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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Verfahren zur
ersten textlichen Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 – Umgehungsstraße
Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) – gemäß § 2 Abs.1 Nr.4 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl Seite 2141,
berichtigt BGBl 1998 Seite 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl I Seite 2850) einzuleiten. Der Ergänzungstext lautet wie folgt:
„Gemäß § 1 Abs.5 und Abs.9 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind von den nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO
allgemein zulässigen Vergnügungsstätten Spielhallen oder ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 33i sowie Betriebe mit Sexdarbietungen im Sinne von § 33a der
Gewerbeordnung nicht zulässig.“
Der Ergänzungstext bezieht sich auf das Flurstück 280
teilweise, Flur 3, Gemarkung Herne. Der Geltungsbereich ist zudem im
Übersichtsplan dargestellt
Abstimmungsergebnis:
dafür: 15
dagegen: --
Enthaltung: --