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Vorlage - 2017/0342  

Betreff: Bildung einer neuen öffentlichen Einrichtung / Neubaumaßnahme einer städtischen Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring in Herne - Planungsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Heike Hütter, Tel. 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Detert, Sascha
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Vorberatung
31.05.2017 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
08.06.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
29.06.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
04.07.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.07.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 7.3601.04 u. 7.3601.07

Bez.: Ausbau Kinderbetreuung U3 und Ü3

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Nr.: 14

Bez.: bilanzielle Abschr.

2018: 8.700,00 €

2019: 8.700,00 €

 

2018: 54.210,00 €

2019: 54.210,00 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.3601.04 u. 7.3601.07

Bez.: Ausbau Kinderbetreuung U3 und Ü3

Nr.: 1

Bez.: Zuwendungen für Investivmaßnahmen

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

2017: 702.000,00 €

 

 

 

2017: 3.283.614,00 €

                 


Beschlussvorschlag:
 

1.  Der Rat der Stadt Herne beschließt die geänderte Planung für die Errichtung einer

neuen zweigeschossigen öffentlichen Einrichtung „Städtische Kindertageseinrichtung

am Hölkeskampring“ in Herne.

 

2.  Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt zu Ziffer 1, die geänderte Planung für die  Durchführung des zweigeschossigen Neubaus einer städtischen Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring in Herne gemäß dem beigefügten Lageplan.

          


 

 

 

Sachverhalt:
 

Mit der Empfehlung der Bezirksvertretung Herne-Mitte in ihrer Sitzung vom 01.09.2016 den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass eine Zustimmung zum Bau erfolgen soll, wenn die Erschließung nicht über die Ingeborgstraße geplant wird, hat der Rat der Stadt Herne am 06.10.2016 unter Beteiligung der  entscheidenden Gremien die Zustimmung zur Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring mit der empfohlenen verkehrlichen Erschließung (Zuwegungsänderung) der Bezirksvertretung Herne-Mitte beschlossen.

 

Das strategische Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

„Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der Qualitätsstandards sichergestellt.“

 

wird bei der Planung in den Vordergrund gestellt.

 

Der Gesetzgeber hat in § 24 Abs. 2 SGB VIII den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder (u3) festgeschrieben. Dort heißt es: „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege“. Der Anspruch auf frühkindliche Förderung ist zum 01.08.2013 in Kraft getreten, wobei für die Altersgruppe der unter Dreijährigen das Angebot der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und das Betreuungsangebot in Form der Kindertagespflege grundsätzlich als gleichwertig anzusehen ist.

 

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie plant zusammen mit dem Gebäudemanagement Herne und dem Fachbereich Umwelt und Stadtplanung die Errichtung einer Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück der Grundschule Hölkeskampring, um die jugendhilfeplanerisch identifizierten Bedarfe im Bereich Herne – Mitte aufzufangen. Die Einrichtung ist ein Bestandteil der Planungen der „Städtischen Einrichtung für Kinder-Jugend-Familie am Hölkeskampring“. Es ist beabsichtigt, dass das Spielezentrum und Teile des Teams der Jugendförderung in das Gebäude der Hauptschule Hölkeskampring verlagert werden. Weiterhin sollen Räumlichkeiten für Angebote der Familien– und Schulberatungsstelle, der Jugendgerichtshilfe, des Pflegekinderdienstes und des Familienbüros vorgehalten werden. Durch die Nähe der Jugendhilfe an Kindertageseinrichtung und Schule kann man diese Familien mit all ihren Interessen und Bedürfnissen besser erreichen. Die Eltern werden von der interdisziplinären Zusammenarbeit der Fachkräfte profitieren. Kindertageseinrichtung und Grundschule können durch kurze Wege Absprachen erleichtern und Übergänge besser begleiten. Formelle und informelle Bildungsräume rücken näher zusammen und können sich bereichern. Die vielfältigen Angebote optimieren die angestrebte Integrations– und Bildungskette und unterstützen die interkulturell und inklusiv ausgerichtete Bildungsarbeit in Herne.

 

Durch den Beschluss des Rates vom 06.10.2016 und aufgrund der geänderten Vorgaben des Landesjugendamtes zum Raumprogramm unter Beachtung der Erfüllung der Qualitätsstandards einer Kindertageseinrichtung, wird  die ursprüngliche Planung für eine viergruppige, eingeschossige Einrichtung mit insgesamt 70 Betreuungsplätzen, davon 18 Plätze für  unter dreijährige Kinder, neu konzipiert.

