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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0355  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8,
Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel

1. Maßnahmenbeschluss durch die Bezirksvertretung Eickel zum Bau einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - öffentliche Parkfläche und Beschluss zur Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne

2. Ermächtigungsbeschluss durch den Rat der Stadt zum Abschluss des Durchführungsvertrages und des Grundstückübertragungsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wirbals, 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
08.06.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
14.06.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
22.06.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
04.07.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.07.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt Herne nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.                                     


 

1.

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt:

 

Den Bau der öffentlichen Verkehrsfläche - Parkplatz nach den beigefügten Planunterlagen, Planungsstand 04.04.2017, und der nachfolgenden Baubeschreibung.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich außerdem, den Gehweg an der Edmund-Weber-Straße der neuen Zufahrtssituation anzupassen.

 

Die Entfernung von insgesamt 4 Bäumen gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne (Standort siehe VBP 8). Der Baumbestand wird durch mindestens sechs Bäume ersetzt. Baumpflanzungen erfolgen im vorgelagerten Bereich des Discountmarktes in Abstimmung mit FB 55.

 

 


2.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Ermächtigung der Verwaltung, für die unter 1. genannte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung einschließlich der Entwässerungseinrichtungen entsprechende Regelungen in den mit dem Vorhabenträger Hans-Joachim Scherpel geplanten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 – Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt – aufzunehmen und zur Übernahme der Verkehrsfläche in das Eigentum der Stadt einen Grundstücksübertragungsvertrag abzuschließen.

 

 

Begründung zu Beschlussvorschlag 1:                                    


Sachverhalt:


Auf dem Grundstück Edmund-Weber-Straße 210 in Herne befindet sich derzeit das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes Herne-West. Der Vorhabenträger plant den Abriss des bestehenden Gebäudes und beabsichtigt den Bau eines Discountmarktes. Zur Erschließung der neu entstehenden Einzelhandelssituation und eines Parkplatzes wird eine Zufahrt geplant, die mit einer Gehwegüberfahrt an die Edmund-Weber-Straße anschließt. Über diese Zufahrt werden ein privater Parkplatz (73 Stellplätze, nördlich des Marktes) sowie ein öffentlicher Parkplatz (32 Parkstände, südlich des Marktes, nördlich der Edmund-Weber-Straße) angebunden.

 

Straßenlage:

 

Das Plangebiet befindet sich an der Edmund-Weber-Straße in Herne Röhlinghausen. Die Zufahrt liegt zwischen der Ottostraße (westlich) und der Marktstraße (östlich).

 

Straßenraumaufteilung (Straßenbreiten, Parken, Grün, Rad, Fußgänger):

 

Die Gehwegüberfahrt entlang der Edmund-Weber-Straße hat eine Breite von 21,00 m. Über die Tiefe von 4,25 m wird eine Pflasterfläche hergestellt, die für die Befahrung mit Schwerverkehr ausgelegt ist (Pflaster 200/100/100, anthrazit, gefast, gemäß Regeldetail der Stadt Herne). Entlang der Edmund-Weber-Straße ist eine Bordabsenkung (+2 cm; Rundbord) vorgesehen. Ein bereits vorhandener Trennstreifen von 1,55 m Breite liegt zwischen der Fahrbahn und einem parallel verlaufenden Radweg mit 1,00 m Breite (Pflaster 200/100/100, rot, ungefaßt). Die Gehwegbreite an dieser Stelle beträgt 1,75 m. Zur angeschlossenen Fahrbahn ist eine Abschlussbahn (240/100/100) vorgesehen. Die anschlie-ßende Fahrbahnbreite beträgt im Bereich der Gehwegüberfahrt 8,00 m. Eine Befahrbarkeitsuntersuchung wurde zugrunde gelegt. Im Bereich des Marktes ist eine Breite von 6,50 m geplant, die für den Begegnungsfall Lkw – Lkw (Rast 06, FGSV) ausgelegt ist.

 

Zur Sicherstellung der dabei benötigten Flächen ist eine auf der Edmund-Weber-Straße vorhandene Mittelinsel in Teilen geringfügig zurück zu bauen.

 

Bei der Planung der Einmündung ist die Absicht der Stadt Herne, zu gegebener Zeit die westlich gelegene Bahntrasse zu einem Geh-/Radweg auszubauen, berücksichtigt. Die Planung ermöglicht die dafür notwendige Fahrbahnaufweitung der Edmund-Weber-Straße, um westlich der Zufahrt eine Mittelinsel zur Sicherung Querung des Fußgänger- und Radverkehrs über die Edmund-Weber-Straße bauen zu können.

 

Die Fahrbahn entlang der Parkstände auf dem öffentlichen Parkplatz weist eine Breite von 6,50 m auf. Die Parkstände haben eine Breite von 2,70 m (3,70 m für Behindertenstellplätze) und eine Tiefe von 5,00 m.

