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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0382  

Betreff: Inklusionsprozess an Herner Schulen

1. Maßnahmen zur Barrierefreiheit / zum behindertengerechten
Ausbau an Herner Schulen im Zuge des Inklusionsprozesses
- 3. Sachstandsbericht und Festlegung von Maßnahmen 2017 –

2. Schulorganisatorische Maßnahmen im Zuge des Inklusionsprozesses
- Bestimmung v. Schwerpunktschulen für das Gemeinsame Lernen
- Grundschule an der Jean-Vogel-Straße (Stadtbezirk Herne-Mitte)
- Realschule an der Burg (Stadtbezirk Eickel)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Rüter, Detlef, Tel. 3486
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Wischniewski, Kerstin
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
13.06.2017 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
21.06.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
22.06.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
27.06.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
29.06.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
04.07.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.07.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:    7.210815

Bez.: Ausbau           

         Inklusionsstandorte

 

Nr.    1

Bez.: Einzahlungen aus  

         Aufwendungen für         

         Investitionsmaßnahmen

 

Nr.    8

Bez.: Auszahlungen für

         Baumaßnahmen

183.004,23 EUR

 

 

 

 

-183.004,23 EUR

 

 

                                                        


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Schulausschuss sowie die Bezirksvertretungen nehmen den 3. Sachstands-bericht zur Barrierefreiheit / zum behindertengerechten Ausbau an Herner Schulen zur Kenntnis und stimmen der bezeichneten Festlegung von Maßnahmen für das Jahr 2017 zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV.NRW S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

Die Grundschule an der Jean-Vogel-Straße, Jean-Vogel-Str. 36 in 44625 Herne und                 die Realschule an der Burg, Burgstr. 71 in 44651 Herne werden ab dem Schuljahr                 2017/2018 (01.08.2017) Schwerpunktschulen für das gemeinsame Lernen mit dem                 Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.                                                     


Sachverhalt:
 

Ausgangslage / Einleitung

 

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW vom 16.10.2013 hat das Land den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen gesetzlich verankert. Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird Sclerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonder-pädagogischer Unterstützung grundsätzlich ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten. Eltern von Sclerinnen und Sclern mit einem Bedarf an sonder-pädagogischer Unterstützung können weiterhin die rderschulen wählen, wenn sie dies vorziehen und ein entsprechendes Angebot vorhanden ist.

 

Unter dem Begriff „Gemeinsames Lernen wird die sonderpädagogische Unter-stützung nunmehr zusammengefasst (§ 19 Abs. 2 Schulgesetz NRW - SchulG) und löst den gemeinsamen Unterricht (Primarstufe) und die integrativen Lerngruppen                   (Sekundarstufe) ab. Es gibt auch weiterhin sieben rderschwerpunkte:

 

         Lernen

         Sprache

         Emotionale und soziale Entwicklung

         Hören und Kommunikation

         Sehen

         Geistige Entwicklung und

         rperliche und motorische Entwicklung.

 

Die bürgerschaftlichen Gremien wurden in der zurückliegenden Zeit wiederholt über den Stand des schulischen Inklusionsprozesses informiert. Einher ging dies mit der Beschluss-fassung über notwendige schulorganisatorische Maßnahmen; vorrangig im Bereich der Förderschulen. Auf dieser Grundlage wurde zwischenzeitlich

  • die Förderschule Viktor-Reuter-Straße (Förderschwerpunkt Lernen) zum Schuljahr 2013/2014 aufgelöst,
  • nach Auflösung der Janoschschule (Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Primarstufe) zum Schuljahresende 2013/2014 am Standort Dorneburg die Konzentration dieses Förderschwerpunktes für die Primarstufe und Sekundarstufe I beschlossen; gleichzeitig wurde dort der Förderschwerpunkt Lernen aufgegeben,
  • die Förderschule Astrid-Lindgren (Förderschwerpunkt Lernen) zum Schuljahr 2015/2016 auslaufend aufgelöst; sie nimmt also keine Schülerinnen und Schüler mehr auf,
  • eine Verbundlösung für die Förderschulen Erich-Kästner (Förderschwerpunkt Sprache) und Paul-Klee (Förderschwerpunkt Lernen) ab dem Schuljahr 2016/2017 beschlossen,
  • die Grundschule Ohmstraße und die Grundschule Michaelschule ab dem Schuljahr 2015/2016 zu Schwerpunktschulen für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwer-punkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung bestimmt.

 

Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage sollen einerseits weitere schulorganisatorische Maßnahmen (Festlegung weiterer Schwerpunktschulen) im Zuge des Inklusionsprozesses auf den Weg gebracht werden. Gleichzeitig dient die Vorlage – neben der Festlegung von Maßnahmen aus den Inklusionsmitteln 2017 – noch einmal zur Information aller beteiligten Gremien über die wesentlichen Eckpunkte des bisherigen Inklusionsprozesses.

 

 

Konnexität / Finanzierung der schulischen Inklusion

 

Der Landtag NRW hat am 03. Juli 2014 das Gesetz zur rderung kommunaler                Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen. Dieses erkennt die Belastung der Schulträger an und sieht einen entsprechenden Ausgleich vor. Der bei den Kommunen auszugleichende Aufwand wird pauschaliert. Die jährliche Gesamthöhe des „Belastungsausgleichs“ beträgt im Schuljahr 2016/2017 20 Mio. Euro. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf der Basis der Sclerzahl der allgemeinen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Trägerschaft der einzelnen Gemeinden und Kreise am 15.10. des jeweils vorletzten Jahres. Das Schulministerium soll den finanziellen Ausgleich für jedes Schuljahr leisten und ihn spätestens am 01. Februar auszahlen, erstmals spätestens am 01. Februar 2015. Die Finanzmittel sind für Schulträgeraufgaben (z. B. für zusätzliche Klassen- und Differenzierungsräume, sanitäre Ausstattungen und Barriere-freiheit) einzusetzen.

 

Zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen ab dem Schuljahr 2014/2015 eine jährliche                 Inklusionspauschale. Diese Inklusionspauschale soll insbesondere der systemischen Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes                Personal der Kommunen dienen, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch und § 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch dienen. Die jährliche Gesamthöhe beträgt im Schuljahr 2016/2017 ebenfalls 20 Mio. Euro. Das für Schule zuständige Ministerium soll die Inklusionspauschale für jedes Schuljahr zahlen und sie jeweils stestens am 1. Februar auszahlen, erstmals stestens am 01. Februar 2015. Aus der Pauschale kann der Schulträger z. B. Heildagogen, Heilerziehungspfleger, Schulpsychologen oder auch Integrationshelfer/innen bezahlen, die nicht individuell, sondern in Lern-gruppen eingesetzt werden.

 

Die auf die Stadt Herne entfallenden Leistungsanteile belaufen sich nach den aktuell vorliegenden Zuwendungsbescheiden vom 22.12.2016 für das Schuljahr 2016/2017:

 

       aus dem „Belastungsausgleich“ auf 183.004,23 €/Jahr (investiv) und

       aus der „Inklusionspauschale“ auf 168.080,75 /Jahr (konsumtiv).

 

Orte der sonderpädagogischen rderung

 

Im § 20 Abs. 1 SchulG ist festgelegt, dass sowohl inklusiv arbeitende allgemeine Schulen als auch rderschulen und Schulen für Kranke Orte sonderpädagogischer rderung sind. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot werden die Schulen des gemeinsamen Lernens durch die Schulaufsicht in Abstimmung mit dem Schulträger festgelegt.

 

Gemeinsames Lernen an Grundschulen und weiterführenden Schulen

 

Mit Zustimmung des Schulträgers richtet die Schulaufsichtsbehörde gemäß § 20 Abs. 5 SchulG Gemeinsames Lernen an einer allgemeinen Schule ein. Ziel des Gemeinsamen Lernens ist, inklusive Bildung dauerhaft an einer Schule zu etablieren. Schülerinnen und Schüler mit allen eingangs genannten rderschwerpunkten werden an den                  Schulen des Gemeinsamen Lernens mit dem notwendigen sonderpädagogischem             Unterstützungsbedarf zu Abschlüssen geführt, die das Schulgesetz für sie vorsieht. Eine Gesamtübersicht über die SchülerInnen im Gemeinsamen Lernen im Schuljahr 2016/2017 liegt der Sitzungsvorlage als Anlage 1 bei.

 

Gemeinsames Lernen an Grundschulen

 

In der Primarstufe werden im laufenden Schuljahr 2016/2017 insgesamt 169 Kinder im Gemeinsamen Lernen unterrichtet. Nahezu alle Grundschulen haben mittlerweile Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf aufge-nommen. Im Rahmen des Einschulungsverfahrens wird den Eltern in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht folgender Hinweis gegeben:

 

„Für den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen ist grundsätzlich jede Grundschule Ort des Gemeinsamen Lernens. Die Förderbedingungen an den einzelnen Grundschulen sind allerdings noch unterschiedlich. So verfügen noch nicht alle Grund-schulen gleichermaßen über die personelle Ausstattung.“

 

Die Eltern werden im Einschulungsverfahren durch die Grundschulen entsprechend              beraten. Letztlich soll gewährleistet werden, dass Kinder, deren sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf erst während der Grundschulzeit festgestellt wird, in ihren Schulen verbleiben können und nicht die Schule wechseln müssen.

 

Die sächlichen Aufwendungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden - soweit sie noch nicht                  gegeben sind - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch den Schulträger               geschaffen.

 

Gemeinsames Lernen an weiterführenden Schulen

 

Im laufenden Schuljahr 2016/2017 werden insgesamt 283 Sclerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an den weiterführenden Schulen in Herne beschult (siehe Anlage 1).

 

Die Abstimmung über die Standortauswahl sowie die Verteilung der SchülerInnen für das Gemeinsame Lernen erfolgt regelmäßig in sogenannten Regionalkonferenzen, zu welchen die Schulaufsicht einlädt. Beteiligt sind neben den Schulaufsichten der einzelnen Schulformen die LeiterInnen der weiterführenden Schulen sowie VertreterInnen des Schulträgers. Die Regionalkonferenz orientiert sich bei der Vorbereitung an einem von der Bezirksregierung Arnsberg entwickeltem Verfahrenskonzept für Organisation, Jahresplanung, Basisdatenerhebung, Elternberatung und die Modalitäten des Anmelde-verfahrens.

 

 

Auch bei den weiterführenden Schulen gilt wie bei den Grundschulen, dass die personellen Voraussetzungen für das Gemeinsame Lernen durch das Land sichergestellt werden müssen. Für die vollständige Umsetzung der Inklusion an den weiterführenden Schulen werden nicht unerhebliche Kosten für den behinderten-gerechten Ausbau notwendig sein.

 

 

Schwerpunktschulen

 

Festlegung von Schwerpunktschulen

 

Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot werden die Schulen des gemeinsamen Lernens durch die Schulaufsicht in Abstimmung mit dem Schulträger festgelegt.                  Der Schulträger kann mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine solche Schule umfasst über die rder-schwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung hinaus mindestens einen weiteren rderschwerpunkt (z.B. Hören und Kommunikation). Schwerpunktschulen unterstützen andere Schulen im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Inklusion.

 

Die Bestimmung allgemeiner Schulen zu Schwerpunktschulen muss im engen Dialog zwischen Schulen, Schulaufsicht und Schulträger erfolgen. Auch wenn sie als Angebot „auf dem Weg zu einem  inklusiven Schulangebot“ gesehen werden, eröffnen sie dem kommunalen Schulträger die Chance, möglichst zielgerichtet eine optimale Ausstattung für mehrere Förderbedarfe an einzelnen Schulen aufzubauen. Der Ausbau bzw. die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist sukzessive geplant.

 

Grundschulen:

In seiner Sitzung am 19.05.2015 hat der Rat der Stadt beschlossen, die Grundschulen Ohmstraße (Stadtbezirk Herne-Mitte) und Michaelschule (Stadtbezirk Wanne) zum Schuljahr 2015/2016 als Schwerpunktschulen für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung festzulegen. Die beiden Gebäude verfügen über die erforderlichen baulichen Voraus-setzungen. Sie sind ebenerdig angelegt (GS Ohmstraße) bzw. durch Treppenlifte (Michaelschule) erschlossen. Darüber hinaus stehen entsprechende Behinderten-toiletten und Sanitäranlagen zur Verfügung. Im laufenden Schuljahr werden an der Grundschule Ohmstraße insgesamt 16 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch unterstützt; davon 8 mit dem Förderschwerpunkt Körperlich / motorische Entwicklung. An der Michaelschule werden insgesamt 10 Schülerinnen und Schüler gefördert; davon ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Körperlich / motorische Entwicklung.

 

Die Ausbauplanung für den Grundschulbereich soll – insbesondere mit Blick auf eine barrierefreie / behindertengerechte Ausstattung – sukzessive weiter konkretisiert und umgesetzt werden. Gemeinsam mit dem GMH werden die Gebäude unter diesem Gesichtspunkt fortlaufend betrachtet, dies mit dem Ziel, dass im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten perspektivisch zunächst ein bis zwei Standorte je Stadtbezirk zur Verfügung stehen. Förderprogramme sind in diesem Zusammenhang zu nutzen.

 

Weiterführende Schulen:

Das Schulamt für die Stadt Herne koordiniert den Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I für das Gemeinsame Lernen. Schülerinnen und Schüler, die künftig in das Gemeinsame Lernen einer weiterführenden Schule eintreten, besuchen im laufenden Schuljahr entweder noch eine Förderschule oder werden bereits in der Grundschule sonderpädagogisch unterstützt. In den Regionalkonferenzen werden die Orte des Gemeinsamen Lernens festgelegt sowie die voraussichtliche Schüler-zuweisung erörtert. Hinsichtlich der Frage von Schwerpunktschulen für die Sekundarstufe I wurde in der Vergangenheit noch keine Entscheidung getroffen.

 

Festlegung von Schwerpunktschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

 

Im Rahmen des 2. Sachstandsberichtes zum Inklusionsprozess an Herner Schulen (September 2016) erfolgte der Hinweis, dass Schwerpunkteinrichtungen für die Förderschwerpunkte Hören / Kommunikation und Sehen geprüft werden sollen. Erste Überlegungen zum Förderschwerpunkt Hören / Kommunikation gab es seinerzeit bereits mit Blick auf den neuen Grundschulstandort im jetzigen Schulzentrum Herne-Süd (ab dem Schuljahr 2017/2018 Zusammenführung der Grundschulen Flottmann-straße und James-Krüss-Schule zur neuen Grundschule an der Jean-Vogel-Straße).

Die Grundschule Flottmannstraße hat sich bereits in der Vergangenheit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation zugewandt. Im laufenden Schuljahr werden zwei SchülerInnen mit einer Hörbeeinträchtigung unterrichtet. Diese benötigen – abgesehen von persönlichen Hilfsmitteln – eine schallarme Lernumgebung, welche u. a. durch bauliche Maßnahmen (Akustikdecken, schallabsorbierende Raumelemente etc.) erreicht werden kann. Ein Klassenraum wurde bereits als Pilotprojekt ausgestattet und kann als Vorlage für weitere Maßnahmen (z. B. Ausstattung eines Klassenraumes je Zug) dienen. Messungen nach der Umgestaltung haben aufgezeigt, dass sich die Akustikwerte im Klassenraum deutlich verbessert haben, was erhebliche positive Auswirkungen für die betroffenen SchülerInnen mit sich bringt. Durch weitere Maßnahmen (u.a. spezielle Bodenbeläge) könnte der Schallschutzeffekt noch weiter optimiert werden.

Angesichts der nicht unerheblichen Aufwendungen für Akustikmaßnahmen und die technische Ausstattung kann es nicht Ziel sein, alle Grundschulen im Stadtgebiet in gleicher Weise für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation vorzusehen. Vielmehr bedarf es eines Schwerpunktschulensystems mit dem Ziel, dass im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten perspektivisch zunächst ein bis zwei Standorte je Stadtbezirk zur Verfügung stehen. Mit der Festlegung als Schwerpunkteinrichtung können Investitionen zielgerichtet und konzentriert eingesetzt werden.

Für den Einstieg im Grundschulbereich bietet sich die neue Grundschule an der Jean-Vogel-Straße an. Entsprechende Beschlüsse seitens der Schulkonferenzen (Grundschule Flottmannstraße und James-Krüss-Schule als Vorgänger der neuen Grundschule an der Jean-Vogel-Straße) liegen bereits vor (siehe Anlage 2). Mit der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt könnten konkretere Planungen mit dem Ziel, zunächst einen Klassenraum für jede Jahrgangsstufe auszustatten, eingeleitet werden.

 

An der Realschule an der Burg werden im laufenden Schuljahr drei Kinder mit Hörschädigungen beschult. Alle drei Kinder besuchen die gleiche Klasse in der Jahrgangsstufe 6. Neben der Unterstützung durch eine sonderpädagogische Lehrkraft sind auch hier erste Schallschutzmaßnahmen in dem betreffenden Klassenraum sowie eine Verbesserung der technischen Ausstattung erfolgt. Um auch zukünftig die Lernbedingungen zu optimieren und weiteren Schülerinnen und Schülern zu einer erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der Realschule verhelfen zu können, hat die Schulkonferenz beantragt, die Realschule an der Burg als Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation festzulegen.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bereits vorliegenden Erfahrungen und erster Ausstattungsmaßnahmen sowie des positiven Votums der Schulkonferenz bietet sich die Realschule an der Burg als Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation für die Schulform Realschule im Stadtgebiet an und wäre damit die erste Schwerpunkteinrichtung im Bereich der weiterführenden Schulen in Herne.

Perspektivisch ist auch die Festlegung von Schwerpunkteinrichtungen für weitere Schulformen im Bereich der weiterführenden Schulen zu prüfen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches der Eltern auf einen Schulplatz für ihr Kind in einer allgemeinen Schule. Dieser bezieht sich beim Förderschwerpunkt Hören und Kom-munikation auf einen Schulplatz in einer bestimmten Schulform, nicht aber auf eine bestimmte Schule.

 

 

Für die Bestimmung von Schwerpunktschulen (hier: Grundschule Jean-Vogel-Straße und Realschule an der Burg) ist ein Schulträgerbeschluss erforderlich. Dieser ist der oberen Schulaufsicht zur Zustimmung vorzulegen.

 

Maßnahmen zur Barrierefreiheit

 

Anforderungen an eine barrierefreie / behindertengerechte Ausstattung an Schulen

 

Die räumlichen, baulichen und sächlichen Anforderungen an eine barrierefreie/ behinderten-gerechte Schulausstattung sind vielschichtig. Denkt man zunächst an Aufzüge, Treppenlifte, Rampen oder Türöffnungssysteme zur grundsätzlichen Herstellung einer Beweglichkeit im Gebäude ohne Barrieren, so sind weitergehende Maßnahmen zu ergreifen u. a.

 

  • zur Schaffung von behindertengerechten WC-/ Sanitäranlagen mit Duschen und Wickelmöglichkeiten,
  • zur Schaffung zusätzlicher Räume für Förder-/ Differenzierungsmaßnahmen, für Therapiezwecke oder als Ruhe- und Rückzugsbereiche,
  • ggf. zur Schaffung zusätzlicher bzw. nicht vorhandener Fachräume für praxisbezogene Fächer (insbes. in Gymnasien),
  • für Akustikmaßnahmen und technische Ausstattung bei Hörschädigungen,
  • für Leitsysteme etc. bei Sehbeeinträchtigungen,
  • für Unterrichts- und Therapiematerial.

 

Im Schulalltag sind die Anforderungen - insbesondere an die barrierefreie Bewegungsfreiheit - in allen Bereichen gleichermaßen gestellt. Sie gelten für den klassischen Unterrichtsraum, die unterschiedlichen Fachräume, die Ganztagsräume oder die Sport- und Außenbereiche einer Schule. Gleichwohl ist es nicht das Ziel, alle Schulen in gleicher Weise für alle Förderschwerpunkte bzw. individuellen Ansprüche auszustatten. Die Festlegung von Schwerpunktschulen beschreibt letztlich den Weg zu einem inklusiven Schulsystem mit zielgerichteten Rahmenbedingungen.

 

Kriterien für das weitere Vorgehen

 

Angesichts der Vielschichtigkeit der beschriebenen Anforderungen werden nicht alle Bedarfe sofort gedeckt werden können. Aufgabenstellung für die Zukunft wird sein, sich im Rahmen eines mittel- bis längerfristigen Ausstattungsprogramms sukzessive einem inklusiven Ausstattungsstand zu nähern, welcher gute Rahmenbedingungen für eine inklusive Be-schulung gewährleistet. Bei der Festlegung konkreter Maßnahmen sind unterschiedliche Kriterien im Blick zu behalten:

 

  • Ausstattung der Schwerpunktschulen für das Gemeinsame Lernen,
  • Standorte mit guten (baulichen / räumlichen) Grundvoraussetzungen,
  • schulorganisatorische Zukunftsstandorte,
  • Verteilung im Stadtgebiet / in den Stadtbezirken,
  • Belastung einzelner Schulen / Schulformen,
  • Elternanspruch bei zielgleicher bzw. zieldifferenter Förderung (schulformbezogen).

 

Betrachtung der einzelnen Schulformen / Schulstufen

 

  • Im Grundschulbereich sind zum Schuljahr 2015/2016 die ersten Schwerpunktschulen gestartet. Die Grundschulen Ohmstraße und Michaelschule besetzen neben den Lern- und Entwicklungsstörungen die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Körperlich /motorische Entwicklung. Das Schwerpunktschulensystem soll unter Berücksichtigung der Verteilung im Stadtgebiet und in den Stadtbezirken weiter ausgebaut werden. Eine enge Abstimmung mit Schulen und Schulaufsicht ist hierbei grundlegend. Die baulichen, räumlichen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen.
  • Im Bereich der weiterführenden Schulen ist noch keine Festlegung von Schwerpunkteinrichtungen erfolgt. Einzelne Schulen verfügen mit Blick auf eine barriere-freie bzw. behindertengerechte Ausstattung über gute Rahmenbedingungen (z. B. Aufzüge oder behindertengerechte WC-Anlagen). Bei weiteren Ausbauüberlegungen steht der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Schulplatz für ihr Kind in einer allgemeinen Schule im Vordergrund. Dieser bezieht sich im zielgleichen Bereich (z. B. bei einer ausschließlich körperlich/motorischen Beeinträchtigung) auf einen Schulplatz in einer bestimmten Schulform. Im zieldifferenten Bereich (z. B. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) besteht ein Rechtsanspruch auf einen Schulplatz in einer allgemeinen Schule und nicht in einer bestimmten Schulform.

 

Aktuelle Situation / Perspektiven / Festlegung von Maßnahmen für das Jahr 2017

 

Nachfolgend werden die Schulstandorte näher beschrieben, für welche zwischenzeitlich Ausbaumaßnahmen durchgeführt bzw. geplant werden konnten, Perspektiven entwickelt wurden sowie konkrete Maßnahmen / Folgemaßnahmen vorgesehen sind. Betrachtet werden die Grundschulen dabei je Stadtbezirk und die weiterführenden Schulen im jeweiligen Kontext der Schulform:

 

Stadtbezirk Herne-Mitte

 

    Die Grundschule Ohmstraße ist seit dem Schuljahr 2015/2016 Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung. Der Standort zeichnet sich durch seine vollständige Ebenerdigkeit aus. Zwischenzeitlich konnte im Bereich der Turnhalle ein behindertengerechter WC-/ Sanitärbereich geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Teilung eines Mehrzweckraumes konnte ein Therapieraum mit Material ausgestattet werden. Dieses wird bedarfsweise ergänzt. Perspektivisch ist das räumliche Gesamtkonzept zur Barrierefreiheit (insbes. automatische Türöffnungssysteme) zu optimieren.

    Die Grundschulstandorte Berliner Platz und Schulstraße werden zum Sommer 2018 aufgegeben und in das Gebäude Neustraße (jetzige Hauptschule Hans-Tilkowski) umziehen. Im Zuge der baulichen Maßnahmen wird das Erdgeschoss über eine Rampe barrierefrei erschlossen. Dort wird auch eine behindertengerechte WC-Anlage eingebaut. Eine weitergehende barrierefreie Erschließung der Obergeschosse ist im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahmen nicht vorgesehen. Eine solche muss unter Berücksichtigung der gesamten Gebäudesituation bzw. baulichen Rahmenbedingungen als schwierig und aufwendig beurteilt werden.

    Die Grundschulen Flottmannstraße und James-Krüss-Schule werden zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 im bisherigen Schulzentrum Herne-Süd zur neuen Grundschule an der Jean-Vogel-Straße zusammengelegt. Das Schulgebäude der Grundschule ist – abgesehen von aktuellen Brandschutzmaßnahmen – auch Gegenstand des Maßnahme-paketes aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG). Über dieses werden derzeit am Standort mit einem Volumen von rd. 1,2 Mio. Euro energetische Aufwertungen (insbesondere Dachsanierung) und Maßnahmen zur barrierefreien / behindertengerechten Erschließung bzw. Ausstattung durchgeführt. Hierdurch wird die Herstellung der Barrierefreiheit für das Hauptgebäude (Behindertenaufzug, Durchlässigkeit im Gebäude, rollstuhlgerechte Eingänge) erreicht.

Ferner wird die WC-Situation den aktuellen Notwendigkeiten angepasst.

-     Das vorhandene Pausen-WC im Erdgeschoss wird aus Mitteln des KInvFG sowie der Schulinfrastruktur vollständig umgebaut. Es entsteht eine Toilettenanlage für Mädchen und Jungen sowie für Lehrkräfte. Ein Behinderten-WC ergänzt das Angebot.

 

-     In den beiden Obergeschossen werden aus den Mitteln des KInvFG Toilettenanlagen jeweils für Schülerinnen und Schüler geschaffen. Behindertengerechte WC- und Sanitärbereiche (Dusche, Wickelmöglichkeit) werden baulich vorbereitet und aus den Mitteln der Schulinfrastruktur ausgebaut.

