|
|
Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: 2005 |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Ausgaben:
* Zuschüsse
an Träger: Offene
Ganztagsschule Im
Primarbereich:
bis 637.000,-- Einnahmen: Zuweisungen
des Landes bis 317.500,-- Elternbeiträge:
bis 209.250,-- |
1.210.718.200/2 1.210.171.200/0 1.210.110.200/7 |
Verwaltungshaushalt |
*für 5
Schulen: 1 Jahr
für 5 Schulen, die neu starten: ½ Jahr
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt beschließt,
die Stadt Herne führt das Projekt “Offene Ganztagsschule im Primarbereich” (OGTS) auf der Grundlage der dargestellten weiterentwickelten Konzeption (Stufenmodell) und der veränderten Elternbeitragsregelung (Neu : Einkommensstaffelung) weiter.
In den
nächsten Jahren soll eine sukzessive Ausweitung des Angebotes auch an weiteren
Grundschulstandorten gemäß Beschluss des Rates der Stadt Herne vom 24.06.2003
fortgesetzt werden.
Die dafür
erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushalts- und
Investitionsplanung bereitgestellt.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat am 17.02.2004 beschlossen, sich weiterhin an dem Projekt “Offene Ganztagsschule im Primarbereich” (OGTS) auf der Grundlage der am 24.06.2003 vom Rat der Stadt beschlossenen Konzeption zu beteiligen. Im Schuljahr 2003/2004 wurde mit einem Pilotprojekt an der Grundschule Claudiusstr. begonnen.
Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 werden vorbehaltlich der Bewilligung der Landesmittel bei der
· Grundschule Michaelstraße (Stadtbezirk Wanne)
· Grundschule Eickeler Park (Stadtbezirk Eickel)
· Grundschule Freiherr–vom-Stein (Stadtbezirk Eickel)
· Grundschule Berliner Platz (Stadtbezirk Herne-Mitte)
Offene Ganztagsschulen neu
eingerichtet. Die Auswahl der Schulen wurde am 17.2.2004 durch den Rat
beschlossen.
Die Beschlüsse der Schulkonferenzen
liegen inzwischen vor. Der Antrag auf die Landesmittel für die Offenen
Ganztagsschulen wird für die o.g. 5 Schulen (incl. GS Claudiusstr.) bis zum
30.4.2004 gestellt.
Investitionsmaßnahmen
Der Antrag auf die
Gewährung der Bundesmittel für Investitionen, Ausstattung und Außenanlagen in
Offenen Ganztagsschulen wurde am 30.1.2004 fristgerecht gestellt.
Verbindliche Anmeldungen für 2004/2005
Die Grundschule Michaelstr., die Grundschule Eickeler Park, die Grundschule Freiherr-vom-Stein und die Grundschule Berliner Platz führten inzwischen für alle interessierten Eltern Elterinformationsabende durch.
Bis zu den Osterferien erfolgten folgende verbindliche Anmeldungen:
Grundschule |
Anmeldungen |
Träger |
Claudiusstr. |
Anmeldeverfahren läuft noch |
AWO |
Michaelstr. |
40 |
AWO |
Eickeler Park |
72 |
Ev. Kirchenkreis |
Freiherr-vom-Stein |
63 |
Ev. Kirchenkreis |
Berliner Platz |
31 |
Ev. Kirchenkreis |
Bis zum Schuljahresbeginn erfolgen erfahrungsgemäß weitere Anmeldungen, da sich der Betreuungsbedarf z.B. bei Wiedereinstieg eines Elternteils in den Beruf oft erst später ergibt.
1.
