinsam formulierter Leitlinien für eine aktive kommunale Migrationspoli­tik. In den vergangenen Monaten er­folgte der Austausch über die Bildung von Integrationsräten zur Verbesserung der politischen Beteiligungsmöglichkeiten von Migranten. Daneben haben die be­teiligten Kommunen bereits jeweils Ex­perten zu den Handlungsfeldern Partizi­pations­prozesse, Interkulturelle Öff­nung von Verwaltung, Interkulturelle Per­sonal­entwicklung, Integration von Spätaussiedlern und Kontingent-Flüchtlin­gen, Interkulturelle Konfliktver­mittlung, Sprachförderung, Erstberatung von Er­wachsenen sowie zur Erstel­lung einer “Ethnischen Landkarte” in der Städ­te­region benannt.

 

Die Federführung liegt bei der Stadt Herne.

 

 

Ruhrtal

 

Das Ruhrtal ist von besonderer Bedeutung für die Region. Die Ruhr ist Namensgeberin und Markenzeichen zugleich. Als eine einheitliche Tourismusregion, die mit anderen Flusslandschaften konkurrieren könnte, wird das Ruhrtal hingegen nicht wahrgenommen. Beim Leitprojekt Ruhrtal geht es daher unter dem Blickwinkel ”Sanfter Tourismus” darum, das Ruhrtal als Imagefaktor und wirtschaftliches Potenzial für die Region zu thematisieren und zu nutzen. Neben dem Ausbau und der Ergänzung von Infrastruktur geht es insbesondere um die Inwertsetzung der vorhandenen Potenziale.

 

Beteiligt am Leitprojekt sind die Städte Dortmund, Bochum, Essen, Mülheim, Oberhausen und Duisburg in Kooperation mit dem regionalen Projekt ”Das Ruhrtal”, zu dem sich seit längerem die Städte Bochum, Hattingen, Wetter, Witten, Herdecke, Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der KVR zusammen gefunden haben.

 

Der von den o. g. Städten von “Städteregion Ruhr 2030” gegründete Arbeitskreis hat ein Handlungs- und Arbeitsprogramm in Anlehnung an das Handlungsprogramm des regionalen Projektes ”Das Ruhrtal” erarbeitet. Für gemeinsame Kooperationsfelder wurden verantwortliche Städte benannt.

 

Die Zusammenarbeit des regionalen Projektes “Das Ruhrtal” und der “Städteregion Ruhr 2030” - Leitprojekt Ruhrtal - wurde in den Lenkungsgremien beider Projekte beraten.

 

Basis der Zusammenarbeit sind der gemeinsame “Regionale Arbeitskreis” und die Geschäftsstelle von “Das Ruhrtal”. Die gemeinsamen Leitprojekte werden im erweiterten “Regionalen Arbeitskreis” beraten und durch die Geschäftsstelle “Das Ruhrtal” organisatorisch koordiniert. Materiell-inhaltliche und finanzielle Entscheidungen sind in den Vertretungskörperschaften der Kommunen oder in den Lenkungsorganen der beiden Initiativen zu treffen.

 

Schwerpunkte der gemeinsamen Projektarbeit entsprechend dem Handlungsprogramm werden sein:

·        Regionalmarketing (Hagen, Mülheim an der Ruhr)

·        Ruhrtalbahn / Touristikeisenbahn (Ennepe-Ruhr-Kreis, KVR, Mülheim an der Ruhr)

·        Ruhrtalradweg - von der Quelle bis zur Mündung (Bochum, KVR, Ruhrgebiet Tourismus GmbH (RTG), Oberhausen)

·        Personenschifffahrt Ruhr (Hattingen, Essen, Duisburg)

·        Wasserwanderweg Ruhr (Ennepe-Ruhr-Kreis, Duisburg)

 

Die dargestellte Organisation ist abhängig von einer Förderung der Geschäftsstelle “Das Ruhrtal” durch das Land, sofern die Städte die Kosten nicht komplett selber tragen. Für die o. g. Kommunen der “Städteregion Ruhr 2030”, außer der Stadt Bochum, wurde durch die Stadt Mülheim an der Ruhr ein Förderantrag zur Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstellenarbeit auf der Basis des Angebotes der Geschäftsstelle “Das Ruhrtal” gestellt.

 

Federführend sind die Städte Bochum und Mülheim an der Ruhr.

 

 

Wohnen am Wasser

 

Das Projekt - nun unter dem Titel “revier.a” - wird von allen acht Kommunen unterstützt. Darüber hinaus sind der KVR/RVR und der Bund Deutscher Architekten (BDA) Ruhrgebiet beteiligt.

