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Ratsinformationssystem

Auszug - Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die ehemalige Kolonie IV der Zeche Pluto - Stadtbezirk Wanne -  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 18.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2004/0225 Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die ehemalige Kolonie IV der Zeche Pluto - Stadtbezirk Wanne -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Menke
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Aufgrund § 172 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141 berichtigt BGBl. 1978 S. 137) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl I Seite 2850) i. V. mit § 7 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) wird die beigefügte Erhaltungssatzung beschlossen.

 

Das Satzungsgebiet umfasst die sog. “Hühnerleitersiedung”. Die genaue Abgrenzung des Bereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan 1:10.000 bzw. dem Katasterplan 1:500.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     15                     

dagegen:      --

Enthaltung:   --