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Vorlage - 2004/0228  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Umgehungsstraße Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) - Stadtbezirk Herne-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lenssen
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.04.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
06.05.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
18.05.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.                    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Verfahren zur ersten textlichen Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 – Umgehungsstraße Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) – gemäß § 2 Abs.1 Nr.4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl Seite 2141, berichtigt BGBl 1998 Seite 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl I Seite 2850) einzuleiten. Der Ergänzungstext lautet wie folgt:

 

„Gemäß § 1 Abs.5 und Abs.9 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind von den nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen Vergnügungsstätten Spielhallen oder ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i sowie Betriebe mit Sexdarbietungen im Sinne von § 33a der Gewerbeordnung nicht zulässig.“

 

Der Ergänzungstext bezieht sich auf das Flurstück 280 teilweise, Flur 3, Gemarkung Herne. Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.                    Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Öffentliche

             Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 02.03.2004 ist ein Nutzungsänderungsantrag für das ehemalige Bahnpostgebäude bei der Stadt eingegangen. Die Immobilie liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 32 – Bebelstraße, Moltkestraße (jetzt Westring), befindet sich im Besitz der Deutschen Bahn AG und ist dem Kernbereich der Herner City zuzuordnen.

 

Die jetzige Nutzung als Zweiradbetrieb ist nach Angaben des Pächters unrentabel. Es besteht stattdessen die Absicht, im Rahmen des Pachtverhältnisses zwei etwa gleich große Spielhallen von ca. 156 qm und ca. 159 qm Nutzfläche zu erstellen.

 

Vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der SchülerInnen des nahe gelegenen Schulzentrums auf dem Weg zu den Haltestellen von Bus und Bahn notgedrungen den geplanten Spielhallenstandort passieren müssen, ist es zwingend geboten, diese Art von Vergnügungsstätten planungsrechtlich zu unterbinden.

 

Für den Kernbereich der Herner City liegen bereits Aufstellungsbeschlüsse mit der Zielrichtung „Eindämmung der Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten“ vor. Dieser Kernbereich, bestehend aus fünf rechtskräftigen Bebauungsplänen und den Planbereichen 163/1 (City Herne nördlicher Bereich) bzw. 163/2 (City Herne südlicher Bereich) soll um den Ergänzungsteil des Bebauungsplanes 32 erweitert werden, um den erkennbaren Trend einer negativen Entwicklung einzudämmen.

 

Die vorgeschlagene textliche Ergänzung des Bebauungsplanes 32 ist somit eine flankierende Maßnahmen zur Zustandsverbesserung der Herner City.

 

Als rechtliches Instrument zur Abwendung der drohenden Spielhallenansiedlung bieten sich ergänzende textliche Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan Nr. 32 an, d.h., innerhalb einer 3-Monatsfrist seit Eingang des Nutzungsänderungsantrages muss ein Aufstellungsbeschluss gefasst sein, der es ermöglicht, die Intentionen der Bebauungsplanergänzung auch präventiv zu sichern.

 

Die Beschlussfassung zur Aufstellung der Bebauungsplanergänzung durch den Haupt- und Finanzausschuss ist für den 18.05.2004, die Veröffentlichung dieses Beschlusses bis Ende Mai 2004 vorgesehen. Damit wird der rechtlich wirksame Zeitrahmen zur Planungssicherung eingehalten.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

 

Anlagen:

Anlagen:

- Übersichtsplan

- Rechtsgültiger Bebauungsplan 32, 3. Teilabschnitt einschl. Begründung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht 2500 Ergänzung BP 32 Kopie (959 KB)