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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0429  

Betreff: Sachstand Projekt Integration von Neuzugewanderten
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Dähne/Frau Kruse
Federführend:Büro Dezernat III Bearbeiter/-in: Rduch, Regina
Beratungsfolge:
Integrationsrat Anhörung
27.06.2017 
des Integrationsrates zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Anhörung
28.06.2017 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Personalausschuss Anhörung
04.07.2017 
des Haupt- und Personalausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Zwischenbericht Projekt „Integration von Neuzugewanderten“

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

  1. Ausgangslage

 

1.1 Bedeutung Integration

 

1.1         Zielgruppen

 

2. Projektstruktur und Verantwortung

 

2.1 Teilprojekte und inhaltliche Schwerpunkte

 

2.1         Zielgruppen des Projekts

 

3. Ergebnisse der bisherigen Arbeit

 

3.1Erarbeitung wesentlicher Grundlagen

 

3.2Ausweitung der Vernetzung zwischen den Akteuren in der Flüchtlingsarbeit

 

3.3Weitere Ergebnisse

 

4.Schwerpunkte/Ziele bis Ende 2017

 

4.1Identifizierung von Lücken und Handlungsbedarfen

 

4.2Weitere Ziele für 2017

 

5.Verfügungsfonds

 

6.Erste Bilanz des Gesamtprojekts


Sachstand Projekt „Integration von Neuzugewanderten“

 

 

  1. Ausgangslage

 

1.1Bedeutung Integration

Die Integration neuzugewanderter Menschen ist eine zentrale, voraussichtlich langfristige Zukunftsaufgabe. Angesichts der hohen Zahlen an Personen, die aufgrund vor Krieg, Gewalt, Verfolgung und Armut in den letzten drei Jahren nach Herne gekommen sind, wird deutlich, wie wichtig es ist, gerade die erste Zeit nach der Ankunft und die kommenden Jahre intensiv zu nutzen und Strukturen zu schaffen, die eine Integration in die Gesellschaft ermöglichen.

 

Anders als in den Jahrzehnten der Arbeitskräfteanwerbung setzt sich die neue Zuwanderung multi-ethnisch und multireligiös zusammen. Eine Vielzahl von Menschen hat die Flucht völlig unvorbereitet angetreten und taucht mit ihrer Ankunft in den Aufnahmeländern in eine unbekannte Welt und Kultur ein. Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft, ihre Werte und Regeln des Zusammenlebens fehlen hier vielfach. In dieser Situation übertragen sie die von ihnen mitgebrachten Werte und Verhaltensmuster auf das hiesige Leben, was häufig zu Unverständnis bei der Aufnahmegesellschaft führt.

 

Es ist davon auszugehen, dass eine Rückkehr einer Vielzahl der nach Herne kommenden Menschen auf absehbare Zeit und auf Dauer nicht möglich sein wird, sodass sie auf unbestimmte Zeit hier verbleiben und integriert werden müssen. Daraus entsteht die Verpflichtung für unsere Gesellschaft – auch bei oftmals unklarer Bleibeperspektive – die Menschen dabei zu unterstützen, in Deutschland ein selbstbestimmtes, von Transferzahlungen unabhängiges Leben zu führen. Neben dem Gewähren von Integrationschancen ist es gleichzeitig unabdingbar, eigene Integrationsbemühungen von den Zuwanderern zu fordern. Wesentlich sind Hilfen zur Selbsthilfe, damit sie sich aktiv über Angebote zum Erlernen und Anwenden der deutschen Sprache, zum Kennenlernen der deutschen Kultur und zur Begegnung, zur Qualifizierung, zur Beschäftigung auch während des Asylverfahrens informieren und sie nutzen können.

 

Wichtig ist ferner, Grundkenntnisse der deutschen Geschichte, des Staatsaufbaus, des Werte- und Demokratieverständnisses (v.a. auch Gleichberechtigung, Toleranz, Religionsfreiheit) sowie Wissen über das Alltagsleben in Deutschland mit seinen Regeln für ein störungsfreies Zusammenleben in der Nachbarschaft zu erlangen, um schnell in die Herner Stadtgesellschaft hineinwachsen zu können. Nach dem Prinzip des Förderns und Forderns sollten Integrationsangebote und -hilfen und Eigenverantwortlichkeit eng ineinander greifen.

 

 

1.2 Zielgruppen

 

Geflüchtete

Seit 2015 erfolgt eine verstärkte Zuwanderung von Menschen aus Kriegsgebieten sowie von Menschen, die aus Gründen von Verfolgung, Ausgrenzung und Armut aus ihren Ländern bzw. aus Krisengebieten fliehen. Derzeit leben ca. 6.536 Geflüchtete (Stand 12.06.2017) mit unterschiedlichem Rechtsstatus (siehe auch S. 4 Punkt 2.2 Zielgruppen des Projekts) in Herne. Mit weiteren Zuweisungen in diesem Jahr ist noch zu rechnen. Infolge der bereits durch die Auslandsvertretung genehmigten Anträge zur Familienzusammenführung werden ab 2018 voraussichtlich weitere Personen nach Herne zuziehen.

 

EU-Bürger aus Südosteuropa

Herne hat daneben insbesondere seit dem Wegfall der letzten Arbeitnehmerbeschränkungen für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien in 2014 eine fast permanent steigende Zuwanderung aus diesen beiden Ländern erfahren. Aktuell (Stand: 30.04.2017) leben 2.989 Personen aus Rumänien und Bulgarien (Südosteuropa) in Herne. Mehr als zwei Drittel (2.054) der Personen stammen aus Rumänien. Viele von ihnen sind in ihren Herkunftsländern massiven Ausgrenzungen ausgesetzt und leben dort ohne Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheit und adäquatem Wohnraum. Sie verfügen bei ihrer Ankunft in der Regel über keine deutschen Sprachkenntnisse und keine nachweisbaren formalen Schul- und Berufsabschlüsse.

 

 

  1.                Projektstruktur und Verantwortung

 

Die Stadtverwaltung stellt sich der Zukunftsherausforderung der Integration der geflüchteten Menschen sowie Neuzugewanderten aus Südosteuropa. In 2016 erhielt Frau Stadträtin Thierhoff den Auftrag, Strukturen für das Gelingen einer systematischen Integration zu entwickeln. Daraufhin wurde für den Zeitraum von zunächst drei Jahren das Projekt „Integration von Neuzugewanderten“ eingerichtet.

 

Auf der Basis der zu entwickelnden Strukturen sollen allen bisher zugewanderten und den zukünftig nach Herne zuwandernden Menschen nachhaltig gute Chancen für eine erfolgreiche Integration geboten werden. Mit Abschluss der dreijährigen Projektlaufzeit sollen folgende Ziele erreicht sein:

 

  • In Herne bestehen zusammenhängende Strukturen und Maßnahmen zur systematischen Integration von Neuzugewanderten (Flüchtlinge und Menschen aus SOE). Die Handlungsfelder der Verwaltung sowie die der Akteure außerhalb der Verwaltung sind aufeinander abgestimmt.
  • Nachhaltige und effiziente Kommunikations- und Kooperationsstrukturen zwischen allen Akteuren in der Arbeit mit Neuzugewanderten sind aufgebaut.
  • Professionelle Strukturen und Ehrenamt sind sinnvoll und sich ergänzend miteinander verzahnt.
  • Ein Verstetigungskonzept zur dauerhaften Absicherung der entwickelten Strukturen liegt vor.

 

Die Ergebnisse des Projektes und im Prozess entwickelten Strukturen sollen letztendlich für alle nach Herne ziehenden Neuzuwanderer Verbesserungen schaffen und die Integration in die Stadtgesellschaft bestmöglich gewährleisten.

 

 

2.1Teilprojekte und inhaltliche Schwerpunkte

 

Die konkrete Arbeit an diesen Zielen wird über drei Teilprojektgruppen geleistet/koordiniert, die zu den drei als wesentlich erachteten Handlungsbereichen Soziale Integration, Berufliche Integration und Zivilgesellschaftliches Engagement eingerichtet worden sind:

 

 

TP I: Soziale und gesellschaftliche Integration

 

Leitung: Frau Dr. Frenzke-Kulbach (FB Kinder-Jugend-Familie), Frau Dr. Linthorst (FB Gesundheit)

 

Schwerpunkte:

  • Ankommen in Herne (Clearing, Orientierung, Tagesstruktur in der Gemeinschaftsunterkunft)
  • Formale Bildung für Kinder und Jugendliche (Kita und Schule) inkl. der Begleitung der Eltern in diesem Kontext
  • Gesellschaftliche Teilhabe in den Feldern Freizeit/Kultur, Sport, Leben und Alltag, Gesundheit

 

Teilnehmende Institutionen: FB Bürgerdienste, Gleichstellungsstelle, FB Schule und Weiterbildung (Bildungsbüro, Schulamt für die Stadt Herne, Kommunales Integrationszentrum), FB Kinder-Jugend-Familie, FB Soziales, FB Gesundheit, FB Kultur, Koordinierungsstelle Südosteuropa, Dezernat 6 (Geschäftsführung Integrationsrat), AG Wohlfahrt, Stadtjugendring, Stadtsportbund, Externe Gesundheitsbereiche (Elisabeth-Gruppe und Ev. Krankenhausgemeinschaft), Leitung Teilprojekt 3, Pressebüro, Projektbüro, Büro Dez. III

 

 

TP II: Sprachliche und berufliche Integration

 

Leitung: Fr. Mühlenkamp (Leiterin Kommunales Integrationszentrum), Frau Neweling (Stabsstelle Arbeitsmarktintegration)

 

Schwerpunkte:

  • Clearing der Bildungsvoraussetzungen (schulische/berufliche)
  • Sprachkurse / Sprachförderung
  • Integrationskurse
  • Berufliche Orientierung, Vorbereitung, Qualifizierung
  • Aktivierung/ Vernetzung der Akteure des Arbeitsmarktes

 

Teilnehmende Institutionen:

Stabsstelle Arbeitsmarkt, FB Bürgerdienste, FB Schule und Weiterbildung (Schulamt für die Stadt Herne, Bildungsbüro, Bildungskoordination, Kommunales Integrationszentrum, VHS), FB Kinder-Jugend-Familie (Unbegleitete Minderjährige Ausländer), Agentur für Arbeit, Jobcenter, KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss), Leiter der Berufskollegs (Mulvany Berufskolleg, Emschertal Berufskolleg), Koordinierungsstelle Südosteuropa, Industrie- und Handelskammer, Kreishandwerkerschaft, AG Wohlfahrt, AK Freie Träger Berufshilfe, Vertreter Jugendsozialarbeit, Deutsches Rotes Kreuz, Leitung Teilprojekt 3, Pressebüro, Projektbüro

 

 

TP III: Koordination Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe

 

Leitung: Frau Tschöke (Ehrenamtsbüro), Herr Bodenschatz (Ehrenamtsbüro), Frau Müller (Ehrenamtskoordinatorin Caritas)

 

Schwerpunkte:

  • Aufbau einer abgestimmten Ehrenamtskoordination für Ehrenamtliche in diesem Handlungsfeld
  • Vernetzung von professionellen und ehrenamtlichen Strukturen
  • Qualifizierung von Ehrenamtlichen
  • Kontinuierliche professionelle Unterstützung des Ehrenamtes

 

Teilnehmende Institutionen:

Ehrenamtsbüro, FB Soziales, Ehrenamtskoordinatoren der freien Träger (Caritas, Eine Welt Zentrum, DRK), Ehrenamtliche (u.a. Ärzte, Vertreter des Projekts neubeginn.ruhr), Pressebüro, Projektbüro

 

 

Durch die Einbindung auch der verwaltungsexternen gesellschaftlichen Akteure in die Teilprojektgruppen ist gewährleistet, dass in allen Handlungsfeldern die jeweils Verantwortlichen in engem Austausch zusammenarbeiten. Diese Zusammensetzung stellt größtmögliche Abstimmung und Ressourcenschonung sicher. Dankenswerterweise sind viele externe Akteure der Einladung gefolgt und arbeiten aktiv in den Teilprojekten mit, sodass die Stadtgesellschaft eng eingebunden ist und das Projekt partizipativ entwickelt wird.

 

Zur Unterstützung der Projektstruktur wurde zum 01.10./1.11.2016 ein Projektbüro mit zwei Planstellen (Projektmanager/-in und Projektassistenz) eingerichtet.

 

Daneben sind eine begleitende Lenkungsgruppe sowie ein interfraktioneller Arbeitskreis zum Thema installiert worden, in denen regelmäßig über den Projektsachstand berichtet, Arbeitsergebnisse abgestimmt und Entscheidungen vorbereitet werden. (siehe Anlage 1 Projektstruktur)

 

 

2.2 Zielgruppen des Projektes  

 

Für eine zielgerichtete Integration und für eine entsprechende Maßnahmenabstimmung war es notwendig, die Zielgruppen nach ihrem unterschiedlichen Rechtsstatus zu identifizieren. In Kooperation mit der Ausländerbehörde werden zunächst Zielgruppen folgender Rechtskreise unterschieden:

 

a)      Geflüchtete mit gesicherter und mit wahrscheinlich gesicherter Bleibeperspektive. Sie stammen vor allem aus Syrien, Irak, Eritrea, Äthiopien, auch Afghanistan. Sie genießen einen Rechtsstatus als anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte. Die gleiche Bleibeperspektive haben Familienangehörige der o.g. Geflüchteten, die im Zuge der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.

 

b)      Geflüchtete mit unwahrscheinlicher Bleibeaussicht. Sie stammen vor allem aus den

  • Balkan-Staaten (Mazedonien, Serbien, Kosovo, Albanien, Bosnien)
  • Maghreb-Staaten (Tunesien, Algerien, Marokko, Libyen)
  • sonstigen afrikanischen Ländern (außer Eritrea und Äthiopien)

Sie haben den Rechtsstatus als Geduldete oder Ausreisepflichtige. Viele nicht beeinflussbare Faktoren erschweren hier jedoch die Ausreise/Ausweisung/Abschiebung, sodass in einer Vielzahl der Fälle längere Aufenthalte üblich sind.

 

c)      Neuzugewanderte aus Südosteuropa. Sie stammen aus Rumänien und Bulgarien und genießen den EU-Bürger-Status sowie volle Freizügigkeit innerhalb der Staaten der EU.

 

(siehe Anlage 2 Definition der Zielgruppen)

 

Die unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Zielgruppen setzen den Rahmen für Zugangsmöglichkeiten und auch zu Integrationsangeboten wie Integrations-, Sprach- und Qualifizierungsangeboten. Beratung und Betreuung erfolgt daher in der Regel zielgruppenspezifisch. Die Integrationskette ist je nach Rechtslage unterschiedlich auszurichten und soll sich in einem individuellen Integrationsplan entsprechend widerspiegeln.

 


  1. Ergebnisse der bisherigen Arbeit

 

3.1Erarbeitung wesentlicher Grundlagen

 

In den ersten Monaten galt es, die gemeinsamen Grundlagen für die Arbeit in allen Teilprojekten zu schaffen. Insbesondere erfolgte

  • die Abstimmung der Handlungsfelder und -ziele (siehe Anlage 3 Handlungsfelder und -ziele),
  • die Aktualisierung der bereits in 2016 erarbeiteten Bestandsaufnahme von Projekten/Maßnahmen in den sechs Handlungsfeldern (Zusammenfassung des Sachstandes siehe Anlage 4: Wesentliche Ergebnisse in den Handlungsfeldern),
  • die Prüfung von Handlungsnotwendigkeiten und Vereinbarung von Aufgabenschwerpunkten in den Teilprojekten, d.h. Identifizierung von Themenfeldern, die je nach Handlungsbedarf sukzessive bearbeitet werden sollen, sowie die Einrichtung einer Datengruppe, um bessere Grundlagen für die inhaltliche Arbeit zu schaffen.[1]

 

3.2Ausweitung der Vernetzung zwischen den Akteuren in der Flüchtlingsarbeit

Eine besondere Zielsetzung im Rahmen des Projekts ist die Ausweitung der Vernetzung der Akteure in der Flüchtlingsarbeit, um so eine gut aufeinander abgestimmte Planung und Vorgehensweise zu ermöglichen. Daher sind alle bedeutenden Akteure in der Flüchtlingsarbeit in den Teilprojekten vertreten und bearbeiten gemeinsam diese wichtige Thematik. Schon im ersten halben Jahr haben sich durch dieses Projekt Arbeitsgruppen gebildet, in denen Akteure aus diversen Bereichen gemeinsam Themen und Ziele bearbeiten und dabei eine gute inhaltliche und strukturelle Abstimmung schaffen. Beispielhaft zu nennen sind die folgenden Bereiche.

Verbesserte Ankommensstrukturen

Für die sensible Phase des Ankommens sollen aufeinander abgestimmte Prozesse und Standards entwickelt und umgesetzt werden, so dass ein strukturiertes Ankommen für Neuzugewanderte sichergestellt werden kann. Hierzu stimmen sich zurzeit die Akteure in diesem Bereich ab und prüfen die bestehenden Kooperations- und Handlungsbedarfe. Als ein zentrales Instrument für die Unterstützung eines strukturierten Ankommens wird ein „Willkommensordner“ konzipiert. Dieser soll alle für die Neuzugewanderten wesentlichen Informationen und Anlaufstellen (z.B. zu den Themen Asyl, Gesundheit, Mobilität, Schule und Kindergarten, Spracherwerb sowie Freizeit) enthalten und eine Ordnungshilfe für wichtige Dokumente und persönliche Informationen bieten (Asylbescheid, Zeugnisse, Gesundheitsunterlagen etc.). Dadurch dass darin kompakt alle wesentlichen persönlichen Daten und Unterlagen zu den Personen und ggfs. Familienangehörigen abgelegt sein sollen, soll er zukünftig die Arbeit aller mit den Zugewanderten arbeitenden Akteure erheblich erleichtern. Die Zusammenarbeit der Akteure untereinander soll darüber hinaus durch das Arbeiten mit einer im Ordner abgelegten Terminübersicht verbessert werden. In dieser sollen bereits wahrgenommene und geplante Termine chronologisch erfasst und wesentliche Ergebnisse/Vereinbarungen festgehalten werden, auf denen die Arbeit aller Akteure aufbauen kann.


Abgestimmte Angebote für nicht mehr schulpflichtige junge Menschen bis 25 Jahre

Für nicht-mehr schulpflichtige junge Menschen bis 25 Jahre existieren in der Regel zu wenig Angebote zur Erreichung von Schulabschlüssen sowie für die gewünschte Integration in den Arbeitsmarkt Um auf diesen Mangel zu reagieren und diese Zielgruppe gezielter zu unterstützen, erfolgt eine gemeinsame Planung geeigneter Angebote. Insbesondere arbeiten hier die Berufskollegs, das Jobcenter, das KI und die VHS zusammen.

Mit Hauptamtlichen abgestimmter Einsatz der Ehrenamtlichen

Um die Zusammenarbeit zwischen den Hauptamtlichen und den Ehrenamtlichen besser zu strukturieren, erfolgte eine Vernetzung der Hauptamtlichen und der Ehrenamtskoordinatoren zur besseren Planung und Abstimmung des Einsatzes von Ehrenamtlichen. Hierzu sind bereits ein Termin zwischen ehrenamtlich engagierten Medizinern und dem Gesundheitsamt sowie Gespräche mit dem Bildungsbüro, dem Fachbereich Soziales, dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie, den Vertretern aus Kultur und Sport, dem Grünflächenamt und dem Fachbereich Gesundheit organisiert und erste Ansprechpartner benannt worden. Aktuell wird die weitere Zusammenarbeit abgestimmt.

 

 

3.3Weitere Ergebnisse

Darüber hinaus sind auch bereits weitere Ergebnisse erzielt worden.