-     Im neuen OGS-Bereich wird im Rahmen der Gesamtmaßnahme aus den Mitteln der Schulinfrastruktur eine WC-Anlage für Schülerinnen und Schüler sowie das OGS-Personal geschaffen.

Geplant ist darüber hinaus ein behindertengerechtes WC im neuen OGS-Trakt (Inklusionsmittel 2017 = 19.000 Euro).

Mit den vorstehenden Maßnahmen wird ein Schulstandort weiterentwickelt, welcher weitreichenden Ansprüchen einer Barrierefreiheit und behindertengerechten Ausstattung genügt. Beim Ausbau der Außenflächen sind diese Überlegungen fortzusetzen. Dies eröffnet insgesamt Möglichkeiten zum Ausbau des inklusiven Schulangebotes.

    An der Grundschule Schillerschule sind die Räume im Erdgeschoss (4 Klassen, Aula, OGS) ebenerdig erreichbar. Die Schulleitung hat den Ausbau einer behindertengerechten Sanitär-/ Toilettenanlage im Erdgeschoss beantragt. Das GMH prüft die Realisierung im Raumbestand.

 

Stadtbezirk Sodingen

 

    Die Grundschule Jürgens Hof bietet mit ihrer räumlichen Anordnung (Zugang, Flure, Sporteinrichtungen) gute Grundvoraussetzungen für einen behindertengerechten / barrierefreien Ausbau. Zwischenzeitlich konnte im Erdgeschoss ein behindertengerechter WC-/ Sanitärbereich fertiggestellt werden. Die Überlegung zum Einbau von Treppenliften wurde mittlerweile verworfen, da WC-Anlagen nicht in den Obergeschossen (sondern nur auf den Zwischenetagen) vorhanden sind. Das GMH hat zwischenzeitlich den Ein- bzw. Anbau eines Behindertenaufzuges sowie die damit verbundenen Kosten geprüft. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 200.000 €. Mit der Maßnahme soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Die Fertigstellung ist erst in 2018 realistisch. (Inklusionsmittel 2017 = 100.000 €). Mit dem Aufzug kann ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung barrierefreie Erschließung an einem zukunftsfähigen Standort erreicht werden.

    Die übrigen Grundschulstandorte im Stadtbezirk Sodingen wurden mit Blick auf einen barrierefreien / behindertengerechten Ausbau noch nicht näher betrachtet. Insbesondere deren Gebäudestruktur lässt eine Erschließung vorwiegend schwierig und aufwendig erscheinen.

 

Stadtbezirk Wanne

 

    Die Grundschule Michaelschule ist seit dem Schuljahr 2015/2016 Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung. Das Gebäude verfügt im Erdgeschoss über ein behindertengerechtes WC. Beide Klassenraumtürme sind über Treppenlifte erschlossen. In deren Obergeschosse konnten zwischenzeitlich behindertengerechte WC-/ Sanitärbereiche eingebaut werden. Ein Raum wurde als Therapieraum mit Material ausgestattet. Dieses wird bedarfsweise ergänzt. Perspektivisch ist das räumliche Gesamtkonzept zur Barrierefreiheit (insbes. automatische Türöffnungssysteme) zu optimieren.

    An der Grundschule Laurentiusschule wird im Rahmen der Erhöhung der Zügigkeit ein Erweiterungsbau errichtet. Dieser wird auf allen Etagen durch einen im Gebäude errichteten Aufzug barrierefrei erreichbar sein, so dass Kinder entsprechend inklusiv beschult werden können. Der Altbau ist zusätzlich mit Treppenliften bis in das 1. Obergeschoss ausgestattet. Behindertengerechte WC-Anlagen finden sich im 2. Obergeschoss des Neubaus sowie im Bereich der Außentoiletten.

    Die übrigen Grundschulstandorte im Stadtbezirk Wanne wurden mit Blick auf einen barrierefreien / behindertengerechten Ausbau noch nicht näher betrachtet. Unter Berücksichtigung der Gebäudestrukturen lässt insbesondere die Grundschule Claudiusschule Entwicklungspotenziale erkennen. Die Raumsituation muss insgesamt jedoch als defizitär eingestuft werden.

 

 

 

 

Stadtbezirk Eickel

 

    An der Freiherr-vom-Stein-Grundschule wurden in den Sommerferien 2016 die Schülertoiletten – zugänglich von außen über den Laubengang – durch das GMH saniert. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgte der Einbau eines behindertengerechten WC-/ Sanitärbereiches. Der Zugang zur Schule ist über eine Stufe möglich; im Erdgeschoss befinden sich – neben der Verwaltung – mehrere Unterrichtsräume. Zur Erschließung des 1. Obergeschosses ist der Einbau von Treppenliften bzw. eines Aufzuges erforderlich. Eine Prüfung mit Blick auf Realisierbarkeit und Kosten ist vorgesehen.

    Von den übrigen Grundschulen im Stadtbezirk Eickel bieten insbesondere die Grundschulen Eickeler Park und Europaschule Königstraße gute Grundvoraussetzungen aufgrund ihrer Gebäude-/ Geschossstruktur. Eine nähere Prüfung – auch mit Blick auf die gesamte Raumsituation – steht noch aus.

