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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0287  

Betreff: Ersatzbeschaffung eines Krankentransportwagens
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Rüdiger Zack
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Beteiligt:Büro Dezernat III
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
18.05.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

ca. 80.000,- /

Folgekosten: 500,- /Jahr

1.160.935/802/7

Vermögenshaushalt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich der Freigabe der veranschlagten Haushaltsmittel, die Durchführung der folgenden Investitionsmaßnahme:

 

Ersatzbeschaffung eines Krankentransportwagens nach DIN EN 75080 und 1789

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Januar dieses Jahres musste ein 1996 zugelassener Krankentransportwagen mit einer Laufleistung von rd. 180.000 Km wegen eines Getriebeschadens außer Dienst gestellt werden. Außerdem ist ein weiterer Krankentransportwagen aufgrund verschiedener technischer Mängel nur noch bedingt einsatzbereit. Das Fahrzeug hat eine Einsatzleistung von rd. 185.000 Km (Erstzulassung 1995) vorzuweisen. Bei dem täglich im Einsatz befindlichen Fahrzeug ist ein hoher Abnutzungsgrad feststellbar; auftretende technische Probleme können dazu führen, dass das Fahrzeug kurzfristig außer Dienst gestellt werden muss. Das Fahrgestell, der Motor und das Getriebe, sowie auch der Aufbau des Krankentransportraums, sind stark abgenutzt; größere Reparaturen sind damit als unwirtschaftlich anzusehen.

Für dieses Fahrzeug ist eine kurzfristige Ersatzbeschaffung unumgänglich. Das bereits außer Dienst gestellte Fahrzeug soll nicht ersetzt werden, da der Fahrzeugbestand des städtischen Rettungsdienstes mit dieser Aussonderung von 7 auf 6 Krankenwagen zurückgeführt wurde. Diese Verringerung der technischen Vorhaltung versteht sich als Reaktion auf die veränderten Rahmenbedingungen im Gesundheitsbereich und damit auch im Krankentransport.

 

Mit in Kraft treten der Regelungen des 1. Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ist es zu deutlichen Rückgängen bei den Krankentransportzahlen gekommen. Ursache hierfür ist insbesondere die Tatsache, dass Kosten für Krankentransporte nicht mehr in jedem Fall von den Krankenversicherern übernommen bzw. erstattet werden. Bereits im 4. Quartal 2003 waren leichte Rückgänge bei den Einsatzzahlen feststellbar, im 1. Quartal 2004 beläuft sich der Rückgang jedoch auf rd. 29 %.

Ein weitergehender Bericht zur Entwicklung des Krankentransports bzw. des Rettungsdienstes in Herne wird Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie im Juni vorgelegt.

 

Die Ersatzbeschaffung eines Krankentransportwagens wird voraussichtlich Kosten in Höhe von rd. 80 T€ verursachen. Die benötigten Haushaltsmittel sind im Unterabschnitt 160 (Rettungsdienst) des Haushaltsplan-Entwurfs 2004 veranschlagt.

 

Hinweis zu den Folgekosten

Der o.g. Folgekostenbetrag bezieht sich auf Ausgaben für die jährlich durchzuführenden Sicherheitsprüfungen gemäß § 29 und Anlage 8 StVZO und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Hinzu kommen Ausgaben für Kraft-/ und Schmierstoffe entsprechend der Einsatzhäufigkeit. Ab dem dritten Jahr sind Ausgaben für die laufende Fahrzeugunterhaltung einzuplanen (Verschleißteile wie Batterie, Reifen u.ä.).

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Dr. Goch)

Stadträtin

 

Anlagen:

Anlagen: