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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Der Gemeinde entstehen außer dem Verwaltungsaufwand keine Kosten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage
beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 –
Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH –, Stadtbezirk Eickel.
Sachverhalt:
Zur
Sicherung der Planung beschloss der Rat
der Stadt in seiner Sitzung am 08.10.2002 die Satzung über die Anordnung der
Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 –
Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH –.
Nach
derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass das
Aufstellungsverfahren bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Veränderungssperre
abgeschlossen werden kann. Für das Fortführen der Planung sind noch
verschiedene Informationen notwendig, die bisher noch nicht eingeholt werden
konnten. Insbesondere ist hier noch die Frage der Altlasten evtl. durch ein
entsprechendes Gutachten zu klären.
Zur weiteren Sicherung der Planung ist es daher
erforderlich, die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr zu
verlängern.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Anlagen:
Satzung
Übersichtsplan 1 : 2500
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzung VS 192 - 1. Verlängerung (23 KB) | ||||
2 | öffentlich | Veränderungssperre BP-Entw. 192 (82 KB) |