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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0416  

Betreff: Feststellung Jahresabschluss 2016 und Behandlung des Jahresergebnisses sowie Entlastung des Betriebsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Brings
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Tuttas, Claudia
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Anhörung
21.06.2017 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
04.07.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.07.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro:

 

Jahresüberschuss  274.150,89 €

        


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss des Gebäudemanagements für das Geschäftsjahr 2016 mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 274.150,89 € wird festgestellt und das Ergebnis auf neue Rechnung vorgetragen.
  2. Dem Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

        


Sachverhalt:
 

Grundlage für die als Eigenbetrieb geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) sind die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sowie die Bestimmungen der Betriebssatzung.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.

 

Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

 

Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird über die Gemeindeprüfungsanstalt ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 106 Abs. 2 GO NRW beauftragt.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Gebäudemanagements hat der Betriebsausschuss mit Beschluss vom 06.07.2016 die RSM Breidenbach und Partner PartG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal als Abschlussprüfer gem. § 318 Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2016 benannt.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Betriebsleitung gem. § 26 Abs. 1 EigVO aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2016 liegt als testierter Prüfbericht seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.

 

Gegenstand der Prüfung waren der Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht. Darüber hinaus wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) geprüft.

 

Der Jahresabschluss liegt dieser Vorlage als Anlage bei (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagennachweis).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde im Wesentlichen in den  Monaten April und Mai 2017 in den Geschäftsräumen des Betriebes durchgeführt.

 

Die Leistungsverpflichtung aus noch nicht abgeschlossenen und noch ausstehenden Bauinstandhaltungsmaßnahmen der Vorjahre wird über den Sonderposten für zweckgebundene Mittel der Bauinstandhaltung abgebildet. Der Sonderposten hat sich in 2016 um T€ 75 auf T€ 3.285 erhöht.

 

Weiterhin wurden Rückstellungen für in 2016 am Bilanzstichtag noch abzurechnende Betriebskosten, für Abschluss- und Prüfungskosten, Personalkosten wie rückständige Urlaubsansprüche sowie Altersteilzeit im Blockmodell gebildet.

Für Pensionsverpflichtungen für in der Zeit der Betriebszugehörigkeit erworbene Pensionsansprüche der im Gebäudemanagement tätigen Beamten wurde insoweit keine Rückstellung gebildet, da der Betrieb mit der Stadt Herne eine Vereinbarung abgeschlossen hat, wonach die Stadt Herne den Betrieb gegen Zahlung der Zuführungsbeträge von künftigen Versorgungsleistungen für im Betrieb tätige Beamte freistellt.

 

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 weist einen Jahresüberschuss i.H.v. T€ 274 aus.

 

Das Jahresergebnis wird durch im Erfolgsplan nicht vorhersehbare Einzelaufträge der Stadt beeinflusst, die zu Veränderungen bei den unfertigen Leistungen (22,4 Mio €/ Vorjahr 11,0 Mio €) führen. Insbesondere durch die Beauftragung von Brandschutzmaßnahmen und Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes steigt dadurch die Bilanzsumme auf 32.248 T€.

Die für Bauunterhaltung und Bauinstandhaltung zur Verfügung stehenden Finanzmittel wurden wirtschaftlich und bedarfsgerecht eingesetzt. Aufgrund der zusätzlich zum Wirtschaftsplan eingestellten Maßnahmen konnten nicht alle geplanten Maßnahmen begonnen bzw. abgeschlossen werden. Diese Maßnahmen finden somit Niederschlag in der Veränderung des Sonderpostens für zweckgebundene Mittel der Bauinstandhaltung.

Aufgrund der dem Betrieb übertragenen Aufgaben und finanziellen Ressourcen hat das Gebäudemanagement im laufenden Geschäftsbetrieb mit den zur Verfügung stehenden Mitteln angemessen sparsam gewirtschaftet.

 

Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeigen, dass die dem Betrieb zugewiesenen Finanzmittel dringend zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind bzw. für den mittelfristigen Abbau des Instandhaltungsstaus nachhaltig sogar nicht ausreichend sind.

 

Eine Abarbeitung anhand eines plangesteuerten Sanierungskonzeptes zur Vermeidung baukonstruktiver und bauphysikalischer Mängel und zur wirtschaftlich sinnvollen energetischen Sanierung ist mit den beschränkten finanziellen Mitteln nur eingeschränkt möglich. Diese Einschränkungen führen zum baulichen Substanzverzehr.

 

Die Bauunterhaltung und Instandhaltung ist daher im Wesentlichen durch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der städtischen Gebäude geprägt. Weitergehende Sanierungsprojekte können aus Mitteln der Bauunterhaltung nur noch im Rahmen zeitlich lang gezogener, in mehrere Bauabschnitte unterteilte Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 274 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Zu 1. Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag der Betriebsleitung zu folgen und den Jahresabschluss gem. des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festzustellen und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2016 i.H.v. 274.150,89 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Zu 2. Entlastung des Betriebsausschusses

 

Nach § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Rat der Stadt über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Mit der Entlastung gibt der Rat sein Einverständnis mit dem wirtschaftlichen und finanziellen Gebaren des Betriebsausschusses für das vergangene geprüfte Geschäftsjahr zum Ausdruck. Für den Jahresabschluss 2016 hat der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung. Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt dem Betriebsausschuss am 21.06.2017 unter dem Vorbehalt der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 durch den Rat der Stadt vor.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagennachweis       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich JA 2016 Bilanz-GuV-Anlagespiegel (117 KB)