Transparenz über die an der Arbeit mit Zugewanderten beteiligten Akteure

Zentrales Arbeitsfeld zu Beginn des Jahres 2017 war es zu klären, welche Akteure sich wann mit welcher Aufgabenstellung für die unterschiedlichen Zielgruppen an Zugewanderten engagieren. Hierzu wurden die Aufgaben und Rollen der an der Beratung beteiligten Einrichtungen ermittelt und die Beratungswege in einer Abbildung verdeutlicht. (siehe Anlagen 5 a und b: Beratungswege für Flüchtlinge und Zuwanderer aus SOE)

Differenzierung von Zielgruppen und Identifizierung von Fallbeispielen

Nicht nur der Rechtsstatus/die aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen, sondern insbesondere auch die Lebensumstände einer Person (Alter, Bleibeperspektive, UMA, Geschlecht, alleinerziehend) sind für den Integrationsplan entscheidend. Deshalb wurden für die nachfolgende Arbeit die Zielgruppen differenziert und sieben typische Fallbeispiele identifiziert, die unterschiedlich zu beraten sind.

Gemeinsame Empfehlung von Rahmenbedingungen für eine gelungene Integration

Die Akteure des Projekts „Integration von Neuzugewanderten“ haben im Verlauf der bisherigen Arbeit die Notwendigkeit identifiziert, Rahmenbedingungen für eine gelungene Integration für die Neuzugewanderten zu formulieren. Die nun abgestimmten Rahmenbedingungen, die unter dem Leitsatz „Fordern und Fördern“ stehen, sollen als Orientierung und Leitbild für die weitere Arbeit in dem Projekt „Integration von Neuzugewanderten“ dienen. (siehe Anlage 6: Empfehlung für gesicherte Rahmenbedingungen für die Neuzugewanderten)

Verbesserung von Strukturen in der Ehrenamtskoordination

Um die Koordination der Ehrenamtlichen zu verbessern, wurde mit der Weiterentwicklung der Strukturen in der Ehrenamtskoordination begonnen. Hierzu zählen u.a. die Einrichtung einer Datenbank, die Informationen über einerseits Ehrenamtsinteressierte und andererseits die Einsatzgebiete suchender Institutionen/Vereine enthält und so eine passgenaue Vermittlung ermöglichen soll, und die Entwicklung einer Übersicht über die Ansprache und Aufgabe der Ehrenamtskoordinatoren in der Flüchtlingsarbeit. (siehe Anlage 7: Übersicht Beratungswege der Ehrenamtskoordinatoren)

 

4.Schwerpunkte/Ziele 2017

4.1Identifizierung von Lücken und Handlungsbedarfen

Zentrale Aufgabe in beiden Teilprojekten ist es nun, sich mit den in der Bestandsaufnahme erfassten, bereits umgesetzten Maßnahmen und Angeboten zur Integration zu beschäftigen und Lücken zu identifizieren. Dies soll spezifisch für die einzelnen weiter ausdifferenzierten Zielgruppen/Fallbeispiele insbesondere anhand der folgenden Fragestellungen erfolgen: a) Was ist gesetzlich erforderlich? b) Was ist aus örtlicher Sicht notwendig? und c) Was wäre wünschenswert? Erst diese Analyse ermöglicht eine Prioritätensetzung hinsichtlich perspektivisch zu planender Angebote.

Schwerpunkt der Analyse im Teilprojekt I „Soziale und gesellschaftliche Integration“ bildet zunächst die Ankommensphase. Das Teilprojekt II „Sprachliche und berufliche Integration“ hat seinen Schwerpunkt in 2017 auf das Handlungsfeld „Sprachliche Integration“ gelegt.

 

 

4.2Weitere Ziele für 2017

Neben der Identifizierung von Lücken und Handlungsbedarfen und der weiteren Ausweitung der Vernetzung der Akteure stehen noch folgende Ziele in 2017 auf der Agenda:

