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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
xxx |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt wählt zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter des Beisitzers
Hans-Georg Umbach:
Frau/Herrn
Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2003 gem. § 2 Abs. 3
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Herrn Markus Schlüter zum Stellvertreter des
Beisitzers Hans-Georg Umbach in den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2004
gewählt.
Gemäß § 2
Abs. 5 KWahlG können Bewerber um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten nicht Mitglied
des Wahlausschusses sein. Herr Schlüter ist am 21. April 2004 von seiner Partei
zum Bewerber um das Amt des Oberbürgermeisters nominiert worden. Er hat damit
nachträglich die Wählbarkeit für den Wahlausschuss der Stadt Herne verloren und
scheidet aus dem Wahlausschuss aus.
Das
Vorschlagsrecht für die Wahl eines neuen Stellvertreters für den Beisitzer
Hans-Georg Umbach liegt bei der Fraktion der Christlich Demokratischen Union im
Rat der Stadt Herne.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
(Bornfelder)
Stadtdirektor
Anlagen: