Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Personalausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Personalausschusses
Gremium: Haupt- und Personalausschuss
Datum: Di, 04.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:29 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Enthält Anlagen
2017/0430  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Enthält Anlagen
2017/0400  
Ö 3  
Feststellung Jahresabschluss 2016 und Behandlung des Jahresergebnisses sowie Entlastung des Betriebsausschusses
Enthält Anlagen
2017/0416  
Ö 4  
Sachstand Projekt Integration von Neuzugewanderten
Enthält Anlagen
2017/0429  
Ö 5  
Inklusionsprozess an Herner Schulen: 1. Maßnahmen zur Barrierefreiheit / zum behindertengerechten Ausbau an Herner Schulen im Zuge des Inklusionsprozesses - 3. Sachstandsbericht und Festlegung von Maßnahmen 2017 – 2. Schulorganisatorische Maßnahmen im Zuge des Inklusionsprozesses - Bestimmung v. Schwerpunktschulen für das Gemeinsame Lernen - Grundschule an der Jean-Vogel-Straße (Stadtbezirk Herne-Mitte) - Realschule an der Burg (Stadtbezirk Eickel)
Enthält Anlagen
2017/0382  
Ö 6  
Bildung einer neuen öffentlichen Einrichtung / Neubaumaßnahme einer städtischen Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring in Herne - Planungsänderung
Enthält Anlagen
2017/0342  
Ö 7  
Konzeption zum Ausbau von Großtagespflegen in städtischer Trägerschaft - Kleine Kita Herne
Enthält Anlagen
2017/0387  
Ö 8  
Interkommunale Zusammenarbeit "Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung" zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Herne
2017/0462  
Ö 9  
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Mülheim an der Ruhr (22 MH)
Enthält Anlagen
2017/0349  
Ö 10  
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für zwei Änderungsverfahren in Essen: 28 E und 29 E
Enthält Anlagen
2017/0350  
Ö 11  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel: 1. Maßnahmenbeschluss durch die Bezirksvertretung Eickel zum Bau einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - öffentliche Parkfläche und Beschluss zur Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne 2. Ermächtigungsbeschluss durch den Rat der Stadt zum Abschluss des Durchführungsvertrages und des Grundstückübertragungsvertrages
Enthält Anlagen
2017/0355  
Ö 12  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel: 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2017/0352  
Ö 13  
Betriebsleistungen der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH im Gebiet der Stadt Herne - Direktvergabe
2017/0365  
Ö 14  
Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und der Vestische Straßenbahnen GmbH im Stadtgebiet Herne - Direktvergabe
2017/0366  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
 

a)      Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2041 vorbehaltlich der politischen Zustimmung im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Bochum und Gelsenkirchen betraut wird.

b)      Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Vestische Straßenbahnen GmbH (Vestische) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 im Wege der Direktvergabe eines ÖDLA nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Kreis Recklinghausen sowie Gelsenkirchen und Bottrop betraut wird.

c)             Die bis zum 31.12.2019 laufende Betrauung für die Betriebsleistungen der Bogestra im Stadtgebiet Herne wird vom Rat der Stadt Herne mit Wirkung zum 01.01.2019 unter der Bedingung zurückgenommen, dass zeitgleich die Direktvergabe an die Bogestra wirksam wird. Ansonsten wird die laufende Betrauung zeitgleich zum Wirksamwerden der Direktvergabe an die Bogestra zurückgenommen.

d)             Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der Vestische soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben.

e)             Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Städte Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop und des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Herne. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

f)               Der Oberbürgermeister der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Bogestra und an die Vestische erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

g)             Der Rat der Stadt Herne ermächtigt ferner den Oberbürgermeister, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Herne sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Stadtgebiet Herne haben sich Bogestra und die Vestische mit der Verwaltung der Stadt Herne im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die beiden vorgenannten Verkehrsunternehmen an die Gesellschafterkommunen und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist.

h)      Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851)  und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis g) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die Bogestra und die Vestische innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringen.

          

   
    08.06.2017 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 13 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)      Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2041 vorbehaltlich der politischen Zustimmung im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Bochum und Gelsenkirchen betraut wird.

b)      Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Vestische Straßenbahnen GmbH (Vestische) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 im Wege der Direktvergabe eines ÖDLA nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Kreis Recklinghausen sowie Gelsenkirchen und Bottrop betraut wird.

c)      Die bis zum 31.12.2019 laufende Betrauung für die Betriebsleistungen der Bogestra im Stadtgebiet Herne wird vom Rat der Stadt Herne mit Wirkung zum 01.01.2019 unter der Bedingung zurückgenommen, dass zeitgleich die Direktvergabe an die Bogestra wirksam wird. Ansonsten wird die laufende Betrauung zeitgleich zum Wirksamwerden der Direktvergabe an die Bogestra zurückgenommen.