  • Um vor allem die Schüler im Alter von 17-25 Jahren besonders zu unterstützen und die Angebote für diese Zielgruppe untereinander abzustimmen, ist es Ziel, eine Zusammenarbeit zwischen dem Integration Point und den Berufskollegs dauerhaft zu etablieren. Erste Schritte hierzu sind die gemeinsame Organisation von zwei Projekttagen zum Thema „Ausbildung, Studium und Arbeit“ im Herbst 2017 und die dauerhafte Verankerung einer Berufsberatung in den Berufskollegs.
  • Bis Ende des Jahres soll der Willkommensordner für Zugewanderte zur Verfügung stehen und die Arbeit damit begonnen werden können.
  • Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen wird aktuell an einer Vereinbarung für eine gute Zusammenarbeit gemeinsam von Haupt- und Ehrenamtlichen gearbeitet, die mit allen relevanten Akteuren abgestimmt werden soll. 
  • Die Datenbank zur besseren Koordinierung der Ehrenamtlichen soll zum Ende des Jahres fertig gestellt und an alle relevanten Akteure vermittelt werden.
  • Das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe soll auch im weiteren Verlauf des Jahres weiter beworben werden. Darüber hinaus sollen Neuzugewanderte selbst für das Ehrenamt gewonnen werden. Hier werden zurzeit insbesondere passende Einsatzmöglichkeiten gesucht.

 

 


5.Verfügungsfonds

Der Verfügungsfonds dient zur Initiierung und Förderung von Maßnahmen sowie zur Unterstützung der Projektarbeit. Er ermöglicht verwaltungsinternen und -externen Akteuren eine Projektfinanzierung für modellhafte sowie für kurzfristig notwendige Integrationsprojekte, die anderweitig nicht finanzierbar sind. Grundsätzlich wird erwartet, dass mit der Förderung ein neuer Ansatz zur Integrationsförderung und vor allem auch ein Beitrag zu einer nachhaltigen Integration geleistet werden kann.

Anträge können ca. vier bis sechs Mal jährlich sowohl von Trägern, Initiativen als auch von städtischen Einrichtungen unter Beachtung der entwickelten Förderrichtlinien gestellt werden. Die endgültige Entscheidung über die Förderung einer Maßnahme wird von der Lenkungsgruppe des Projekts (siehe Anlage 1) getroffen. Für den Verfügungsfonds stehen jährlich 200.000,00 € Haushaltsmittel zur Verfügung.

Bisher werden durch den Verfügungsfonds 15 Projekte mit einem finanziellen Gesamtvolumen von 52.440,30 € gefördert (Stand 08.06.2017). Diese Projekte sind den Handlungsfeldern Ankommen in Herne, Kinder/Jugendliche und deren Familien, Sprachliche und berufliche Integration, Gesellschaftliche Teilhabe, Wohnen und Netzwerkarbeit zuzuordnen. Als Beispiele sind hier das Projekt „FIPS Flüchtlinge integrieren psychosozial“ von der Soforthilfe Herne in Kooperation mit dem Fachbereich Gesundheit, das Projekt „Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe im organisierten Sport insbesondere für Mädchen“ des Stadtsportbundes Herne, der „Willkommenskurs“ der VHS , ein Deutschkurs für

Erwachsene Bürgerinnen und Bürger aus Rumänien und Bulgarien von der Koordinierungsstelle Zuwanderung Südosteuropa, das Projekt „Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung und Möblierung“ von der Ehrenamtlichen Initiative in Herne und ein Fachtag „Radikalisierung von Jugendlichen am Beispiel des Salafismus. Verstehen – Erkennen – Handeln“ des Fachbereich Kinder Jugend und Familie zu nennen.

 

 

6.Erste Bilanz des Gesamtprojekts

Schon die Bestandsaufnahme umgesetzter Aktivitäten in der Verwaltung und von in der Flüchtlingshilfe engagierten Trägern zeigt, wie umfassend sich Verwaltung, externe Akteure und vor allem auch das Ehrenamt für die Aufgabe der Flüchtlingsintegration engagieren. So sind bereits zahlreiche und vielfältige Aktivitäten, Projekte und Maßnahmen dazu umgesetzt und gut organisiert worden. Sie werden fortlaufend weiterentwickelt. Dazu gebührt allen Aktiven Dank und Anerkennung!

