Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0387  

Betreff: Konzeption zum Ausbau von Großtagespflegen in städtischer Trägerschaft - Kleine Kita Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Sarah Gentilini, Tel.: 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Stanek, Ann-Christin
Beratungsfolge:
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
04.07.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Vorberatung
05.07.2017 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.07.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung für Kinder

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

 

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

 

Nr.: 5

Bez.: Privatrechtliche Leistungsentgelte

 

 

Nr.: 11

Bez.: Personalaufwendungen

 

 

 

Nr.: 13

Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

14.000,00 (2018)

66.900,00 (2019)

119.900,00 (2020)

593.000,00 (2021 ff.)

 

23.700,00 (2018)

47.500,00 (2019)

71.300,00 (2020)

214.000,00 (2021 ff.)

 

15.200,00 (2018)

30.400,00 (2019)

45.700,00 (2020)

137.200,00 (2021 ff.)

 

- 303.200,00 (2018)

- 606.300,00 (2019)

- 909.500,00 (2020)

- 2.728.400,00 (2021 ff.)

 

- 25.500,00 (2018)

- 51.000,00 (2019)

- 76.500,00 (2020)

- 229.400,00 (2021 ff.)

 

- 52.000,00 (2019)

- 104.000,00 (2020)

- 624.000,00 (2021 ff.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.360104

Bez.: Ausbau Kinderbetreuung für U3

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

 

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

 

 

Nr.: 9

Bez.: Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

 

194.400,00 (2018)

194.400,00 (2019)

194.400,00 (2020)

 

 

- 200.000,00 (2018)

- 200.000,00 (2019)

- 200.000,00 (2020)

 

 

- 60.000,00 (2018)

- 60.000,00 (2019)

- 60.000,00 (2020)

 

 

  


Beschlussvorschlag:
1.Der Rat der Stadt beschließt die Bildung der öffentliche Einrichtung „Kleine Kita Herne“.

2.Vorbehaltlich des Beschlusses zu 1. beschließt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die als Anlage beigefügte Konzeption zum Ausbau von Großtagespflegen in städtischer Trägerschaft - Kleine Kita Herne - und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme umzusetzen.

 

 


Sachverhalt:

 

Strategische Ziele des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

„Familien starten gut in Herne. Frühzeitige Angebote stehen allen Familien
zur Verfügung.“

 

„Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der
Qualitätsstandards sichergestellt.“

 

Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder hat im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie eine hohe Priorität. Zum einen, da seit dem 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder in Kraft getreten ist  und  es sich somit um eine Pflichtaufgabe der Kommune handelt und zugleich die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs ein Leitziel des Fachbereichs ist. Zum anderen, um gemäß des strategischen Ziels des FB 42 „Familien starten gut in Herne. Frühzeitige Angebote stehen allen Familien zur Verfügung“ eine entsprechende Infrastruktur anzubieten.

Die örtlichen Planungen sehen vor, bis zum Jahr 2018 eine u3-Versorgungsquote von 42 Prozent vorhalten zu können. Dies bedingt neben der Erweiterung der u3-Platzkapazitäten im Kita-Bereich auch den stetigen Ausbau der Kindertagespflege. Ca. 10 Prozent der insgesamt benötigten u3-Plätze sollen durch das Angebot der Kindertagespflege vorgehalten werden.

Hierbei wird aktuell der Fokus auf den Ausbau der sogenannten „Großtagespflegen" gelegt. In der Großtagespflege können bis zu neun Kinder durch maximal drei Tagespflegepersonen betreut werden. Die Betreuung der Kinder in einer Großtagespflege findet in der Regel in angemieteten Räumen statt. Die Kindertagespflegepersonen sind selbständig tätig.

Die Betreuung in einer Großtagespflege stellt das Bindeglied zwischen der „klassischen“, familiennahen Kindertagespflege und der gruppenförmigen, institutionellen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung dar. Es handelt sich um ein qualifiziertes Angebot der Kindertagesbetreuung, welches perspektivisch noch weiter professionalisiert werden soll.

 

Im zurückliegenden Jahr 2016 wurden zentrale Weichenstellungen vorgenommen, um den Ausbau der Kindertagespflege weiter voranzutreiben. So nimmt die Stadt Herne am neuen Bundesprogramm für Kindertagespflege „Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ teil. Zudem wurde für den Bereich der Kindertagespflege eine neue zusätzliche Personalressource im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie geschaffen, deren vorrangige Aufgabe die Intensivierung des Ausbaus der Großtagespflegen darstellt.

