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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0233  

Betreff: Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes der Offenen Ganztagsschule
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schöbel, Ellen
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Bartkowiak, Heike
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
29.04.2004 
des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
13.05.2004 
des Jugendhilfeausschusses beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.05.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Rat der Stadt Entscheidung
08.06.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

2005

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

Ausgaben: *

Zuschüsse an Träger:

Offene Ganztagsschule

Im Primarbereich:              bis 637.000,--

 

Einnahmen:

Zuweisungen des Landes bis 317.500,--

 

Elternbeiträge:                   bis 209.250,--

 

 

 

 

1.210.718.200/2

 

 

1.210.171.200/0

 

1.210.110.200/7

Verwaltungshaushalt

 

*für 5 Schulen: 1 Jahr

  für 5 Schulen, die neu starten: ½ Jahr

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

die Stadt Herne führt das Projekt “Offene Ganztagsschule im Primarbereich” (OGTS) auf der Grundlage der dargestellten weiterentwickelten Konzeption (Stufenmodell) und der veränderten Elternbeitragsregelung (Neu : Einkommensstaffelung) weiter.

 

In den nächsten Jahren soll eine sukzessive Ausweitung des Angebotes auch an weiteren Grundschulstandorten gemäß Beschluss des Rates der Stadt Herne vom 24.06.2003 fortgesetzt werden.

 

Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushalts- und Investitionsplanung bereitgestellt.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat am 17.02.2004 beschlossen, sich weiterhin an dem Projekt “Offene Ganztagsschule im Primarbereich” (OGTS) auf der Grundlage der am 24.06.2003 vom Rat der Stadt beschlossenen Konzeption zu beteiligen. Im Schuljahr 2003/2004 wurde mit einem Pilotprojekt an der Grundschule Claudiusstr. begonnen.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 werden vorbehaltlich der Bewilligung der Landesmittel bei der

·         Grundschule Michaelstraße                  (Stadtbezirk Wanne)

·         Grundschule Eickeler Park                  (Stadtbezirk Eickel)

·         Grundschule Freiherr–vom-Stein                   (Stadtbezirk Eickel)

·         Grundschule Berliner Platz                  (Stadtbezirk Herne-Mitte)

 

Offene Ganztagsschulen neu eingerichtet. Die Auswahl der Schulen wurde am 17.2.2004 durch den Rat beschlossen.

Die Beschlüsse der Schulkonferenzen liegen inzwischen vor. Der Antrag auf die Landesmittel für die Offenen Ganztagsschulen wird für die o.g. 5 Schulen (incl. GS Claudiusstr.) bis zum 30.4.2004 gestellt.

 

Investitionsmaßnahmen

 

Der Antrag auf die Gewährung der Bundesmittel für Investitionen, Ausstattung und Außenanlagen in Offenen Ganztagsschulen wurde am 30.1.2004 fristgerecht gestellt.

 

 

Verbindliche Anmeldungen für 2004/2005

 

Die Grundschule Michaelstr., die Grundschule Eickeler Park, die Grundschule Freiherr-vom-Stein und die Grundschule Berliner Platz führten inzwischen für alle interessierten Eltern Elterinformationsabende durch.

Bis zu den Osterferien erfolgten folgende verbindliche Anmeldungen:

 

Grundschule

Anmeldungen

Träger

Claudiusstr.

Anmeldeverfahren läuft noch

AWO

Michaelstr.

40

AWO

Eickeler Park

72

Ev. Kirchenkreis

Freiherr-vom-Stein

63

Ev. Kirchenkreis

Berliner Platz

31

Ev. Kirchenkreis

 

Bis zum Schuljahresbeginn erfolgen erfahrungsgemäß weitere Anmeldungen, da sich der Betreuungsbedarf z.B. bei Wiedereinstieg eines Elternteils in den Beruf oft erst später ergibt.

 

 

1.      Elternbeiträge

 

1.1  Elternbeiträge 2003/2004

 

Für das Pilotprojekt 2003/2004 wurde ein einfaches Modell entwickelt, bei dem der Träger die Elternbeiträge erhob und einzog. Die Höhe der Einnahmen durch Elternbeiträge wurde bei der Berechnung des von der Stadt Herne an den Träger zu zahlenden Betrages berücksichtigt

§         Regelelternbeitrag:    60,-- € monatlich (12 Monatsbeiträge)

§         Geschwisterkinder:   30,-- € monatlich (12 Monatsbeiträge)

§         SH-Empfänger :          0,-- € (der Regelelternbeitrag wird von der Stadt Herne übernommen und an den Träger überwiesen)

§         Geschätzter durchschnittlicher Elternbeitrag : 50,40 €  *

*Bei der bisherigen Finanzierungsplanung wurde von einem durchschnittlichen geschätzten Elternbeitrag von 50,40 € (60,-- € ./. 16 % für SH-Empfänger) ausgegangen.

 

1.2  Elternbeiträge ab 2004/2005

 

Die Elternbeitragsregelung, die für das Pilotprojekt getroffen wurde, enthielt außer der Geschwisterkinderermäßigung und der Übernahme des Elternbeitrages für Sozialhilfe-empfänger keine weitere soziale Staffelung.

Der Schulausschuss beauftragte in seiner Sitzung am 12.11.2003 die Verwaltung, eine sozial gestaffelte, einkommensabhängige Entgeltregelung für die Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2004/2005 vorzulegen. Diese sollte so ausgestaltet sein, dass der bisher für die Offene Ganztagsschule beschlossene Gesamtkostenrahmen – falls möglich - nicht überschritten wird.

Basierend auf dieser Vorgabe wurde in der Schulausschusssitzung am 11.12.2003 eine entsprechende Regelung vorgestellt, bei der von einem durchschnittlichen Elternbeitrag (basierend auf den Erfahrungswerten der durchschnittlichen Elternbeiträge nach dem GTK) von rd. 50,40 € ausgegangen wurde.

 

Am 22.1.2004 beschloss der  Schulausschuss, Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2004/2005 einkommensabhängig gestaffelt in folgender Höhe zu erheben:

 

Jahreseinkommen in €*

Mtl. Elternbeitrag in €

bis     13.000,00 €

bis     26.000,00 €

bis     39.000,00 €

bis     52.000,00 €

über  52.000,00 €

Ermäßigung für das

1.      Geschwisterkind

2.      und jedes weitere Geschwisterkind

 

Geschätzter durchschnittlicher Elternbeitrag

                           0,00 €

                         40,00 €

                         60,00 €

                         80,00 €

                       100,00 €

 

  50 % des o.g. Beitrages

100 % des o. g. Beitrages

 

                           45,--€

* Summe aller positiven Einkünfte

 

Grundlage für die Berechnung des durchschnittlichen Elternbeitrages nach dem neuen Modell sind die Erfahrungswerte aus dem GTK–Bereich. Basierend auf der prozentualen Einstufung in die jeweilige Einkommensgruppe ergibt sich ein durchschnittlicher Elternbeitrag von rd. 45,00 €. Ob letztlich dieser durchschnittliche Elternbeitrag tatsächlich erzielt werden kann, wird nicht zuletzt von der Sozialstruktur und damit von der Einkommensstruktur der beteiligten Eltern abhängen.

 

Auswirkungen

 

Die neue Elternbeitragsregelung verändert den Finanzierungsrahmen. Pro Schuljahr erhöht sich bei dem o.g. geschätzten durchschnittlichen Elternbeitrag der Zuschussbedarf für die Offene Ganztagsschule je Schüler um 64,80 € (5,40 € x 12 Monate), also

 

·         bei 25 Kindern (5,40 € x 12 Monate x 25 Kinder)                  1620,-- €

·         bei 50 Kindern                                                                  3240,-- €

 

Für die im Endausbau geplanten 1450 Schüler/innen ergibt dies einen zusätzlichen Zuschussbedarf pro Jahr in Höhe von ca. 94.000,-- €.

 

Der Elternbeitrag wird - anders als bisher - von der Stadt Herne erhoben und eingezogen. Das führt zu zusätzlichen Personal- und Verwaltungskosten.

