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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Rates der Stadt  

Bezeichnung: des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Di, 30.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Umbesetzung von Ausschüssen und Bestimmung eines Ausschussvorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss
2017/0335  
Ö 2  
Allgemeine Richtlinie für die Durchführung von Dienstreisen für die Mitglieder des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen, des Integrationsrates und der Beiräte
Enthält Anlagen
2017/0301  
Ö 3  
Mitgliedschaft der Stadt Herne in der lagfa NRW e.V. (Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Nordrhein-Westfalen)
Enthält Anlagen
2017/0237  
Ö 4  
Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss hier: Bestätigung durch den Rat
Enthält Anlagen
2017/0276  
Ö 5  
Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM): - Erwerb einer Vorratsgesellschaft einschl. Änderung des Gesellschaftsvertrages - Organbesetzungen
Enthält Anlagen
2017/0333  
Ö 6  
Organbesetzungen in städt. Beteiligungsgesellschaften
2017/0334  
Ö 7  
Bestellung einer Vertreterin für den Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e.V. (VKIG)
2017/0309  
Ö 8  
Umbesetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
2017/0272  
Ö 9  
Stadtumbau Herne-Mitte - Umnutzung eines Gebäudeteils der ehemaligen Hauptschule am Hölkeskampring zu einer städtischen Einrichtung für Kinder-Jugend-Familie
Enthält Anlagen
2017/0249  
Ö 10  
Bestellung eines neuen Vorstandsmitgliedes der Jugend-,Konflikt-, und Drogenberatung e.V.
2017/0345  
Ö 11  
Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept ungedeckter Sportanlagen
Enthält Anlagen
2017/0245  
Ö 12  
Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für die Stadt Herne - Beschluss der Geschäftsordnung - Berufung der Fachleute als stimmberechtigte Mitglieder
Enthält Anlagen
2017/0234  
Ö 13  
Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) 2017-2020
Enthält Anlagen
2017/0236  
Ö 14  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11, - Albert-Schweitzer-Carré -, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2017/0239  
Ö 15  
Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 229 - Castroper Straße - Satzungsbeschluss gemäß § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW)
Enthält Anlagen
2017/0243  
Ö 16  
Ergänzung der 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Stadt Herne
2017/0231  
Ö 17  
Erneuerung des Einsatzleitsystems (ELS)
2017/0318  
Ö 18  
Antrag: Umbesetzung von Ausschüssen
Enthält Anlagen
2017/0357  
Ö 19  
Resolution: Weiterentwicklung und Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes Nordrhein-Westfalen
Enthält Anlagen
2017/0354  
Ö 20  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 21     Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 21.1  
Anfrage: Ausschöpfung von Fördermitteln
Enthält Anlagen
2017/0356  
Ö 21.2  
Anfrage: Spielplatz Auf der Insel
Enthält Anlagen
2017/0347  
Ö 21.3  
Anfrage: Zebrastreifen Mont-Cenis-Straße
Enthält Anlagen
2017/0348  
    30.05.2017 - Rat der Stadt
    Ö 21.3 - zur Kenntnis genommen
   

 

An der Bushaltestelle „Akademie Mont-Cenis“ kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen am o. g. Zebrastreifen.

Wenn ein Bus an der Haltestelle hält, können Autos links am Bus vorbeifahren.

Da sich vor dem Bus ein Zebrastreifen befindet und von den Autofahrern nur schlecht bzw. erst spät gesehen wird, kommt es hier zu besagten gefährlichen Situationen.

 

In diesem Zusammenhang bitten die Unabhängigen Bürger um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.Ist es möglich, die Mont-Cenis-Straße im Bereich der Haltestelle so zu

verengen, dass kein Auto links am Bus vorbeifahren kann?

2.Oder ist es möglich, die Haltestelle als Gefahrenhaltestelle auszuweisen,

so dass Autofahrer durch das Warnblinklicht der Busse am vorbeifahren

gehindert werden?

 

Herr Stadtrat Friedrichs antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Nach Einschätzung der Verwaltung besteht an dieser Stelle auf Grund der zulässigen Geschwindigkeit, der örtlichen Verhältnisse sowie des nicht auffälligen Unfallgeschehens (mindestens in den vergangenen drei Jahren keine relevanten Unfälle mit Personenschäden) kein Handlungsbedarf. Generell darf an Bussen, die an Haltestellen halten, gemäß §20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

 

Zu Frage 2:

 

Wie unter 1. erläutert besteht kein Handlungsbedarf. Im Übrigen darf gemäß §20 (4) StVO an Bussen, die an einer Haltestelle mit Warnblinklicht halten, nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Lediglich beim Anfahren der Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht bzw. Abfahren besteht Überholverbot.

 

 

N 1     HSP-Maßnahme Nr. 8 - Berichterstattung      
N 2     Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM): - Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 3     Verkauf zweier Grundstücke im "Gleisdreieck Baukau" Rottstr. 112      
N 4     Veräußerung eines Objektes an der Manteuffelstraße      
N 5     Bieterverfahren zur Veräußerung einer städtischen Teilfläche aus dem Vorhaben "Dienstleistungspark Schloss Strünkede"      
N 6     Verkauf eines Grundstücks am Jürgens Hof zum Bau einer Pflegeeinrichtung      
N 7     Verkauf eines Grundstücks am Jürgenshof zum Bau einer Wohnanlage für Menschen mit Behinderung      
N 8     Verkauf von Grundstücken am Jürgens Hof zu Wohnbauzwecken      
N 9     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 10     Anfragen der Stadtverordneten      
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anschreiben an OB WEP (62 KB)