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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfragen der Stadtverordneten  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 19
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 18.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ausgleichsgelder Entertainment-Center Regenkamp

Ausgleichsgelder Entertainment-Center Regenkamp

- Anfrage der Stadtverordneten Schulte -

 

Im Durchführungsvertrag zum Entertainment-Center Regenkamp ist mit der Firma Wayss & Freytag in den §§ 10 und 11 eine Regelung für die Leistung und Absicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der späteren Pflege dieser Ersatzpflanzungen getroffen worden. Aufgrund einer Anfrage der Grünen Fraktion im Umweltausschuss am 05.05.2004 wurde deutlich, dass einzelnen Fachbereichen diese Regelungen nicht bekannt waren. Nachdem nun zumindest feststeht, dass der Vertrag unterschrieben vorliegt und die in § 11 geforderte Bürgschaft zur Absicherung der Ausgleichsmaßnahmen geleistet wurde, stellen sich aber doch einige Fragen zur Organisation und auch zur Einforderung der Gelder.

 

1.      Wie erklärt die Verwaltung, dass der Fachbereich Umwelt, der eigentlich für die Einziehung von Ausgleichsgeldern zuständig ist, keine Kenntnis von den vertraglichen Regelungen hatte?

2.      Wann werden die Ausgleichsgelder eingezogen?

3.      Können alle Gelder – aufgrund des Projektstillstandes – zunächst nur ein Teilsumme entsprechend des zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Eingriffs in Natur und Landschaft eingezogen werden?

4.      Wie ist der § 10 Abs. 1 nun auszulegen?

 

 

 

Zu 1.:

 

Nach dem Insolvenzverfahren hat die Stadt Herne versucht, das noch in ihrem Besitz befindliche Grundstück mit dem aufstehenden Rohbau an die Fa. Wayss & Freytag zu veräußern. Neben dem Grundstückskaufvertrag wurde auch der neue Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag Nr. 1 „Entertainment-Center-Regenkamp verhandelt. Die Verhandlungen wurden in mehreren Sitzungen unter Federführung des Rechtsamtes und zeitweiser Beteiligung von Vertretern der Bauaufsicht, des Planungsamtes und der WFG geführt. Nach Abschluss der Verhandlungen hat der Rat der Stadt Herne die Verträge beschlossen. Ein unterschriebenes Exemplar des Vorhaben und Erschließungsplans wurde dem Planungsamt zu den Akten gegeben, die hinterlegte Bürgschaft  erhielt die Kämmerei zu Verwahrung.

 

Der Ratsvorlage war eine Kopie des Vertrages mit Wayss & Freytag beigefügt. Sie stand allen Ämtern der Verwaltung zur Verfügung. Darüber hinaus standen dem Umweltamt alle notwendigen Informationen zum Vollzug der Ausgleichsregelungen zur Verfügung, da der neue Vertrag nur die Überleitung aus dem alten Vertrag auf den neuen Partner vorsieht.

 

Zu 2.,3. und 4.:

 

Zunächst sieht der Vertrag die Durchführung von Maßnahmen vor. Diese sollen in Verbindung mit der Entwicklung des Projektes u.a. auch auf dem Regenkampgelände selbst durchgeführt werden. Im Vertrag mit Wayss & Freytag ist eine veränderte Nutzung zugelassen (Baumarkt). Daher ist vorgesehen, die noch ausstehenden Maßnahmen mit dem weiterentwickelten Projekt festzulegen. An einen Rückgriff auf die Bürgschaft ist z.Zt. nicht gedacht, da wir immer noch davon ausgehen, dass Wayss & Freytag das Gelände Regenkamp weiterentwickelt. Ausgleichsgelder als Ersatz für Maßnahmen werden erst eingezogen, wenn das Projekt abgebrochen wird. In diesem Fall ist dann auch die Aufhebung des alten Vorhaben- und Erschließungsplans und die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich, der dann auch die neuen Eingriffe regelt.

 

Frau Schulte fragt, ob es nicht üblich ist, Ersatzmaßnahmen sukzessiv durchführen zu lassen und ob für McDonald´s und das Hotel deshalb schon Maßnahmen festgesetzt worden sind.

 

Herr Terhoeven antwortet, dass die weitere Entwicklung des Geländes noch nicht feststeht . Zunächst einmal geht die Verwaltung weiterhin von den nach dem Vertrag möglichen Nutzungen aus. Solange diese nicht feststehen – und somit die Versiegelung des Geländes - , kann nicht festgelegt werden, ob die Ersatzmaßnahmen auf dem Gelände erfolgen können oder woanders. Dies gilt auch für die verkauften Flächen.

 

 

 

 

Frau Schulte berichtet vom Fall einer Sozialhilfeempfängerin mit zwei Kindern, die die Möglichkeit gehabt hätte, eine Arbeitsstelle anzunehmen und damit aus der Sozialhilfe herauszufallen. Die Anmeldung an der Realschule Sodingen ist jedoch abgelehnt worden. Sie fragt, ob die Verwaltung in solchen Fällen keine Möglichkeit hat, einzugreifen.

 

Frau Dr. Goch antwortet, dass der Fall bekannt ist und dass bereits Widerspruch bei der Bezirksregierung eingelegt wurde. Der Schulleiter hat nach den geltenden schulrechtlichen Vorschriften entschieden. Der Ausgang des Widerspruchverfahrens ist abzuwarten.