Elternbeiträge
Für das Pilotprojekt 2003/2004 wurde ein einfaches Modell entwickelt, bei dem der Träger die Elternbeiträge erhob und einzog. Die Höhe der Einnahmen durch Elternbeiträge wurde bei der Berechnung des von der Stadt Herne an den Träger zu zahlenden Betrages berücksichtigt
§ Regelelternbeitrag: 60,-- € monatlich (12 Monatsbeiträge)
§ Geschwisterkinder: 30,-- € monatlich (12 Monatsbeiträge)
§ SH-Empfänger : 0,-- € (der Regelelternbeitrag wird von der Stadt Herne übernommen und an den Träger überwiesen)
§
Geschätzter durchschnittlicher Elternbeitrag : 50,40
€ *
*Bei der bisherigen
Finanzierungsplanung wurde von einem durchschnittlichen geschätzten
Elternbeitrag von 50,40 € (60,-- € ./. 16 % für SH-Empfänger) ausgegangen.
1.2
Elternbeiträge ab 2004/2005
Die Elternbeitragsregelung, die für das Pilotprojekt getroffen wurde, enthielt außer der Geschwisterkinderermäßigung und der Übernahme des Elternbeitrages für Sozialhilfe-empfänger keine weitere soziale Staffelung.
Der Schulausschuss beauftragte in seiner Sitzung am 12.11.2003 die Verwaltung, eine sozial gestaffelte, einkommensabhängige Entgeltregelung für die Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2004/2005 vorzulegen. Diese sollte so ausgestaltet sein, dass der bisher für die Offene Ganztagsschule beschlossene Gesamtkostenrahmen – falls möglich - nicht überschritten wird.
Basierend auf dieser Vorgabe wurde in der Schulausschusssitzung am 11.12.2003 eine entsprechende Regelung vorgestellt, bei der von einem durchschnittlichen Elternbeitrag (basierend auf den Erfahrungswerten der durchschnittlichen Elternbeiträge nach dem GTK) von rd. 50,40 € ausgegangen wurde.
Am 22.1.2004 beschloss der
Schulausschuss, Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule ab dem
Schuljahr 2004/2005 einkommensabhängig gestaffelt in folgender Höhe zu erheben:
Jahreseinkommen in €* |
Mtl.
Elternbeitrag in € |
bis 13.000,00 € bis 26.000,00 € bis 39.000,00 € bis 52.000,00 € über 52.000,00 € Ermäßigung für das 1. Geschwisterkind 2. und
jedes weitere Geschwisterkind Geschätzter durchschnittlicher Elternbeitrag |
0,00 € 40,00 € 60,00 € 80,00 € 100,00 € 50 % des o.g. Beitrages 100 % des o. g. Beitrages
45,--€ |
Grundlage für die Berechnung des durchschnittlichen Elternbeitrages nach dem neuen Modell sind die Erfahrungswerte aus dem GTK–Bereich. Basierend auf der prozentualen Einstufung in die jeweilige Einkommensgruppe ergibt sich ein durchschnittlicher Elternbeitrag von rd. 45,00 €. Ob letztlich dieser durchschnittliche Elternbeitrag tatsächlich erzielt werden kann, wird nicht zuletzt von der Sozialstruktur und damit von der Einkommensstruktur der beteiligten Eltern abhängen.
Die neue Elternbeitragsregelung verändert den Finanzierungsrahmen. Pro Schuljahr erhöht sich bei dem o.g. geschätzten durchschnittlichen Elternbeitrag der Zuschussbedarf für die Offene Ganztagsschule je Schüler um 64,80 € (5,40 € x 12 Monate), also
· bei 25 Kindern (5,40 € x 12 Monate x 25 Kinder) 1620,-- €
· bei 50 Kindern 3240,-- €
Für die im Endausbau geplanten 1450 Schüler/innen ergibt dies einen zusätzlichen Zuschussbedarf pro Jahr in Höhe von ca. 94.000,-- €.
Der Elternbeitrag wird - anders als bisher - von der Stadt Herne erhoben und eingezogen. Das führt zu zusätzlichen Personal- und Verwaltungskosten.