 

Geplant ist weiterhin eine viergruppige Einrichtung jedoch als zweigeschossige Einrichtung mit einer modernen Gebäudearchitektur. Die Einrichtung wird barrierefrei, u.a. mit einem Aufzug, gebaut. Die Planung wird durch das Gebäudemanagement Herne in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro über einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb sowie einer funktionalen Leistungsbeschreibung koordiniert und begleitet.

 

Die funktionale Leistungsbeschreibung erfolgt anhand der Vorgaben, Anforderungen und Zusammenhänge aus der Raummatrix des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie, unter Beachtung sowie Einhaltung der Richtlinien des LWL und der notwendigen Vorschriften der Landesbauordnung NRW. Der Teilnahmewettbewerb richtet sich an erfahrene Fachfirmen, die erfolgreich sowohl in der Projektentwicklung, als auch als Bauträger von Kindertagesstätten aktiv tätig sind. Erst mit dem vorliegenden Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden die konkreten Planungen, die Entwicklung der Nutzungspläne, die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes und der Außenfläche sowie das Kostenvolumen in Verbindung mit der Terminschiene (Fertigstellung und Nutzungsbeginn) ersichtlich.

 

Um die ursprünglich angedachte Zuwegung/ Erschließung über die Ingeborgstraße zu ändern, wird das Gebäude der neuen Kindertageseinrichtung mit dem Eingang zur westlichen Seite, parallel zu der bereits bestehenden Turnhalle, ausgerichtet, so dass die Zuwegung über das städtische Grundstück der Schule geplant wird. Darüber hinaus wird eine Verkehrsuntersuchung für den Gesamtstandort Hölkeskampring unter der Federführung des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr durchgeführt, um ein sinnvolles Verkehrskonzept für den Standort zu finden. Eine Zeitschiene für die Ausschreibung der Verkehrsuntersuchung wird zurzeit kommuniziert.

 

Unabhängig davon, muss die Erschließung der Kindertageseinrichtung, insbesondere PKW Stellplätze, Ver- und Entsorgung (ggf. über/an der Längsseite der Turnhalle der GS), Zuwegung und Anbindung z.B. auch über die Flottmannstraße im Zuge der Planungen und Genehmigung in enger Abstimmung mit den FB 31, 33, 44, 51, 55 erfolgen. Die Zuwegung der Kindertageseinrichtung muss gesichert sein, da eine Inbetriebnahme sonst nicht erfolgen kann. Unabhängig von der Verkehrsuntersuchung muss daher im Vorfeld eine planerische und bauliche Lösung mit allen Beteiligten erarbeitet und gefunden werden. Diese Punkte werden unter anderem auch in die funktionelle Leistungsbeschreibung mit aufgenommen.

 

Die Gesamtbetrachtung des Stadtortes unter den Aspekten der Ausgangslage, der bodenrechtlichen Rahmenbedingungen und der Einbindung in das Stadtgefüge wurde in den entsprechenden Gremien im November 2016 vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung vorgestellt und die boden- und planungsrechtliche Ausgangssituation insgesamt als positiv und unproblematisch dargestellt.

 

Da das neue Kostenvolumen erst nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beziffert werden kann, bleibt das für das Jahr 2017 eingeplante Budget in Höhe von insgesamt 3.283.614,00 €, davon 2.932.714,00 € nur für den Bau, unverändert. Obwohl das ursprünglich eingeplante Budget  in Höhe von insgesamt 3.486.714 € im Jahr 2016 als Deckung aufgrund der entstandenen Mehrkosten bei der neuen Kindertageseinrichtung Wilhelmstr reduziert werden musste, wird das Ziel sein, mit dem eingeplanten Kostenvolumen im Jahr 2017  die Gesamtmaßnahme (Bau, Errichtung des Außenbereich und Ausstattung/Einrichtung) zu finanzieren,  gegebenenfalls die Kosten zu minimieren.     

 

Neben der bereits für das Jahr 2017 eingeplanten möglichen Zuwendung des Landes in Höhe von 324.000,00 € für den Ausbau der Kindertagesplätze unter drei Jahren wird eine weitere mögliche Zuwendung des Landes in Höhe von 378.000,00 € für den Ausbau der Kindertagesplätze über drei Jahren eingeplant.

 

Mit der geänderten Planung der neuen Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring werden die Vorgaben über die Zuwegungsänderung und die Vorgaben für das Raumprogramm des Landesjugendamtes erfüllt. Des Weiteren stellt die Stadt Herne durch die vorgeschriebene bedarfsgerechte Sicherstellung der Kinderbetreuung und den sich daraus ergebenden Rechtsanspruch als Pflichtaufgabe sicher.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

In Vertretung

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin         


Anlage:
 

Grundriss vom Hölkeskampring         

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Grundriss Hölkeskampring (4035 KB)