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Auszug - Aufstellungsbeschluss zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Umgehungsstraße Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) - Stadtbezirk Herne-Mitte  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 18.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2004/0228 Aufstellungsbeschluss zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Umgehungsstraße Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) - Stadtbezirk Herne-Mitte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lenssen
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Verfahren zur ersten textlichen Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 – Umgehungsstraße Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) – gemäß § 2 Abs.1 Nr.4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl Seite 2141, berichtigt BGBl 1998 Seite 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl I Seite 2850) einzuleiten. Der Ergänzungstext lautet wie folgt:

 

„Gemäß § 1 Abs.5 und Abs.9 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind von den nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen Vergnügungsstätten Spielhallen oder ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i sowie Betriebe mit Sexdarbietungen im Sinne von § 33a der Gewerbeordnung nicht zulässig.“

 

Der Ergänzungstext bezieht sich auf das Flurstück 280 teilweise, Flur 3, Gemarkung Herne. Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     15                     

dagegen:      --

Enthaltung:   --