 

Auf den Flächen des zukünftigen öffentlichen Parkplatzes sind insgesamt 4 Bäume zu fällen. Als Ersatz werden in Abstimmung mit dem Fachbereich 55 im vorgelagerten Bereich des Discountmarktes mindestens sechs Bäume gepflanzt. Öffentliche Flächen, die keiner anderen Nutzung dienen, werden mit Rasen eingesät.

Auf dem Platz wird die Trafostation versetzt und eine Radabstellanlage geschaffen.

Bei einer Bürgerversammlung im Dezember 2016 wurden die Bürger in die Platzgestaltung mit einbezogen.

Der Anschluss des öffentlichen Parkplatzes an den östlich gelegenen Stadtteilplatz erfolgt an den Bestand über zwei Gehwege, so dass eine fußläufige Wegebeziehung ermöglicht wird. Von der Edmund-Weber-Straße kann der Parkplatz über zwei Wege fußläufig erreicht werden. Ein Gehweg ist parallel zur Einfahrt geplant und ein weiterer Fußweg liegt nahe der Querungsmöglichkeit. Zur sicheren Führung der Fußgänger ist ein abgesetzter Gehweg in der Flucht des querungsnahen Gehwegs angelegt.

Der Gehwegabschnitt zwischen Edmund-Weber-Straße und Parkplatz wird 2,50 m breit hergestellt. An den Querungsstellen werden für Menschen mit Behinderung taktile Elemente gemäß Regelzeichnung der Stadt Herne ergänzt.

 

Beschilderung:

 

Für den öffentlichen Parkplatz und den öffentlichen Teil der Fahrbahn wird eine allgemeine Vorfahrt-regelung nach StVO zugrunde gelegt. Aufgrund der Bordabsenkung im Anschluss an die Edmund- Weber-Str. ist die Grundstückszufahrt als untergeordnet einzustufen und ausfahrende Fahrzeuge sind wartepflichtig. Zur Unterstützung der Verkehrssicherheit für kreuzende Radfahrer ist die Verkehrszeichenkombination VZ-138-20 (Vorsicht Radfahrer) und Zusatzzeichen VZ 1000–30 vor dem Übergang Fahrbahn – Gehwegüberfahrt eingeplant. Die endgültige Markierung und Beschilderung der Einmündung und des Parkplatzes erfolgt auf Basis eines mit der Verkehrsbehörde (FB 44/4) und der Polizei abgestimmten und von der Verkehrsbehörde angeordneten Markierungs- und Beschilderungsplans.

 

Straßenoberbau nach RStO:

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise der BK 3,2 nach RStO 2012 hergestellt. Gehwege werden in Pflasterbauweise gemäß den Regeldetails Stadt Herne ausgebildet. Nach Abstimmung mit der Stadt Herne wird für die Parkstände ein wasserdurchlässiges Pflaster gewählt, wenn die Versickerung möglich ist. Die Anpassung der Mittelinsel auf der Edmund-Weber-Straße erfolgt in Asphaltbauweise der BK 10 nach den Regeldetails der Stadt Herne.

 

Längs- und Querneigung:

 

Die Querneigung der Fahrbahnen beträgt in der Regel einseitig 2,5%. Eine Höhendifferenz der Eingangshöhe Markt und Hinterkante Gehweg ist auszugleichen. Zudem fällt das Gelände in Richtung Stadtteilplatz ab. Um die Versickerungsfähigkeit der Stellplatzflächen mit Ökopflaster zu gewährleisten, wird in diesem Bereichen die Neigung zur Fahrbahn auf 1,5 % verringert.

 

Beleuchtung:

Die Planung zur Beleuchtung der öffentlichen Flächen erfolgt durch die Stadtwerke Herne. Die genaue Ausführung wird im weiteren Planungsprozess abgestimmt und festgelegt.

 

Entwässerung:

 

Für die Entwässerung der Verkehrsflächen werden fahrbahnbegleitende Rinnenflussbahnen (1-reihig und 2-reihige) angelegt. Im Plangebiet sind 5 Straßeneinläufe vorgesehen, die an vorhandene Kanäle angeschlossen werden.

 

Altlasten (Boden, Wasser):

 

Über Altlasten liegen keine Informationen vor.

 

Bauzeit und Baubeginn:

 

Die Bauzeit ist über 5 Monate angesetzt, Baubeginn ist voraussichtlich im Mai 2017.

 

Umleitung:

Die wesentlichen Bauarbeiten finden außerhalb der Edmund-Weber-Straße statt. Eine Umleitung ist nicht erforderlich. Sollte ein Eingriff in den Straßenraum der Edmund-Weber-Straße nötig sein, ist eine einseitige Verkehrsführung einzurichten welche durch eine mobile Lichtsignalanlage geregelt wird.

Kosten:

Die Kosten hierfür trägt der Vorhabenträger.

