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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Finanzausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 18.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ausschüsse für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008
2004/0253  
Ö 2  
Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2004
2004/0299  
Ö 3  
Wahlrichtlinien Integrationsrat
Enthält Anlagen
2004/0337  
Ö 4  
Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes der Offenen Ganztagsschule
Enthält Anlagen
2004/0233  
Ö 5  
Ersatzbeschaffung eines Krankentransportwagens
2004/0287  
Ö 6  
Überarbeitung der Satzung der Stadt Herne über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder
2004/0033  
Ö 7  
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 - Auf der Wilbe -, Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2004/0194  
Ö 8  
Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 - Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH -, Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2004/0208  
Ö 9  
Erneuter Entwurf- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplanes der Stadt Herne für den Bereich Röhlinghausen-Nord - Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2004/0221  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf- und Offenlegungsbeschluss vom 13.02.2001 zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplanes für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk Eickel gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL. I S 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 wird aufgehoben.

 

  1. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 01.04.2004 zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplans für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk Eickel wird als Entwurf beschlossen.

 

  1. Die als Entwurf beschlossene Planung einschließlich Erläuterungsbericht vom 01.04.2004 wird gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch /BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL.I S 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

   
    22.04.2004 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 3 - beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf- und Offenlegungsbeschluss vom 13.02.2001 zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplanes für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk Eickel gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL. I S 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 wird aufgehoben.

 

  1. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 01.04.2004 zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplans für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk Eickel wird als Entwurf beschlossen.

 

  1. Die als Entwurf beschlossene Planung einschließlich Erläuterungsbericht vom 01.04.2004 wird gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch /BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL.I S 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:                     13                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0

   
    05.05.2004 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 3 - beschlossen
    Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf- und Offenlegungsbeschluss vom 13.02.2001 zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplanes für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk Eickel gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL. I S 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 wird aufgehoben.

 

  1. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 01.04.2004 zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplans für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk Eickel wird als Entwurf beschlossen.

 

  1. Die als Entwurf beschlossene Planung einschließlich Erläuterungsbericht vom 01.04.2004 wird gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch /BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL.I S 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:                     18                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0

   
    13.05.2004 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 9 - beschlossen
    Beschluss:

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf- und Offenlegungsbeschluss vom 13.02.2001 zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplanes für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk Eickel gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL. I S 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 wird aufgehoben.

 

  1. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 01.04.2004 zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplans für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk Eickel wird als Entwurf beschlossen.

 

  1. Die als Entwurf beschlossene Planung einschließlich Erläuterungsbericht vom 01.04.2004 wird gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch /BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL.I S 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                                 16                     

dagegen:           -

Enthaltung:        -

   
    18.05.2004 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf- und Offenlegungsbeschluss vom 13.02.2001 zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplanes für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk Eickel gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL. I S 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 wird aufgehoben.

 

  1. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 01.04.2004 zur Änderung Nr. 77 des Flächennutzungsplans für den Bereich Röhlinghausen-Nord, im Stadtbezirk Eickel wird als Entwurf beschlossen.

 

  1. Die als Entwurf beschlossene Planung einschließlich Erläuterungsbericht vom 01.04.2004 wird gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch /BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 ( BGBL.I S 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBL. I S 137), zuletzt geändert am 23.07.2002 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     15                     

dagegen:      --

Enthaltung:   --

Ö 10  
Städteregion Ruhr 2030
2004/0222  
Ö 11  
Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die ehemalige Kolonie IV der Zeche Pluto - Stadtbezirk Wanne -
Enthält Anlagen
2004/0225  
Ö 12  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 207 - Am Großmarkt - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2004/0226  
Ö 13  
Aufstellungsbeschluss zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Umgehungsstraße Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) - Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2004/0228  
Ö 14  
Erlass einer Gestaltungs- und Schutzsatzung über die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Nebenanlagen und Anlagen der Außenwerbung in der Bergarbeitersiedlung "Teutoburgia" - Stadtbezirk Sodingen -
Enthält Anlagen
2004/0220  
Ö 15  
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel 2004 in Höhe von 50.000,-- € für den naturnahen Gewässerausbau des Ostbaches zwischen Sodinger Straße und Landwehrweg
2004/0272  
Ö 16  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 14 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für die Bereiche "Landschaftspark Pluto V / ehemalige Zeche Pluto Thies / Dürerhalde / Grünflächen östlich der Wakefieldstraße" - Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2004/0207  
Ö 17  
Herstellung des Benehmens zum Abfallwirtschaftskonzept des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes
Enthält Anlagen
2004/0248  
Ö 18  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 19  
Anfragen der Stadtverordneten    
N 1     Aufstellung der einheitlichen Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008      
N 2     Weiterbeschäftigung einer Diplom-Ingenieurin für den Bereich Stadtplanung      
N 3     Verkauf eines städt. Grundstückes an der Bochumer Straße      
N 4     Verkauf eines städt. Grundstückes an der Straße Voßnacken      
N 5     Niederschlagung von Gemeindesteuern      
N 6     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 7     Anfragen der Stadtverordneten