Laut Ratsbeschluss vom 24.06.2003 sind zur Qualitätssicherung folgende Rahmen-bedingungen festgelegt worden:
Einsatz von Personal
§
Pro Gruppe 1
Erzieher/-in, insbesondere für die qualifizierte Hausaufgabenhilfe (mit
Rückkoppelungsmöglichkeit zum Kollegium) und für sozialpädagogische Angebote
§
Zweitkraft (in der
Regel eine erziehungserfahrene Person, die schon langjährig in den bisherigen
Betreuungsangeboten der Grundschule eingesetzt war)
insbesondere bei Bedarf für die Randbetreuungszeiten, für die Vorbereitung und
Betreuung beim Mittagessen und als Zusatzkraft bei sozialpädagogischen
Angeboten
§
Beschäftigte aus
anderen Berufen, z. B. Musikschullehrer/innen, Lehrer/innen der
Jugendkunstschule, Übungsleiter/innen u. a. für spezielle Angebote
Inhaltliche Gestaltung
§
Die
Betreuung erfolgt bei Bedarf von 7.00 – 17.00 Uhr (montags - freitags).
Es erfolgt eine Betreuung in den Ferien (ausgenommen 3 Wochen in den
Sommerferien, 1 Woche in den Weihnachtsferien).
§
Für die
Hausaufgabenbetreuung können kleinere Gruppen von 12 – 13 Kindern gebildet
werden.
§
Auch für besondere Angebote kann bei Bedarf die
Gruppengröße reduziert werden.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Folgende
Wochenstundenzahlen (WStd.) wurden zur Umsetzung der o.g. inhaltlichen Ge-
staltung als Höchstbedarf berücksichtigt :
Für 1 Gruppe – 25 Kinder
Erzieher/-in 22.5
WStd.
Zweitkräfte 26 WStd. (für Betreuungszeit
von 7.00 – 17.00 Uhr bei Bedarf)
Honorarkräfte
6 WStd.
Gesamtkosten*
rd. 57.300,-- € = Kosten je Platz: 2292,-- € ./. Landesmittel 820,-- € pro Kind x 25
20.500,--
€ ./. Elternbeitrag (60,-- € mon.) 720,-- € jährl.
pro Kind x 25
18.000,-- € + von der Stadt zu tragende Kosten für 4
SH-Empfänger* i.H.v. 720,-- € jährl. 2.880,-- € *geschätzte 16 % der Teilnehmer von der Stadt zu finanzieren
21.680,-- € Zuschuss je Kind
867,20 € |
Für 2 Gruppen - 50 Kinder
Erzieher/-innen 22.5
WStd. und 15 WStd.
Zweitkräfte:
26
WStd. (für Betreuungszeit von 7 – 17.00 Uhr bei Bedarf)
Honorarkräfte 12
WStd. (Höchstbedarf)
Kosten*
rd. 82.200,-- €
+ zus. Kosten für Honorarkräfte (s. Ratsbeschluss vom 24.6.03)
rd. 3.900,-- €
Gesamtkosten rd. 86.100,--
€
Kosten je Platz: 1722,-- €
./. Landesmittel 820,-- € pro Kind x 50
41.000,-- €
./. Elternbeitrag (60,-- € mon.) 720,-- € jährl. pro Kind x 50
36.000,-- €
+ von der Stadt zu tragende Kosten für 8 SH-Empfänger* i. H. v. 720,-- € jährl. 5.760,-- €
*geschätzte 16 % der Teilnehmer
von der Stadt zu finanzieren 14.860,-- €
Zuschuss je Kind 297,20 €
3. Erfahrungen aus dem
Pilotprojekt GS Claudiusstr.
Dadurch erhöhte sich der städt. Zuschuss wie folgt:
Gesamtkosten* 81.380,-- €
Kosten je Platz 1892,55 €
./. Landesmittel 820,-- € pro Kind x 43
35.260,-- €
./. Elternbeiträge 29.160,-- €
+ Kosten für SH- Empfänger 3.600,-- €
von der Stadt zu finanzieren 20.560,-- €
Zuschuss je Kind 478,14 €
*2 Erzieherinnen (22,5 Wochenstunden und 15,0 Wochenstunden)
2 Zweitkräfte (je 11 Wochenstunden). Es bestand der Bedarf
für eine Betreuungszeit von 7.30 – 16.00 Uhr.
Honorarkräfte 12 Wochenstunden in der Schulzeit.
