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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0208  

Betreff: Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 - Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH -, Stadtbezirk Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schmid, VolkerAktenzeichen:52/2-VS 192
Federführend:FB 52 - Vermessung und Kataster Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Schmid, Volker   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.04.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
13.05.2004 
der Bezirksvertretung Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.05.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
08.06.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

 

 

 

 

Der Gemeinde entstehen außer dem Verwaltungsaufwand keine Kosten.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 – Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH –, Stadtbezirk Eickel.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zur Sicherung  der Planung beschloss der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.10.2002 die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 – Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH –.

 

Nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass das Aufstellungsverfahren bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Veränderungssperre abgeschlossen werden kann. Für das Fortführen der Planung sind noch verschiedene Informationen notwendig, die bisher noch nicht eingeholt werden konnten. Insbesondere ist hier noch die Frage der Altlasten evtl. durch ein entsprechendes Gutachten zu klären.

 

Zur weiteren Sicherung der Planung ist es daher erforderlich, die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung

Übersichtsplan 1 : 2500

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung VS 192 - 1. Verlängerung (23 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Veränderungssperre BP-Entw. 192 (82 KB)