 

 

 

 

 

2. Rahmenbedingungen

 

Laut Ratsbeschluss vom 24.06.2003 sind zur Qualitätssicherung folgende Rahmen-bedingungen festgelegt worden:

 

Einsatz von Personal

§         Pro Gruppe 1 Erzieher/-in, insbesondere für die qualifizierte Hausaufgabenhilfe (mit Rückkoppelungsmöglichkeit zum Kollegium) und für sozialpädagogische Angebote

§         Zweitkraft (in der Regel eine erziehungserfahrene Person, die schon langjährig in den bisherigen Betreuungsangeboten der Grundschule eingesetzt war)
insbesondere bei Bedarf für die Randbetreuungszeiten, für die Vorbereitung und Betreuung beim Mittagessen und als Zusatzkraft bei sozialpädagogischen Angeboten

§         Beschäftigte aus anderen Berufen, z. B. Musikschullehrer/innen, Lehrer/innen der Jugendkunstschule, Übungsleiter/innen u. a. für spezielle Angebote

 

Inhaltliche Gestaltung

§         Die Betreuung erfolgt bei Bedarf von 7.00 – 17.00 Uhr (montags - freitags).
Es erfolgt eine Betreuung in den Ferien (ausgenommen 3 Wochen in den Sommerferien, 1 Woche in den Weihnachtsferien).

§         Für die Hausaufgabenbetreuung können kleinere Gruppen von 12 – 13 Kindern gebildet werden.

§         Auch für  besondere Angebote kann bei Bedarf die Gruppengröße reduziert werden.

 

Finanzielle Rahmenbedingungen

Folgende Wochenstundenzahlen (WStd.) wurden zur Umsetzung der o.g. inhaltlichen Ge-
staltung als Höchstbedarf berücksichtigt :

 

Für 1 Gruppe – 25 Kinder

Erzieher/-in                                 22.5 WStd.

Zweitkräfte                     26    WStd. (für Betreuungszeit von 7.00 – 17.00 Uhr bei Bedarf)

Honorarkräfte             6    WStd.

Gesamtkosten*                                                                                                    rd. 57.300,-- €

= Kosten je Platz: 2292,-- €

./. Landesmittel 820,-- € pro Kind x 25                                                                      20.500,-- €

./. Elternbeitrag (60,-- € mon.) 720,-- € jährl. pro Kind x 25                                      18.000,-- €

+ von der Stadt zu tragende Kosten für 4 SH-Empfänger* i.H.v. 720,-- € jährl.         2.880,-- €

  *geschätzte 16 % der Teilnehmer

von der Stadt zu finanzieren                                                                                     21.680,-- €

Zuschuss je Kind                                                                                                           867,20 €

 

Für 2 Gruppen - 50 Kinder

Erzieher/-innen                                  22.5 WStd. und 15 WStd.

Zweitkräfte:                                  26 WStd. (für Betreuungszeit von 7 – 17.00 Uhr bei Bedarf)

Honorarkräfte                                 12 WStd. (Höchstbedarf)

Kosten*                                                                                               rd. 82.200,-- €

+ zus. Kosten für Honorarkräfte (s. Ratsbeschluss vom 24.6.03)                                                              rd.   3.900,-- €

Gesamtkosten                                                                                    rd. 86.100,-- €

Kosten je Platz: 1722,-- €

./. Landesmittel 820,-- € pro Kind x 50                                                                                                             41.000,-- €

./. Elternbeitrag (60,-- € mon.) 720,-- € jährl. pro Kind x 50                                                  36.000,-- €

+ von der Stadt zu tragende Kosten für 8 SH-Empfänger*  i. H. v. 720,-- € jährl.             5.760,-- €

   *geschätzte 16 % der Teilnehmer

von der Stadt zu finanzieren                                                                                                 14.860,-- €

Zuschuss je Kind                                                                                                                       297,20 €

*Die Berechnung der Gesamtkosten erfolgte in Absprache mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als Träger der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Claudiusstr.

 

 

3. Erfahrungen aus dem Pilotprojekt GS Claudiusstr.

 
Die Erfahrungen nach dem ersten Schulhalbjahr 2003/2004 zeigen, dass die Durchführung einer verlässlichen Betreuung mit den vereinbarten Stundenkontingenten sichergestellt ist. Das Prinzip der Kleingruppenbildung hat sich grundsätzlich bewährt (insbesondere bei der Hausaufgabenbetreuung). Für einzelne Angebote (z.B. Chor, Sportangebote) ist es sinnvoll, größere Gruppen zu bilden. Die Erledigung von Hausaufgaben erfolgt nach den ersten Erfahrungen verlässlicher und inhaltlich besser. Hilfreich ist die Rückkoppelung der Erzieher/-innen mit den Lehrkräften bei auftretenden Lernproblemen.
 
