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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
xxx |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt beschließt die Wahlrichtlinien für die Wahl der durch Urwahl am
21.11.2004 zu wählenden Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Herne.
Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2003 gemäß § 126 GO NRW
beschlossen, bei den im Herbst 2004 anstehenden Wahlen der kommunalen
Migrationsvertretung anstelle eines Ausländerbeirates nach § 27 GO NRW einen
kommunalen Integrationsrat einzurichten.
Das
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 06.
Februar 2004 dem Antrag der Stadt Herne zugestimmt.
Aufgrund
des von der bisherigen Praxis abweichenden Wahlverfahrens, insbesondere der
Einführung der Briefwahl, ist es notwendig, die bisherigen Wahlrichtlinien für
die Wahl des Ausländerbeirates außer Kraft zu setzen und neue Richtlinien für
die Wahl des Integrationsrates zu erlassen.
Der
Oberbürgermeister
Becker
Anlagen:
Wahlrichtlinien für die Wahl der durch
Urwahl am 21.11.2004 zu wählenden Mitglieder des Integrationsrates der Stadt
Herne
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Wahlrichtlinien Integrationsrat vom 08.06.2004 (50 KB) | (37 KB) |