Fazit
Die Honorarkosten incl. Sachkosten sind in Einzelfällen nicht durch den vereinbarten Honorarstundensatz abgedeckt. Einzelne Honorarangebote kommen mit dem Honorarsatz von 15,50 € je Stunde nicht aus.
4. Weiterentwicklung des
Finanzierungsmodells ab 2004/2005
Träger der Offenen Ganztagsschule werden außer dem Träger des Pilotprojektes - der Arbeiterwohlfahrt - zukünftig der Ev. Kirchenkreis und voraussichtlich die Caritas sein.
Mit diesen Trägern wurden folgende einheitliche Stundensätze für Erzieher/innen, Zweitkräfte und Honorarkräfte vereinbart:
Erzieher/in: 26,40 €
Zweitkraft: 15,40 €
Honorarkraft: 15,50 €
In den Stundensätzen sind neben den reinen Personalkosten u. a. enthalten : Kosten für Ersatzgestellung des Personals, Verwaltungskosten, Sachkosten.
Auf der Grundlage dieser Stundensätze wurden die Gesamtkosten für die Maßnahme neu berechnet (incl. Kosten für die Ferienbetreuung / Betreuung an beweglichen Ferientagen).
Zur Vermeidung von unplanbaren Mehrkosten durch freie Plätze wurde ein sog. “Stufenmodell” auf der Basis der an der Maßnahme teilnehmenden Schüler/-innen entwickelt. Ziel des Modells ist die Qualitätssicherung und Sicherstellung der Finanzen durch feste Zuschüsse unter Berücksichtigung der Einnahmen bei unterschiedlichen Teilnehmerzahlen (Landeszuschüsse/Elternbeiträge) auf der Grundlage der bisherigen vom Rat beschlossenen Rahmenbedingungen.
Das folgende “Stufenmodell” berücksichtigt die neue Einnahmesituation durch die veränderte Elternbeitragsregelung* sowie die vom Land vorgegebene Pro-Kopf–Finanzierung. In Beziehung gesetzt wurde
-
die Teilnehmerzahl
ab 25 Kinder Erhöhung jeweils um 5
Kinder (25, 30, 35, 40, usw.)
-
der städt. Zuschuss
bis 45 Kinder - 20.000,-- €
ab 50 Kinder -
15.000,-- €
- die Anzahl der Wochenstunden für Erzieher/innen, Zweitkräfte und Honorarkräfte.
Die Anzahl der Wochenstunden für Erzieher/innen und Honorarkräfte für die 1. Gruppe (25 Kinder) und die 2. Gruppe (50 Kinder) wurde beibehalten. Lediglich die Wochenstunden für die Zweitkräfte wurden neu festgelegt.
Bisher wurden 26 Wochenstunden für den Fall vorgehalten, dass ein entsprechender Bedarf für die längste anzunehmende Betreuungszeit besteht, das wäre von 7.00 - 17.00 Uhr.
Die Erfahrungen beim Pilotprojekt GS Claudiusstr. haben aber gezeigt, dass diese Betreuungszeit von den Eltern gar nicht benötigt wurde (Betreuungszeit an der GS Claudius 7.30 bis 16.00 Uhr – Minderung der Betreuungszeit: pro Woche um 7,5 Stunden). Dies wurde bei der Festsetzung der Wochenstunden für die Zweitkräfte nunmehr berücksichtigt. Die Wochenstunden für Zweitkräfte beginnen bei 25 Kindern mit 20 Stunden und erhöhen sich jeweils um 1 Stunde pro 5 Kinder.
* Zu berücksichtigen ist, dass
die Stadt Herne das Finanzierungsrisiko für die Elternbeiträge ab 2004/2005
trägt. Wegen der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Elternbeiträge kann nur
von Schätzwerten ausgegangen werden.