Die Festlegung eines Finanzierungsrahmens pro Gruppe erwies sich als nicht ausreichend. Statt der für 2 Gruppen vorgesehenen 50 Kinder wurden 43 Kinder für die OGTS
GS Claudiusstr. angemeldet. Dies führte zu einer Mindereinnahme  für 7 Kinder in Höhe von 10.780,-- € (7 x 820,-- € Landeszuschuss + 720,-- € Elternbeiträge) für ein Schuljahr.

Dadurch erhöhte sich der städt. Zuschuss wie folgt:

 

Gesamtkosten*                                                                                                81.380,-- €

Kosten je Platz 1892,55 €

./. Landesmittel 820,-- € pro Kind x 43                                                                                   35.260,-- €

./. Elternbeiträge                                                              29.160,-- €

+ Kosten für SH- Empfänger                                                                                               3.600,-- €

von der Stadt zu finanzieren                                                                                       20.560,-- €

Zuschuss je Kind                                                                                                          478,14 €

 

*2 Erzieherinnen (22,5 Wochenstunden  und 15,0 Wochenstunden)

 2 Zweitkräfte (je 11 Wochenstunden). Es bestand der Bedarf für eine Betreuungszeit von 7.30 – 16.00 Uhr.

  Honorarkräfte 12 Wochenstunden in der Schulzeit.

 

Fazit

Die bisherige Finanzierung pro Gruppe führt zu erheblichen Unwägbarkeiten hinsichtlich des Zuschussbedarfes. Je nach Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Kinder, die erst zu Beginn des Schuljahres bzw. kurz danach feststeht, errechnen sich der Landeszuschuss , die zu erwartenden Elternbeiträge sowie der tatsächliche Personalbedarf.

Die Honorarkosten incl. Sachkosten sind in Einzelfällen nicht durch den vereinbarten Honorarstundensatz abgedeckt. Einzelne Honorarangebote kommen mit dem Honorarsatz von 15,50 € je Stunde nicht aus.

 

 

4. Weiterentwicklung des Finanzierungsmodells ab 2004/2005

 

Träger der Offenen Ganztagsschule werden außer dem  Träger des Pilotprojektes - der Arbeiterwohlfahrt - zukünftig der Ev. Kirchenkreis und voraussichtlich die Caritas sein.

Mit diesen Trägern wurden folgende einheitliche Stundensätze für Erzieher/innen, Zweitkräfte und Honorarkräfte vereinbart:

Erzieher/in:      26,40 €

Zweitkraft:        15,40 €

Honorarkraft:   15,50 €

In den Stundensätzen sind neben den reinen Personalkosten u. a. enthalten : Kosten für Ersatzgestellung des Personals, Verwaltungskosten, Sachkosten.

 

Auf der Grundlage dieser Stundensätze wurden die Gesamtkosten für die Maßnahme neu berechnet (incl. Kosten für die Ferienbetreuung / Betreuung an beweglichen Ferientagen).

 

 

 

 

Stufenmodell

 

Zur Vermeidung von unplanbaren Mehrkosten durch freie Plätze wurde ein sog. “Stufenmodell” auf der Basis der an der Maßnahme teilnehmenden Schüler/-innen entwickelt. Ziel des Modells ist die Qualitätssicherung und Sicherstellung der Finanzen durch feste Zuschüsse unter Berücksichtigung der Einnahmen bei unterschiedlichen Teilnehmerzahlen (Landeszuschüsse/Elternbeiträge) auf der Grundlage der bisherigen vom Rat beschlossenen Rahmenbedingungen.

 

Das folgende “Stufenmodell” berücksichtigt die neue Einnahmesituation durch die veränderte Elternbeitragsregelung* sowie die vom Land vorgegebene Pro-Kopf–Finanzierung. In Beziehung gesetzt wurde

-          die Teilnehmerzahl
ab 25 Kinder Erhöhung jeweils um  5 Kinder (25, 30, 35, 40, usw.)

-          der städt. Zuschuss
bis 45 Kinder  -  20.000,-- €
ab  50 Kinder  -  15.000,-- €

-          die Anzahl der Wochenstunden für Erzieher/innen, Zweitkräfte und Honorarkräfte.

Die Anzahl der Wochenstunden für Erzieher/innen und Honorarkräfte für die 1. Gruppe (25 Kinder) und die 2. Gruppe (50 Kinder) wurde beibehalten. Lediglich die Wochenstunden für die Zweitkräfte wurden neu festgelegt.