 

Mit Hilfe eines Ideenwettbewerbes soll das Interesse der Öffentlichkeit sowie lokal als auch überregional tätiger Investoren auf das besondere Potenzial an Wasserlagen der Region gelenkt werden. Beabsichtigt ist, Für Flächen an, oder auf oder in unmittelbarer Nähe von Wasserflächen architektonisch anspruchsvolle, innovative Bebauungsmöglichkeiten zu entwickeln. Diese sollen sowohl dem Wohnen, als auch dem Arbeiten dienen. Ziel ist es, durch diesen Wettbewerb nicht nur zu preisgekrönten Entwürfen zu kommen, sondern durch die Außenwirkung auch Investoren für mögliche künftige Bebauungen zu gewinnen.

 

Die Wasserflächen werden das gesamte Spektrum der in der Region vorhandenen Gewässer umfassen. Neben den Flüssen, wir Ruhr, Rhein, Emscher, den natürlichen wie auch künstlichen Seen, werden auch heute nicht mehr benötigte Hafenbecken und Flächen an den Schifffahrtskanälen berücksichtigt. Ferner werden auch noch künstlich zu schaffende Wasserflächen, z.B. Grachten in Verbindung mit einem Fluss oder einem Kanal in den genannten Wettbewerb einfließen.

 

Die Projektgruppe hat zwischenzeitlich einen Flyer erarbeitet, mit dessen Hilfe potenzielle Sponsoren zur Finanzierung des Wettbewerbes gewonnen werden sollen. Diese werden vornehmlich in den Reihen der lokalen Wohnungsbauunternehmen gesucht.

 

Um die gewünschte Außenwirkung zu erlangen, ist die Einbindung von Medienpartnern geplant. Neben der örtlichen Presse ist beabsichtigt, auch ein bundesweit tätiges Printmedium anzusprechen.

 

Der Wettbewerb selbst soll noch vor den Sommerferien ausgeschrieben werden.

 

Die Federführung für dieses Handlungsfeld liegt bei der Stadt Duisburg.

 

 

Flächennutzungsplanung

 

Die Planungen der drei Städte Bochum, Gelsenkirchen, Essen (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Landschaftspläne, informelle Plankonzepte) stoßen an den kommunalen Grenzen und Grenzen dreier Regierungsbezirke aufeinander. Sie werden zwar nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufeinander abgestimmt, eine gemeinsame konzeptionelle Grundlage liegt dieser Abstimmung jedoch nicht zugrunde.

 

Deshalb haben die drei Städte beschlossen, einen Gemeinsamen Flächennutzungsplans gemäß § 204 BauGB für den grenzüberschreitenden Landschaftsraum des Regionalen Grünzugs C zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch eine Vereinbarung zum interkommunalen Kompensationsflächenmanagement zwischen den drei Städten geschlossen werden.

 

Ziel dieses Leitprojektes ist es, die Chancen einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Bauleitplanung für eine erfolgreiche regionale Entwicklung der Städteregion Ruhr zu nutzen.

 

Durch die Einführung einer Öffnungsklausel im Landesplanungsgesetz durch das “Gesetz zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen”, das am 29.01.2004 vom Landtag verabschiedet worden ist, wird das Instrument des Regionalen Flächennutzungsplans in Nordrhein-Westfalen mit einer Experimentierklausel für das Ruhrgebiet zum 01.10.2004 eingeführt. Mit dem Instrument des Regionalen Flächennutzungsplans sollen die besonderen planerischen Anforderungen in Verdichtungsräumen besser bewältigt werden. Er übernimmt in seinem Geltungsbereich gleichzeitig die Funktion des Gebietsentwicklungsplans, der bislang durch die Bezirksregierungen aufgestellt wurde und des kommunalen Flächennutzungsplans. Voraussetzung für den regionalen Flächennutzungsplan ist der Zusammenschluss von mindestens drei Kommunen.

 

Die Aufstellung eines Regionalen Flächennutzungsplanes wird im Moment im Kreis der 2030-Städte intensiv erörtert. Die Federführung für dieses Handlungsfeld liegt bei den Städten Bochum und Gelsenkirchen.

 

Seitens der Städte Herne und Bochum ist beabsichtigt, im Grenzbereich beider Städte einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufzustellen. Der Vorteil liegt insbesondere darin, dass bereits auf konzeptioneller Ebene Gemeindegrenzen überschreitende planerische Problemlösungen erörtert und in ein in beiden Städten weitgehend parallel laufendes Erarbeitungsverfahren einfließen können. Die Planungsverwaltungen beider Städte haben diesbezüglich Gespräche aufgenommen. Nach jetzigem Kenntnisstand wird sich der gemeinsame Flächennutzungsplan räumlich auf die Stadtteile Holsterhausen und Eickel in Herne und Hofstede und Riemke in Bochum erstrecken.