 

Hauptschulen

 

    Die letzte im Stadtgebiet noch aufnehmende Hauptschule Hans-Tilkowski wird im Sommer 2017 in den Stadtbezirk Eickel (jetzige Melanchthonschule an der Edmund-Weber-Straße) verlagert. Das grundlegend sanierte Gebäude bietet mit seiner Gebäude- und Geschossstruktur gute Grundvoraussetzungen einer barrierefreien / behinderten-gerechten Erschließung. Eine nähere Standortprüfung in diese Richtung steht noch aus.

 

Realschulen

 

    Die Realschule Strünkede (Stadtbezirk Herne-Mitte) ist seit Sommer 2015 Ort des Gemeinsamen Lernens. Im laufenden Schuljahr werden dort insgesamt 22 Schülerinnen und Schüler (davon zwei mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) unterstützt. Die Schule stößt mit ihrer 4,5-Zügigkeit und einem Aufnahmerahmen von 4,0 Zügen an räumliche Grenzen. Die Möglichkeiten zur Differenzierung und Förderung konnten im Jahr 2015 durch den Rückbau eines Hörsaales aus Inklusionsmitteln verbessert werden. Die für das Jahr 2016 aus den Inklusionsmitteln eingeplante Einrichtung eines Technik-bereiches ist ebenfalls abgeschlossen.

Im Übrigen wird der Aufwand für eine barrierefreie Erschließung der Schule mit ihren dreigeschossigen Unterrichtstürmen als erheblich angesehen.

    Die Realschule Crange (Stadtbezirk Wanne) ist in Teilen ebenerdig erschlossen. Die räumliche Anordnung der Klassen- und Fachräume über insgesamt drei Etagen ergibt gute Grundvoraussetzungen für die Herstellung einer Barrierefreiheit. Die Umsetzung des aus den Mitteln der Inklusion im Jahr 2016 geplanten Einbaus eines behinderten-gerechten WC-/ Sanitärbereiches ist für Sommer 2017 vorgesehen. Mit dem geplanten Einbau eines behindertengerechten Aufzuges bis in das 2. Obergeschoss konnte aufgrund einer ausstehenden Baugenehmigung noch nicht begonnen werden. Die Errichtung einer Rampe zur Aula wurde durch das GMH mit rd. 47.000 Euro beziffert; die Barrierefreiheit im Gebäude durch entsprechende automatische Türöffnungssysteme etc. mit rd. 147.000 Euro. Diese beiden letztgenannten Maßnahmen sind zwischenzeitlich durchfinanziert.

    Die Gebäudestruktur der beiden übrigen Realschulen Sodingen und Burg mit ihren unterschiedlichen Geschoss-/ Halbgeschossebenen wird einen barrierefreien Ausbau absehbar erschweren.

    Bei der Realschule an der Burg sind aus den Inklusionsmitteln 2017 weitere Akustik- sowie Schallschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Beschulung der SchülerInnen mit dem Förderbedarf im Schwerpunkt Hören und Kommunikation geplant (Inklusionsmittel 2017 = 7.000 €).

 

 

 

 

 

 

Gymnasien

    Das Pestalozzi-Gymnasium (Stadtbezirk Herne-Mitte) ist seit dem Schuljahr 2013/2014 Ort des Gemeinsamen Lernens. Dort werden im laufenden Schuljahr 22 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch unterstützt; davon zwei Kinder mit dem Förderschwerpunkt Körperlich / motorische Entwicklung. Im Erdgeschoss befindet sich bereits eine behindertengerechte WC-Anlage. Das Gebäude ist im Übrigen über Rampen bzw. einen Aufzug vollständig erschlossen. Der Einbau eines behindertengerechten Sanitärbereiches soll im Rahmen einer Erneuerung der Schülertoilettenanlage erfolgen. Ein Ausführungs-zeitraum steht noch nicht fest. Durchgehend 4-zügig kommt die Schule an ihre räumlichen Grenzen; insbesondere für Zwecke der Förderung und Differenzierung. Auf Wunsch der Schulleitung wurde von der ursprünglich vorgesehenen Teilung von zwei Räumen zur Schaffung von Differenzierungsmöglichkeiten Abstand genommen. Stattdessen erfolgt aktuell der Umbau der bisherigen Hausmeisterräume für SV- und Differenzierungs-zwecke; der bisherige SV-Raum (Nr. 204 / rd. 50 qm) wird zusätzlicher Raum für Differenzierung / Förderung. Vorgesehen aus Inklusionsmitteln für das Jahr 2017 ist die Gestaltung des Atriums (Inklusionsmittel 2017 = 20.000 €)

    Das Haranni-Gymnasium (Stadtbezirk Herne-Mitte) verfügt nur über einzelne barrierefreie / behindertengerechte Ausstattungsmerkmale (WC im Erweiterungsneubau, alter / nicht normgerechter Aufzug bis in das 3. OG). Eine weitergehende Ausbauplanung ist Gegenstand des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Herne-Mitte.

    Das Otto-Hahn-Gymnasium (Stadtbezirk Sodingen) verfügt mit Ausnahme einer behindertengerechten WC-Anlage im Außenbereich über keine weiteren barrierefreien / behindertengerechten Ausstattungsmerkmale. Die Gebäudestruktur begünstigt allerdings eine gute Erschließbarkeit der Obergeschossebene. Eine Prüfung wird mit Blick auf Realisierbarkeit und Kosten eingeleitet.