 

Begründung zu Beschlussvorschlag 2:

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Grundstück Edmund-Weber-Straße 210 den Bau eines Discountmarktes mit einer Verkaufsfläche von maximal 799 m² und einem dazugehörigen Parkplatz mit 105 Stellplätzen sowie weiteren betriebstypischen Außenanlagen. Nach erfolgter Zusammenlegung des ehemaligen Finanzamtes Herne-West mit dem Finanzamt Herne-Ost ist hier ein erhebliches Flächenpotenzial frei geworden. Die derzeitige Bebauung ist unattraktiv und lässt eine sinnvolle Folgenutzung nicht zu. Der Gebäudebestand ist derzeit vermietet, kann aber wirtschaftlich nicht auf Dauer unterhalten werden. Das Plangebiet liegt innerhalb des im Masterplan Einzelhandel festgelegten zentralen Versorgungsbereichs Nahversorgungszentrum Röhlinghausen. Die Ansiedlung eines Lebensmittelmitteldiscounters stellt hier eine sinnvolle Angebotsergänzung unter Beibehaltung des idealtypisch kompakten Geschäftsbereichs dar. Das Vorhaben ist geeignet, die Attraktivität des Nahversorgungszentrums zu steigern und so die ihm zugeordnete Zentrenfunktion zu sichern und auszubauen.

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich außerdem, den Gehweg an der Edmund-Weber-Straße der neuen Zufahrtssituation anzupassen.

 

Der Vorhabenträger trägt sämtliche Herstellungs- und sonstigen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen.

 

Die Flächen für das geplante Bauvorhaben befinden sich nahezu ausschließlich im Besitz des Vorhabenträgers. Teilflächen des Röhlinghauser Markts befinden sich im städtischen Grundbesitz.

 

Die überplanten Grundstücke liegen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 - Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt. Der Durchführungsvertrag  wird unter der aufschiebenden Bedingung der Beschlussfassung des Bebauungsplanes durch den Rat der Stadt abgeschlossen.

 

 

Wesentliche Regelungen des Durchführungsvertrages sind:

 

  • Der Ausbau der Erschließungsanlagen umfasst die Erstellung der öffentlichen Parkfläche mitsamt den Entwässerungseinrichtungen einschließlich der Anpassung Grundstücksüberfahrt, dem Zugang zur Platzfläche und der Beleuchtung.

 

  • Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die technische Herstellung der o.a. Erschließungsanlagen bis spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme des Discountmarktes endgültig fertigzustellen.

 

  • Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlagen nach den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der anderen vergleichbaren städtischen Straßen angepasst wird, werden die entsprechenden Vorgaben nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) in dem abzuschließenden Vertrag festgesetzt.

 

  • Der Vorhabenträger ist verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Gebrauchstauglichkeit der von ihnen herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

 

  • Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt Herne diese in ihre Baulast und in ihr Eigentum übernehmen.

 

  • Eine Beteiligung der Stadt an den Ausbaukosten ist nicht vorgesehen. Der Vorhabenträger überträgt der Stadt das Eigentum an allen hergestellten Anlagen und genehmigt der Stadt die Bilanzierung der hergestellten und finanzierten Anlagen als städtisches Anlagevermögen.

 

  • Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hinterlegt der Vorhabenträger für die Herstellung der Erschließungsanlagen eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten.

 

 

Wesentliche Regelungen des Grundstücksübertragungsvertrages sind:

 

  • Die Übernahme in die Straßenbaulast wird von der erfolgten ordnungsgemäßen Herstellung und Abnahme der Erschließungsanlagen abhängig gemacht.

 

  • Die Parteien beabsichtigen, einen Grundstückübertragungsvertrag abzuschließen, in dem die öffentliche Parkfläche unentgeltlich, kosten- und im Grundbuch lastenfrei auf die Stadt übertragen wird.

 

  • Sämtliche durch den Abschluss des Grundstücksübereignungsvertrages und seine Durchführung entstehenden Kosten, Gebühren und Abgaben einschließlich der Grunderwerbsteuer und die Vermessungskosten trägt der Vorhabenträger.

 

Die Entwürfe des Durchführungsvertrages und des Grundstückübertragungsvertrages sind von der Verwaltung erarbeitet und mit den Vorhabenträgern abgestimmt worden.

Die Vertragsentwürfe werden mit dem Fachbereich Recht der Stadt Herne abgestimmt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

    (Friedrichs)

       Stadtrat

 



Anlagen:
 

1. Übersichtplan Geltungsbereich Vertragsgebiet

2. Lageplan – Straßenplanung, Zufahrt, Parkplatz  zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 

    Nr.8 –„Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt“, Planstand: 04.04.2017

 

  1. Regelquerschnitt, Deckenaufbau, Details; Planstand 25.08.2016

 

  1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Planstand: 30.03.2017 – Offenlage (Einsicht digital in Allris – Ausdruck verkleinert A3 und unmaßstäblich anbei)

             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Uebersichtsplan (275 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Lageplan, Straßenplanung, Zufahrt, Parkplatz (1782 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Regelquerschnitt, Deckenausbau, Details (467 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 (6086 KB)