Die Zusammenarbeit im Projekt mit dem Anspruch der besseren Abstimmung und Verzahnung erweist sich zunehmend als Gewinn: Schon in den ersten Monaten konnten Synergieeffekte erreicht werden und verwaltungsinterne und -externe Akteure profitieren gegenseitig vom Austausch und den Abstimmungen. Dies drückt sich in Teilbereichen in Arbeitserleichterungen aus. Das Schaffen von mehr Übersichtlichkeit hinsichtlich der Zielgruppen, Zuständigkeiten und Beratungsabläufe führt zu einer Erweiterung der Kompetenzen und zur Professionalisierung des Handelns. Es konnten erste Abstimmungsbedarfe zwischen den beteiligten Organisationen festgestellt und Lücken innerhalb der Integrationsketten identifiziert werden. Hierauf aufbauend sind bereits Kooperationen zwischen den Beteiligten und somit eine bessere Abstimmung der Abläufe und eine stärkere Vernetzung der Akteure entstanden. Auch sind erste Schritte eingeleitet worden, die Arbeit der Hauptamtlichen besser mit der der Ehrenamtlichen zu verzahnen. Es sind jedoch weiterhin große Ressourcen und Engagement von allen beteiligten Akteuren erforderlich, um den Gesamtprozess erfolgreich zu gestalten.

Im bisherigen Bearbeitungsprozess des Projektes zeigt sich zunehmend, dass sich die Gruppe der Zugewanderten aus Südosteuropa stark von der übrigen Gruppe der Neuzuwanderer unterscheidet. In der überwiegenden Anzahl handelt es sich um rumänische und bulgarische Zuwanderer und Zuwanderinnen, die der ethnischen Gruppe der Roma angehören. Sie sind EU-Bürger/innen und nehmen damit die Freizügigkeit der europäischen Migration in Anspruch. Die Fragestellungen und Herausforderungen sind unter anderem aufgrund des rechtlichen Status, der kulturellen Besonderheiten und Migrationsmotivationen dieser Zielgruppe deutlich andere. Zu reflektieren ist daher, ob sich die in der Projektstruktur „Integration von Neuzugewanderten“ aufgestellten Ziele mit den verfügbaren Strukturen und Ressourcen für die Zuwanderer/innen aus Südosteuropa erreichen lassen oder ob diese Zielgruppe nochmals erneut zu betrachten ist und für sie andere Zielvorgaben zu entwickeln sind.

Nach gut einem Dreivierteljahr seit Projektbeginn sprechen die gute Zusammenarbeit in den Teilprojektgruppen und das positive Feedback aller Akteure dafür, dass das von der Verwaltung eingerichtete Projekt mit einem breit angelegten Partizipationsprozess und die Integration von Neuzugewanderten als Gemeinschaftsaufgabe der Stadtgesellschaft gut angenommen werden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Thierhoff)

Stadträtin                                     

 

 

Anlagen:
 

Anlage 1: Projektstruktur

Anlage 2:Definition der Zielgruppen

Anlage 3: Handlungsfelder und -ziele

Anlage 4:Wesentliche Ergebnisse in den Handlungsfeldern

Anlage 5 a): Beratungswege für Flüchtlinge

Anlage 5 b): Beratungswege für Zuwanderer SOE

Anlage 6:Empfehlung für gesicherte Rahmenbedingungen für die Neuzugewanderten

Anlage 7:Übersicht über die Beratungswege der Ehrenamtskoordinatoren in der Flüchtlingsarbeit

 

 


 

                    


[1] Sachstand: Durch eine Zusammenarbeit des Bildungsbüros, des Ausländeramtes und der Statistikstelle können nun die folgenden Daten erhoben werden: 1. Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Rechtsstatus und Wohnort nach Stadtbezirk. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob und falls ja welche Daten zum Bildungsstand bereits erhoben werden und ob diese zusammen geführt werden können. Hierzu erfolgt ein Austausch mit dem Jobcenter und dem Sozialamt in einem weiteren Schritt.



 

                 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Projektstruktur (786 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Zielgruppen (40 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Handlungsfelder und -ziele (39 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 Wesentliche Ergebnisse in den Handlungsfeldern (58 KB) PDF-Dokument (171 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 a) Beratungswege von Flüchtlingen (51 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 5 b) Beratungswege von Zuwanderern aus SOE (39 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 6 Empfehlung für gesicherte Rahmenbedingungen für die Neuzugewanderten (248 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 7 Übersicht Beratungswege der Ehrenamtskoordinatoren (249 KB)