    Das Gymnasium Wanne (Stadtbezirk Wanne) verfügt nur über vereinzelte barrierefreie / behindertengerechte Ausstattungsmerkmale. Eine barrierefreie Erschließung muss angesichts der Vielgeschossigkeit des Gebäudes als aufwendig eingeschätzt werden.

    Das Gymnasium Eickel (Stadtbezirk Eickel) ist bereits im sechsten Schuljahr Ort des Gemeinsamen Lernens. Im laufenden Schuljahr werden insgesamt 30 Schülerinnen und Schüler (ausschließlich aus dem Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen) unterstützt. Über barrierefreie bzw. behindertengerechte Ausstattungsmerkmale verfügt das Gebäude bisher nicht. Als kleinere und kurzfristig zu realisierende Maßnahme ist eine mobile Rampe vorgesehen (Inklusionsmittel 2017 = 5.000 €).

 

Gesamtschulen

 

    Die Gesamtschule Wanne-Eickel (Stadtbezirk Wanne) ist seit dem Schuljahr 2013/2014 Ort des Gemeinsamen Lernens. Dort werden im laufenden Schuljahr 15 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch unterstützt; davon ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Körperlich / motorische Entwicklung. Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und mit einem Aufzug vollständig erschlossen. Auch die Sporthalle verfügt über einen Aufzug. Behindertengerechte WC-Anlagen befinden sich im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss. Der Standort bietet damit insgesamt hervorragende Bedingungen einer weitergehenden barrierefreien / behindertengerechten Erschließung und Ausstattung. Mit dem Ausbau eines behindertengerechten Sanitärbereiches konnte aufgrund einer fehlenden Baugenehmigung noch nicht begonnen werden. Der zur Verbesserung der Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten eingeplante Rückbau eines Hörsaals wird vor den Sommerferien 2017 abgeschlossen sein.

    Die Mont-Cenis-Gesamtschule (Stadtbezirk Sodingen) ist bereits im sechsten Jahr Ort des Gemeinsamen Lernens. Im Schuljahr 2016/2017 werden bereits 57 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch gefördert; fast ausschließlich aus dem Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen. Der Erweiterungsbau aus dem Jahr 1992 verfügt über einen Aufzug sowie eine behindertengerechte Toilette. Eine barrierefreie Erschließung des Altbaubestandes ist aktuell nicht sichergestellt und wird angesichts der gesamten Gebäudestruktur als schwierig und aufwendig eingeschätzt. Eine abschließende Prüfung steht noch aus.

 

    An der Erich-Fried-Gesamtschule (Stadtbezirk Herne-Mitte) werden im laufenden Schuljahr 29 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch unterstützt; davon drei Kinder mit dem Förderschwerpunkt Körperlich / motorische Entwicklung. Das Hauptgebäude verfügt über barrierefreie / behindertengerechte Ausstattungsmerkmale (Aufzug bis in das 2. OG, behindertengerechtes WC im 2. OG). Die Dependance an der Horststraße mit den Klassen 5 und 6 weist vergleichbare Ausstattungen aktuell nicht auf. Eine Erschließung wird als schwierig und aufwendig eingeschätzt (Treppen im Gebäude zum Erreichen der unterschiedlichen Ebenen). Eine abschließende Prüfung steht aus.  

 

 

Zusammenfassung der Maßnahmen 2017

 

  1. Grundschule an der Jean-Vogel-Straße

      Behindertengerechtes WC im neuen OGS-Trakt (Kosten: 19.000 €)

 

  1. Grundschule Jürgens Hof

      Behindertenaufzug (Kosten: 100.000 €)

 

  1. Realschule an der Burg

      Ausbau Hören und Kommunikation (Kosten: 7.000 €)

 

  1. Pestalozzi-Gymnasium

      Gestaltung des Atriums (Kosten: 20.000 €)

 

  1. Gymnasium Eickel

      Mobile Rampe (Kosten: 5.000 €)

 

Die übrigen Inklusionsmittel für 2017 sollen bedarfsorientiert (z.B. Akustikmaßnahmen in weiteren Unterrichtsräumen für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation) bzw. mit Blick auf die Realisierungsfähigkeit einzelner Maßnahmen (z.B. Prüfung behinderten-gerechte WC-Anlage im Erdgeschoss der Grundschule Schillerschule) eingesetzt werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Thierhoff

Stadträtin

 


Anlagen:
 

1.   Gesamtübersicht - SchülerInnen im Gemeinsamen Lernen im Schuljahr 2016/2017

2.   Beschlüsse der Schulkonferenzen Grundschulen Flottmannstraße und James-Krüss-Schule (zukünftig GS an der Jean-Vogel-Straße) zur Schwerpunktschule Hören und Kommunikation

3.   Beschluss der Schulkonferenz Realschule an der Burg zur Schwerpunktschule Hören und Kommunikation

                                                       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Gesamtübersicht - Schülernnen - Schuljahr 2016-2017 (942 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Schulkonferenzbeschluss-GS-Flottmann-und-James-Krüss-Schule-Schwerpunktschule-HK (567 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Schulkonferenzbeschluss-Realschule-an-der-Burg-Schwerpunktschule-HK (745 KB)