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Auszug - Erneuter Entwurf- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplanes der Stadt Herne für den Bereich Röhlinghausen-Nord - Stadtbezirk Eickel
Der Entwurf- und
Offenlegungsbeschluss vom 13.02.2001 zur Änderung Nr. 77 des
Flächennutzungsplanes für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk
Eickel gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL. I S 2141) und der Berichtigung vom
16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 wird
aufgehoben.
Die
von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 01.04.2004 zur Änderung Nr.
77 des Flächennutzungsplans für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im
Stadtbezirk Eickel wird als Entwurf beschlossen.
Die
als Entwurf beschlossene Planung einschließlich Erläuterungsbericht vom
01.04.2004 wird gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch /BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL.I S 2141) und der Berichtigung vom
16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:15
dagegen: --
Enthaltung: --
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