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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt:
1. Die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 - Auf der Wilbe - wird
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S.
137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850)
beschlossen.
2.
Die von der Verwaltung ausgearbeitete
Planung vom 11.02.2004 für das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 140 - Auf der Wilbe - wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.
Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die
Eichendorffstraße im Norden, die Fritz-Reuter-Straße im Osten, den Fuß- und
Radweg westlich des Mediatec-Gebäudes im Westen sowie die ehemalige Bahntrasse
(Flur 61, Flurstück 382, Gemarkung Wanne-Eickel) und das Flurstück 257 der Flur
61, Gemarkung Wanne-Eickel im Süden
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan
dargestellt.
3. Die als Entwurf beschlossene Planung mit
Begründung vom 11.02.2004 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der
Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I. S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 15
dagegen: --
Enthaltung: --