Bisher wurden 26 Wochenstunden für den Fall vorgehalten, dass ein entsprechender Bedarf für die längste anzunehmende Betreuungszeit besteht, das wäre von 7.00 - 17.00 Uhr.

Die Erfahrungen beim Pilotprojekt GS Claudiusstr. haben aber gezeigt, dass diese Betreuungszeit von den Eltern gar nicht benötigt wurde (Betreuungszeit an der GS Claudius 7.30 bis 16.00 Uhr – Minderung der Betreuungszeit: pro Woche um 7,5 Stunden). Dies wurde bei der Festsetzung der Wochenstunden für die Zweitkräfte nunmehr berücksichtigt. Die Wochenstunden für Zweitkräfte beginnen bei 25 Kindern mit 20 Stunden und erhöhen sich jeweils um 1 Stunde pro 5 Kinder.

 

* Zu berücksichtigen ist, dass die Stadt Herne das Finanzierungsrisiko für die Elternbeiträge ab 2004/2005 trägt. Wegen der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Elternbeiträge kann nur von Schätzwerten ausgegangen werden.

 

Gesamtaufstellung – Stufenplan (12 Monate)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ab

Kinder

Erzieher-stunden

Zweit-kraftstd.

Honorar-stunden

Gesamt-kosten

Landes-mittel

Eltern-beiträge*

Städt. Zuschuss

25

22,5

20

6

54.000,00

20.500,00

13.500,00

20.000,00

30

26,5

21

6

60.800,00

24.600,00

16.200,00

20.000,00

35

30,5

22

8

67.600,00

28.700,00

18.900,00

20.000,00

40

34,5

23

8

74.400,00

32.800,00

21.600,00

20.000,00

45

37,5

24

10

81.200,00

36.900,00

24.300,00

20.000,00

50

37,5

25

12

83.000,00

41.000,00

27.000,00

15.000,00

55

41,5

26

12

89.800,00

45.100,00

29.700,00

15.000,00

60

45,5

27

13

96.600,00

49.200,00

32.400,00

15.000,00

65

49,5

28

14

103.400,00

53.300,00

35.100,00

15.000,00

70

52,5

29

17

110.200,00

57.400,00

37.800,00

15.000,00

75

52,5

30

18

112.000,00

61.500,00

40.500,00

10.000,00

 

 

 

 

 

 

 

* Geschätzte durchschnittliche Elternbeiträge 12 x 45,-- € = 540,-- €

 

 

 

 

 

Vorteile:

 

-          Es gibt weiterhin einen garantierten Qualitätsstandard durch die im einzelnen vorgegebenen Wochenstunden für Erzieher/innen, Zweitkräfte und Honorarkräfte.

-          Es gibt einen für alle Beteiligten transparenten - an Kosten orientierten – Personaleinsatz.

-          Der Einsatz dieser Kräfte kann für Schule und Träger flexibel nach dem tatsächlichen Bedarf gestaltet werden.

-          Es muss nicht in jedem Einzelfall über den Personaleinsatz neu verhandelt werden.
Hinweis: Die Träger müssen relativ früh - spätestens bei Beginn des Schuljahres - die Wochenstunden für die eingesetzten Kräfte vertraglich festlegen.

-          Bei erheblichen Nachmeldungen nach den Sommerferien könnte ggf. die Stundenzahl ohne Probleme aufgestockt werden.

-          Die Finanzierung ist besser planbar.

 

 

Honorarkostenbudget

 

Da für die verschiedenen Honorarangebote kein einheitlicher Stundensatz ausgehandelt werden kann, wurde ein die Schülerzahlen berücksichtigendes Honorarstundenbudget entwickelt, das den Schulen in Zusammenarbeit mit den Trägern bessere Möglichkeiten zum eigenverantwortlichen Einsatz dieser Mittel für Honorarstunden incl. Sachkosten bietet.

Das Honorarkostenbudget basiert auf dem durchschnittlichen Honorarstundensatz von
15,50 € für 40 Schulwochen.