Gesamtaufstellung – Stufenplan (12
Monate) |
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ab Kinder |
Erzieher-stunden |
Zweit-kraftstd. |
Honorar-stunden |
Gesamt-kosten € |
Landes-mittel € |
Eltern-beiträge* € |
Städt. Zuschuss € |
||||||
25 |
22,5 |
20 |
6 |
54.000,00 |
20.500,00 |
13.500,00 |
20.000,00 |
||||||
30 |
26,5 |
21 |
6 |
60.800,00 |
24.600,00 |
16.200,00 |
20.000,00 |
||||||
35 |
30,5 |
22 |
8 |
67.600,00 |
28.700,00 |
18.900,00 |
20.000,00 |
||||||
40 |
34,5 |
23 |
8 |
74.400,00 |
32.800,00 |
21.600,00 |
20.000,00 |
||||||
45 |
37,5 |
24 |
10 |
81.200,00 |
36.900,00 |
24.300,00 |
20.000,00 |
||||||
50 |
37,5 |
25 |
12 |
83.000,00 |
41.000,00 |
27.000,00 |
15.000,00 |
||||||
55 |
41,5 |
26 |
12 |
89.800,00 |
45.100,00 |
29.700,00 |
15.000,00 |
||||||
60 |
45,5 |
27 |
13 |
96.600,00 |
49.200,00 |
32.400,00 |
15.000,00 |
||||||
65 |
49,5 |
28 |
14 |
103.400,00 |
53.300,00 |
35.100,00 |
15.000,00 |
||||||
70 |
52,5 |
29 |
17 |
110.200,00 |
57.400,00 |
37.800,00 |
15.000,00 |
||||||
75 |
52,5 |
30 |
18 |
112.000,00 |
61.500,00 |
40.500,00 |
10.000,00 |
||||||
|
|
|
|
|
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|||||||
* Geschätzte
durchschnittliche Elternbeiträge 12 x 45,-- € = 540,-- € |
|
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|||||||||||
Vorteile:
- Es gibt weiterhin einen garantierten Qualitätsstandard durch die im einzelnen vorgegebenen Wochenstunden für Erzieher/innen, Zweitkräfte und Honorarkräfte.
- Es gibt einen für alle Beteiligten transparenten - an Kosten orientierten – Personaleinsatz.
- Der Einsatz dieser Kräfte kann für Schule und Träger flexibel nach dem tatsächlichen Bedarf gestaltet werden.
-
Es muss nicht in jedem Einzelfall über den Personaleinsatz neu
verhandelt werden.
Hinweis: Die Träger müssen relativ früh - spätestens bei Beginn des Schuljahres
- die Wochenstunden für die eingesetzten Kräfte vertraglich festlegen.
- Bei erheblichen Nachmeldungen nach den Sommerferien könnte ggf. die Stundenzahl ohne Probleme aufgestockt werden.
- Die Finanzierung ist besser planbar.
Honorarkostenbudget
Da für die verschiedenen Honorarangebote kein einheitlicher Stundensatz ausgehandelt werden kann, wurde ein die Schülerzahlen berücksichtigendes Honorarstundenbudget entwickelt, das den Schulen in Zusammenarbeit mit den Trägern bessere Möglichkeiten zum eigenverantwortlichen Einsatz dieser Mittel für Honorarstunden incl. Sachkosten bietet.
Das
Honorarkostenbudget basiert auf dem durchschnittlichen Honorarstundensatz von
15,50 € für 40 Schulwochen.
ab Kinder |
Honorar- Stunden |
Honorarkostenbudget € |
25 |
6 |
3.720,-- |
30 |
6 |
3.720,-- |
35 |
8 |
4.960,-- |
40 |
8 |
4.960,-- |
45 |
10 |
6.200,-- |
50 |
12 |
7.440,-- |
55 |
12 |
7.440,-- |
60 |
13 |
8.060,-- |
65 |
14 |
8.680,-- |
70 |
17 |
10.540,-- |
75 |
18 |
11.160,-- |
Vorteile
· Eigenständige Verwaltung des Budgets durch Schulleitung in Verbindung mit dem Träger.
·
Flexible Handhabung beim Einsatz der Mittel ist
möglich. Beispiele:
- Günstige Angebote können höhere Kosten bei anderen Angeboten ausgleichen.