d)      Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der Vestische soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben.

e)      Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Städte Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop und des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Herne. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

f)        Der Oberbürgermeister der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Bogestra und an die Vestische erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

g)      Der Rat der Stadt Herne ermächtigt ferner den Oberbürgermeister, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Herne sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Stadtgebiet Herne haben sich Bogestra und die Vestische mit der Verwaltung der Stadt Herne im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die beiden vorgenannten Verkehrsunternehmen an die Gesellschafterkommunen und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist.

h)       Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851)  und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis g) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die Bogestra und die Vestische innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten-AL

FDP

AfD

dafür:

20

10

5

2

1

-

1

1

dagegen:

-

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    04.07.2017 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 14 - beschlossen
   

Herr Heidinger bittet um getrennte Abstimmung zu a) und von b) bis h).

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

a)      a) Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2041 vorbehaltlich der politischen Zustimmung im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Bochum und Gelsenkirchen betraut wird.

b)      b) Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Vestische Straßenbahnen GmbH (Vestische) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 im Wege der Direktvergabe eines ÖDLA nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Kreis Recklinghausen sowie Gelsenkirchen und Bottrop betraut wird.

c)             c) Die bis zum 31.12.2019 laufende Betrauung für die Betriebsleistungen der Bogestra im Stadtgebiet Herne wird vom Rat der Stadt Herne mit Wirkung zum 01.01.2019 unter der Bedingung zurückgenommen, dass zeitgleich die Direktvergabe an die Bogestra wirksam wird. Ansonsten wird die laufende Betrauung zeitgleich zum Wirksamwerden der Direktvergabe an die Bogestra zurückgenommen.

d)             d) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der Vestische soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben.

e)             e) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Städte Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop und des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Herne. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

f)               f) Der Oberbürgermeister der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Bogestra und an die Vestische erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

g)             g) Der Rat der Stadt Herne ermächtigt ferner den Oberbürgermeister, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Herne sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Stadtgebiet Herne haben sich Bogestra und die Vestische mit der Verwaltung der Stadt Herne im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die beiden vorgenannten Verkehrsunternehmen an die Gesellschafterkommunen und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist.

h)      h) Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851)  und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis g) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die Bogestra und die Vestische innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis zu a):

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

11

5

3

1

1

0

1

dagegen:

1

0

0

0

0

1

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

Abstimmungsergebnis zu b) bis h):

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

 

   
    11.07.2017 - Rat der Stadt
    Ö 24 - beschlossen
   

Herr Heidinger bittet um getrennte Abstimmung zu a) und von b) bis h).

 

Beschluss:

 

a)      Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2041 vorbehaltlich der politischen Zustimmung im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Bochum und Gelsenkirchen betraut wird.

b)      Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Vestische Straßenbahnen GmbH (Vestische) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 im Wege der Direktvergabe eines ÖDLA nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Kreis Recklinghausen sowie Gelsenkirchen und Bottrop betraut wird.

c)             Die bis zum 31.12.2019 laufende Betrauung für die Betriebsleistungen der Bogestra im Stadtgebiet Herne wird vom Rat der Stadt Herne mit Wirkung zum 01.01.2019 unter der Bedingung zurückgenommen, dass zeitgleich die Direktvergabe an die Bogestra wirksam wird. Ansonsten wird die laufende Betrauung zeitgleich zum Wirksamwerden der Direktvergabe an die Bogestra zurückgenommen.

d)             Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der Vestische soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben.

e)             Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Städte Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop und des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Herne. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

f)               Der Oberbürgermeister der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Bogestra und an die Vestische erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

g)             Der Rat der Stadt Herne ermächtigt ferner den Oberbürgermeister, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Herne sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Stadtgebiet Herne haben sich Bogestra und die Vestische mit der Verwaltung der Stadt Herne im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die beiden vorgenannten Verkehrsunternehmen an die Gesellschafterkommunen und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist.

h)      Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851)  und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis g) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die Bogestra und die Vestische innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis zu a):

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

49

23

13

5

3

0

2

2

0

1

dagegen:

3

0

0

0

0

3

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abstimmungsergebnis zu b) bis h):

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

52

23

13

5

3

3

2

2

0

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

Ö 15  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 16  
Anfragen der Stadtverordneten    
N 1     Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG): Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 2     Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH: Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 3     Eigenbetrieb Bäder Herne: Hebung von stillen Reserven aus den Aktien der Gelsenwasser AG      
N 4     Ersatzbeschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung für die vier Löschfahrzeuge vom Typ HLF 20      
N 5     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 6     Anfragen der Stadtverordneten