 

ab

Kinder

Honorar-

Stunden

Honorarkostenbudget

25

6

3.720,--

30

6

3.720,--

35

8

4.960,--

40

8

4.960,--

45

10

6.200,--

50

12

7.440,--

55

12

7.440,--

60

13

8.060,--

65

14

8.680,--

70

17

10.540,--

75

18

11.160,--

 

Vorteile

·         Eigenständige Verwaltung des Budgets durch Schulleitung in Verbindung mit dem Träger.

·         Flexible Handhabung beim Einsatz der Mittel ist möglich. Beispiele:
- Günstige Angebote können höhere Kosten bei anderen Angeboten ausgleichen.
- Einsparungen durch Angebote mit höheren Teilnehmerzahlen können für zusätzliche
  Sachkosten verwendet werden.

 

Bedingungen:

·         Es sollen 3 Nachmittage durch diese Angebote abgedeckt werden.

·         Einfacher Nachweis über die Verwendung am Ende eines Schuljahres.

 

 

5. Weitere Zeit- und Kostenplanung

 

Die Offene Ganztagsschule in Herne erfolgt im Schuljahr 2004/2005 entsprechend dem im Ratsbeschluss vom 24.6.2003 vorgesehenen Ausbau mit 5 Schulen. Für die nächsten Jahre wird weiter wesentlich der tatsächliche Bedarf an der Offenen Ganztagsschule sein. Für den Ausbau wird unverändert mit 2 – 3 Gruppen pro Schule gerechnet. Es müssen rechtzeitig standortbezogen auch die räumlichen Möglichkeiten geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund wurden zum 31.1.2004 bereits Mittel für Investitionskosten für Schulen, die erst im Schuljahr 2005/2006 starten, beantragt. Der weitere sukzessive Aufbau der Offenen Ganztagsschule könnte wie folgt aussehen:

 

 

Schuljahr

Schule

Plätze

03/04

 

 

1 Pilotprojekt

GS Claudius

 

 

                            43 Plätze

 

04/05

 

+  4 Schulen = 5

GS Claudius

GS Michael

GS Freiherr-vom-Stein

GS Eickeler Park

GS Berliner Platz

 

           2 x 75 = 150 Plätze

           3 x 50 = 150 Plätze

                         300 Plätze

 

 

05/06

 

+  5 Schulen

= 10 (je Bezirk 2 – 3)

           3 x 75 = 225 Plätze

           7 x 50 = 350 Plätze

                         575 Plätze

 

06/07

 

+ 11 Schulen

 

= 21 (je Bezirk 4 – 6)

           6 x 25 = 150 Plätze

           5 x 75 = 375 Plätze

         10 x 50 = 500 Plätze

                       1025 Plätze

 

07/08

 

Ausweitung der Gruppen

21 Schulen

 

        16 x 75 = 1200 Plätze

          5 x 50 =   250 Plätze

                        1450 Plätze

Dieser Zeit- und Zielplanung liegen u.a. folgende Überlegungen zu Grunde:

 

Nach dem Start des Pilotprojektes an der GS Claudiusstraße und dem geplanten Start von 4 Schulen im Schuljahr 2004/2005 sollen 2005/2006 5 Schulen mit der Offenen Ganztagsschule beginnen. Für das Schuljahr 2006/2007 sind 11 weitere Schulen eingeplant, wobei hier beim Start der Offenen Ganztagsschule in kleineren Schulen mit kleinen Gruppen (hier: 6 x 25 Plätze) gerechnet wird. Es soll auf eine gleichmäßige Versorgung im gesamten Stadtgebiet geachtet werden (s. Hinweis auf Stadtbezirke). Im Schuljahr 2007/2008 wird dann mit der Ausweitung der Gruppen an den einzelnen Schulen gerechnet.

 

 

Da die Gesamtkosten nach dem neuen Stufenmodell nach teilnehmenden Schülern gestaffelt sind, wird wegen fehlender belastbarer Daten auf eine Berechnung der Gesamtkosten verzichtet.

 

Eine Einschätzung des Zuschussbedarfes ist anhand der o.g. Aufbauplanung erfolgt (s. Anlage). Es wurde dabei bei 2 Gruppen von der Schülerzahl zwischen 30 und 50 ausgegangen (Zuschussbedarf zwischen 20.000 € und 15.000 €) und bei 3 Gruppen von der Schülerzahl zwischen 55 und 75 (Zuschussbedarf zwischen 15.000 € und 10.000 €) ausgegangen. Für 1 Gruppe wird mit einem Zuschussbedarf von 20.000 € gerechnet.