- Einsparungen durch Angebote mit höheren Teilnehmerzahlen können für
zusätzliche
Sachkosten verwendet werden.
Bedingungen:
· Es sollen 3 Nachmittage durch diese Angebote abgedeckt werden.
· Einfacher Nachweis über die Verwendung am Ende eines Schuljahres.
5.
Weitere Zeit- und Kostenplanung
Die
Offene Ganztagsschule in Herne erfolgt im Schuljahr 2004/2005 entsprechend dem
im Ratsbeschluss vom 24.6.2003 vorgesehenen Ausbau mit 5 Schulen. Für die
nächsten Jahre wird weiter wesentlich der tatsächliche Bedarf an der Offenen
Ganztagsschule sein. Für den Ausbau wird unverändert mit 2 – 3 Gruppen pro
Schule gerechnet. Es müssen rechtzeitig standortbezogen auch die räumlichen
Möglichkeiten geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund wurden zum 31.1.2004
bereits Mittel für Investitionskosten für Schulen, die erst im Schuljahr
2005/2006 starten, beantragt. Der weitere sukzessive Aufbau der Offenen
Ganztagsschule könnte wie folgt aussehen:
Schuljahr |
Schule |
Plätze |
03/04 |
1
Pilotprojekt GS
Claudius |
43 Plätze |
04/05 |
+ 4 Schulen = 5 GS
Claudius GS
Michael GS
Freiherr-vom-Stein GS
Eickeler Park GS
Berliner Platz |
2 x
75 = 150 Plätze 3 x
50 = 150 Plätze
300 Plätze |
05/06 |
+ 5 Schulen =
10 (je Bezirk 2 – 3) |
3 x
75 = 225 Plätze 7 x
50 = 350 Plätze
575 Plätze |
06/07 |
+
11 Schulen =
21 (je Bezirk 4 – 6) |
6 x
25 = 150 Plätze 5 x
75 = 375 Plätze 10 x 50 = 500
Plätze
1025 Plätze |
07/08 |
Ausweitung
der Gruppen 21 Schulen |
16 x 75 = 1200 Plätze 5 x 50
= 250 Plätze
1450 Plätze |
Dieser Zeit- und Zielplanung liegen u.a. folgende Überlegungen zu Grunde:
Nach dem Start des Pilotprojektes an der GS Claudiusstraße und dem geplanten Start von 4 Schulen im Schuljahr 2004/2005 sollen 2005/2006 5 Schulen mit der Offenen Ganztagsschule beginnen. Für das Schuljahr 2006/2007 sind 11 weitere Schulen eingeplant, wobei hier beim Start der Offenen Ganztagsschule in kleineren Schulen mit kleinen Gruppen (hier: 6 x 25 Plätze) gerechnet wird. Es soll auf eine gleichmäßige Versorgung im gesamten Stadtgebiet geachtet werden (s. Hinweis auf Stadtbezirke). Im Schuljahr 2007/2008 wird dann mit der Ausweitung der Gruppen an den einzelnen Schulen gerechnet.
Da die Gesamtkosten nach dem neuen Stufenmodell nach teilnehmenden Schülern gestaffelt sind, wird wegen fehlender belastbarer Daten auf eine Berechnung der Gesamtkosten verzichtet.
Eine Einschätzung des Zuschussbedarfes ist anhand der o.g. Aufbauplanung erfolgt (s. Anlage). Es wurde dabei bei 2 Gruppen von der Schülerzahl zwischen 30 und 50 ausgegangen (Zuschussbedarf zwischen 20.000 € und 15.000 €) und bei 3 Gruppen von der Schülerzahl zwischen 55 und 75 (Zuschussbedarf zwischen 15.000 € und 10.000 €) ausgegangen. Für 1 Gruppe wird mit einem Zuschussbedarf von 20.000 € gerechnet.
6.
Sonstige Kosten
Es ist mit weiteren Sach- und Personalkosten zu rechnen wie z.B.
