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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Ausschüsse für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 | 2004/0253 | ||||
Ö 2 | Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2004 | 2004/0299 | ||||
Ö 3 | Wahlrichtlinien Integrationsrat | 2004/0337 | ||||
Ö 4 | Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes der Offenen Ganztagsschule | 2004/0233 | ||||
Ö 5 | Ersatzbeschaffung eines Krankentransportwagens | 2004/0287 | ||||
Ö 6 | Überarbeitung der Satzung der Stadt Herne über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder | 2004/0033 | ||||
Ö 7 | Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 - Auf der Wilbe -, Stadtbezirk Eickel | 2004/0194 | ||||
Ö 8 | Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 - Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH -, Stadtbezirk Eickel | 2004/0208 | ||||
Ö 9 | Erneuter Entwurf- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplanes der Stadt Herne für den Bereich Röhlinghausen-Nord - Stadtbezirk Eickel | 2004/0221 | ||||
Ö 10 | Städteregion Ruhr 2030 | 2004/0222 | ||||
Ö 11 | Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die ehemalige Kolonie IV der Zeche Pluto - Stadtbezirk Wanne - | 2004/0225 | ||||
Ö 12 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 207 - Am Großmarkt - Stadtbezirk Wanne | 2004/0226 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 207 - Am
Großmarkt - Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141) und der Berichtigung
vom 16.01 1998 (BGBI. I S. 137) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl S. 2850). Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Westen durch die Juliastraße, im Norden durch die Cranger Straße sowie durch das Betriebsgelände der Salzgitter Hydraulikstempel GmbH und die Straße Heyermannshof, im Osten und Süden durch die jeweils in Hochlage befindlichen Gleistrassen begrenzt. 2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. |
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22.04.2004 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||
Ö 11 - beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 207 - Am
Großmarkt - Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141) und der Berichtigung
vom 16.01 1998 (BGBI. I S. 137) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl S. 2850). Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Westen durch die Juliastraße, im Norden durch die Cranger Straße sowie durch das Betriebsgelände der Salzgitter Hydraulikstempel GmbH und die Straße Heyermannshof, im Osten und Süden durch die jeweils in Hochlage befindlichen Gleistrassen begrenzt. 2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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05.05.2004 - Ausschuss für Umweltschutz | ||||||
Ö 6 - beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss
für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss
zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 207 - Am Großmarkt - Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01 1998 (BGBI. I S. 137) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl S. 2850). Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Westen durch die Juliastraße, im Norden durch die Cranger Straße sowie durch das Betriebsgelände der Salzgitter Hydraulikstempel GmbH und die Straße Heyermannshof, im Osten und Süden durch die jeweils in Hochlage befindlichen Gleistrassen begrenzt. 2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 19 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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11.05.2004 - Bezirksvertretung Wanne | ||||||
Ö 9 - beschlossen | ||||||
Beschluss: Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss
zu fassen: Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 207 - Am
Großmarkt - Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141) und der Berichtigung
vom 16.01 1998 (BGBI. I S. 137) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl S. 2850). Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Westen durch die Juliastraße, im Norden durch die Cranger Straße sowie durch das Betriebsgelände der Salzgitter Hydraulikstempel GmbH und die Straße Heyermannshof, im Osten und Süden durch die jeweils in Hochlage befindlichen Gleistrassen begrenzt. Abstimmungsergebnis: dafür: 14 dagegen: - Enthaltung: - |
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18.05.2004 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||
Ö 12 - beschlossen | ||||||
Es wird
folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 207 - Am
Großmarkt - Stadtbezirk Wanne - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. S. 2141) und der Berichtigung
vom 16.01 1998 (BGBI. I S. 137) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl S. 2850). Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Westen durch die Juliastraße, im Norden durch die Cranger Straße sowie durch das Betriebsgelände der Salzgitter Hydraulikstempel GmbH und die Straße Heyermannshof, im Osten und Süden durch die jeweils in Hochlage befindlichen Gleistrassen begrenzt. Abstimmungsergebnis: dafür: 15 dagegen: -- Enthaltung: -- |
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Ö 13 | Aufstellungsbeschluss zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Umgehungsstraße Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) - Stadtbezirk Herne-Mitte | 2004/0228 | ||||
Ö 14 | Erlass einer Gestaltungs- und Schutzsatzung über die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Nebenanlagen und Anlagen der Außenwerbung in der Bergarbeitersiedlung "Teutoburgia" - Stadtbezirk Sodingen - | 2004/0220 | ||||
Ö 15 | Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel 2004 in Höhe von 50.000,-- € für den naturnahen Gewässerausbau des Ostbaches zwischen Sodinger Straße und Landwehrweg | 2004/0272 | ||||
Ö 16 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 14 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für die Bereiche "Landschaftspark Pluto V / ehemalige Zeche Pluto Thies / Dürerhalde / Grünflächen östlich der Wakefieldstraße" - Stadtbezirk Eickel | 2004/0207 | ||||
Ö 17 | Herstellung des Benehmens zum Abfallwirtschaftskonzept des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes | 2004/0248 | ||||
Ö 18 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
Ö 19 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
N 1 | Aufstellung der einheitlichen Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 | |||||
N 2 | Weiterbeschäftigung einer Diplom-Ingenieurin für den Bereich Stadtplanung | |||||
N 3 | Verkauf eines städt. Grundstückes an der Bochumer Straße | |||||
N 4 | Verkauf eines städt. Grundstückes an der Straße Voßnacken | |||||
N 5 | Niederschlagung von Gemeindesteuern | |||||
N 6 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
N 7 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||