 

 

6. Sonstige Kosten

 

Es ist mit weiteren Sach- und Personalkosten zu rechnen wie z.B.

 

·         Zusätzliche Reinigungskosten (durch die zusätzliche Ferienbetreuung und die Nutzung zusätzlicher Räume). Laut Auskunft des Gebäudemanagements wird damit gerechnet, dass pro Schule mit dem Angebot der Offenen Ganztagschule ca. 1500,-- € Mehrkosten pro Jahr anfallen.

·         Zusätzliche Personalkosten für die Erhebung von Elternbeiträgen.
Spätestens ab dem Schuljahr 2006/2007 wird für die Erhebung von Elterbeiträgen mit zusätzlichen Personalkosten für eine Stelle gerechnet (Geschätzte Kosten des Arbeitsplatzes: rd. 50.000 €).

 

Nicht berücksichtigt werden konnten bisher wegen fehlender Erfahrungen die Kosten für

·         den Ausfall von Elternbeiträgen

·         Kostensteigerungen bei den Personalkosten des Betreuungspersonals

·         zusätzliche Personal- und Verwaltungskosten der Stadt durch Beitreibung von Elternbeiträgen

·         Kosten für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen der Einrichtung und des Beschäftigungsmaterials
Anschaffungskosten für 58 Gruppen x 25.000 € = 1.450.000 € : 20 Jahre (angenommene Lebensdauer)
= 72.500 € (Wiederbeschaffungskosten) pro Jahr.

·         Zusätzliche Unterhaltungskosten für Strom, Wasser, Heizung.

 

Sobald hierüber entsprechende Daten vorliegen, werden sie in die Finanzierungsplanung mit einbezogen.

 

Die zusätzlichen Bauunterhaltungskosten, die für die umgebauten bzw. neu geschaffenen Räume anfallen, werden voraussichtlich durch die im Rahmen mit der Offenen Ganztagsschule durchgeführten vom Bund finanzierten Sanierungsmaßnahmen  (z.B. Erneuerung von Fenstern) aufgefangen.

Es wird aber deutlich, dass bereits bei Berücksichtigung der zusätzlichen Personalkosten für die Erhebung der Elternbeiträge, der zusätzlichen Reinigungskosten und der längerfristig notwendigen Ersatzbeschaffung für Einrichtungsgegenstände der in der Anlage (Zeit- und Finanzierungsplan OGTS) aufgeführte Überschuss (günstigste Variante) weitgehend aufgezehrt wird.

 

 

7. Betreuungsangebot “Schule von acht bis eins”

 

Nach den Erlassen zur Offenen Ganztagsschule vom 12.2.2003 wurde davon ausgegangen, dass neben der Offenen Ganztagsschule keine weitere Betreuung mehr genehmigt wird. Laut geändertem Erlass zur “Offenen Ganztagsschule im Primarbereich” vom 2.2.2004 werden Angebote aus dem Programm “Schule von acht bis eins” an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich für die Kinder gefördert,  für die ein Betreuungsbedarf ausschließlich zwischen 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr besteht. Ein Parallelangebot ist somit zulässig.

In Herne soll der Einführung der Offenen Ganztagsschule weiterhin der Vorrang gegeben werden. Ein zusätzliches Angebot “Schule von acht bis eins” soll nur dann angeboten werden, wenn die  Offene Ganztagsschule bereits etabliert ist und noch ein zusätzlicher Bedarf für eine Betreuung zwischen 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr besteht.

 

 

8. Weitere Planung

 

Die weitere Planung erfordert jährliche standortbezogene Bedarfsabfragen. Des Weiteren muss die jeweils vorhandene räumliche Situation an den einzelnen Grundschulen berücksichtigt und ggf. rechtzeitig erweitert werden. In die weitere Planung wird die vor Ort bestehende Trägerstruktur, insbesondere die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, mit einbezogen. Der ausschussübergreifende Arbeitskreis (Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss) wird rechtzeitig an der weiteren Planung der Standorte der Offenen Ganztagsschule beteiligt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Goch

 

Anlage

Zeit- und Finanzierungsplan

Anlagen:

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Zeit- und Finanzierungsplan OGTS

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zeit- und Finanzierungsplan OGTS 6 (31 KB) PDF-Dokument (12 KB)