· Zusätzliche Reinigungskosten (durch die zusätzliche Ferienbetreuung und die Nutzung zusätzlicher Räume). Laut Auskunft des Gebäudemanagements wird damit gerechnet, dass pro Schule mit dem Angebot der Offenen Ganztagschule ca. 1500,-- € Mehrkosten pro Jahr anfallen.
·
Zusätzliche Personalkosten für die Erhebung von Elternbeiträgen.
Spätestens ab dem Schuljahr 2006/2007 wird für die Erhebung von Elterbeiträgen
mit zusätzlichen Personalkosten für eine Stelle gerechnet (Geschätzte Kosten
des Arbeitsplatzes: rd. 50.000 €).
Nicht berücksichtigt werden konnten bisher wegen fehlender Erfahrungen die Kosten für
· den Ausfall von Elternbeiträgen
· Kostensteigerungen bei den Personalkosten des Betreuungspersonals
· zusätzliche Personal- und Verwaltungskosten der Stadt durch Beitreibung von Elternbeiträgen
·
Kosten für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen der
Einrichtung und des Beschäftigungsmaterials
Anschaffungskosten für 58 Gruppen x 25.000 € = 1.450.000 € : 20 Jahre
(angenommene Lebensdauer)
= 72.500 € (Wiederbeschaffungskosten) pro Jahr.
· Zusätzliche Unterhaltungskosten für Strom, Wasser, Heizung.
Sobald hierüber entsprechende Daten vorliegen, werden sie in die Finanzierungsplanung mit einbezogen.
Die zusätzlichen Bauunterhaltungskosten, die für die umgebauten bzw. neu geschaffenen Räume anfallen, werden voraussichtlich durch die im Rahmen mit der Offenen Ganztagsschule durchgeführten vom Bund finanzierten Sanierungsmaßnahmen (z.B. Erneuerung von Fenstern) aufgefangen.
Es wird aber deutlich, dass bereits bei Berücksichtigung der zusätzlichen Personalkosten für die Erhebung der Elternbeiträge, der zusätzlichen Reinigungskosten und der längerfristig notwendigen Ersatzbeschaffung für Einrichtungsgegenstände der in der Anlage (Zeit- und Finanzierungsplan OGTS) aufgeführte Überschuss (günstigste Variante) weitgehend aufgezehrt wird.
7. Betreuungsangebot “Schule von acht bis eins”
Nach den Erlassen zur Offenen Ganztagsschule vom 12.2.2003 wurde davon ausgegangen, dass neben der Offenen Ganztagsschule keine weitere Betreuung mehr genehmigt wird. Laut geändertem Erlass zur “Offenen Ganztagsschule im Primarbereich” vom 2.2.2004 werden Angebote aus dem Programm “Schule von acht bis eins” an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich für die Kinder gefördert, für die ein Betreuungsbedarf ausschließlich zwischen 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr besteht. Ein Parallelangebot ist somit zulässig.
In Herne soll der Einführung der Offenen Ganztagsschule weiterhin der Vorrang gegeben werden. Ein zusätzliches Angebot “Schule von acht bis eins” soll nur dann angeboten werden, wenn die Offene Ganztagsschule bereits etabliert ist und noch ein zusätzlicher Bedarf für eine Betreuung zwischen 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr besteht.
8. Weitere Planung
Die weitere Planung erfordert jährliche standortbezogene Bedarfsabfragen. Des Weiteren muss die jeweils vorhandene räumliche Situation an den einzelnen Grundschulen berücksichtigt und ggf. rechtzeitig erweitert werden. In die weitere Planung wird die vor Ort bestehende Trägerstruktur, insbesondere die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, mit einbezogen. Der ausschussübergreifende Arbeitskreis (Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss) wird rechtzeitig an der weiteren Planung der Standorte der Offenen Ganztagsschule beteiligt.
In Vertretung
Dr. Goch
Zeit- und Finanzierungsplan
Anlagen:
Zeit- und Finanzierungsplan OGTS
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Zeit- und Finanzierungsplan OGTS 6 (31 KB) | (12 KB) |