 

Trotz dieser Bemühungen lässt sich feststellen, dass im Vergleich zu anderen Städten die Anzahl von Großtagespflegen im Herner Stadtgebiet eher gering ist. Hierfür wurden im Wesentlichen zwei Faktoren als ursächlich identifiziert:

 

  • Die Anmietung von Räumen für die Einrichtung von Großtagespflegen sowie
  • die Akquise von Tagespflegepersonen, die eine Großtagespflege betreiben möchten, gestaltet sich schwierig.

 

Es mangelt derzeit somit sowohl an geeigneten Räumlichkeiten als auch an neuen zusätzlichen Tagespflegepersonen. Nach dem herkömmlichen Modell der Großtagespflegen ist das Ende der Ressourcen vor Ort erreicht.

 

Die Gelingensfaktoren in anderen Städten hat der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie zum Anlass genommen, ein auf Herner Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept für den weiteren Ausbau von Großtagespflegen zu entwickeln.

 

Dieses neue Konzept für die Großtagespflegen stellt einen zentralen Baustein bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für die Kleinsten in der Stadt Herne dar. Mit dem in der Anlage beigefügten Konzept wird ein Paradigmenwechel beim Ausbau der Großtagespflegen in der Stadt Herne durchgeführt:

 

Großtagespflegen sollen zukünftig in städtischer Trägerschaft unter dem Namen „Kleine Kita Herne“ betrieben werden. Das bedeutet, dass die Anmietung von Räumlichkeiten zukünftig direkt durch die Stadt Herne erfolgt und dass das benötigte Personal für die Großtagespflegen bei der Stadt Herne angestellt wird. Zugleich soll mit dem neuen Namen und der Trägerschaft durch die Stadt Herne das Vertrauen der Eltern in diese Betreuungsform gestärkt werden.

 

Mit der Etablierung der „Kleinen Kita Herne“ wird ein attraktives Betreuungs- und Anstellungsmodell geschaffen. Zudem bieten die Großtagespflegen schnellere Reaktionsmöglichkeiten als herkömmliche Kindertageseinrichtungen. Es kann sehr zeitnah auf veränderte Bedarfe regiert werden, sowohl in Bezug auf die Eröffnung einer Großtagespflege, als auch auf einen möglichen Rückbau bei veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen.

 

Aktuell ist festzustellen, dass weiterhin ein deutlicher Ausbaubedarf in der Kindertagesbetreuung vorhanden ist. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat hierfür eine Ausbauplanung erarbeitet, die jährlich die Inbetriebnahme mindestens einer neuen Kindertageseinrichtung vorsieht. Trotz des erfolgten und auch weiterhin geplanten Ausbaus der Betreuungsangebote kann der Bedarf zumindest aktuell nicht gedeckt werden. Insbesondere die u3-Versorgungsquote stagniert aufgrund der weiterhin zunehmenden Anzahl der Kinder in dieser Altersgruppe. Die Einrichtung von Großtagespflegen in städtischer Trägerschaft ist somit dringend geboten, um den u3-Rechtsanspruch umzusetzen.

 

Der Neubau von u3-Gruppen im institutionellen Bereich bedingt zeitgleich immer auch die Schaffung von neuen ü3-Plätzen, da je Kita max. 25 % der insgesamt vorgehaltenen Plätze für unter Dreijährige vorgesehen sind. Der u3-Neubau im Kita-Bereich beinhaltet somit stets auch die Schaffung weiterer ü3-Plätze. Würde diese Strategie über die bereits beschlossenen Kita-Neubauvorhaben hinaus weiter verfolgt, würden systematisch Überkapazitäten im ü3-Bereich geschaffen. Die im Zuge des derzeit geplanten Kita-Ausbaus entstehenden neuen Plätze für über dreijährige Kinder dienen einerseits dazu, der steigenden Anzahl der Kinder in dieser Altersgruppe Rechnung zu tragen, anderseits sollen mit den dann verfügbaren neuen Plätzen die aktuell bestehenden Überbelegungen bestehender Gruppen wieder abgebaut werden.

 

In der Gesamtschau dieser Rahmenbedingungen hat der FB 42 das hier zur Beschlussfassung vorgelegte Konzept für den Ausbau der Großtagespflegen in städtischer Trägerschaft entwickelt, um eine bedarfsgerechte u3-Infrastruktur vorhalten zu können. Entsprechend der derzeitigen Planungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung sollen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 zunächst jährlich jeweils drei neue Großtagespflegen, davon jeweils zwei nach dem Konzept der „Kleinen Kita Herne“, eingerichtet werden. Diese Planungen werden sukzessive angepasst.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage:

Konzeption zum Ausbau von Großtagespflegen in städtischer Trägerschaft - Kleine Kita Herne  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konzept_KleineKitaHerne (317 KB)