An der Bushaltestelle „Akademie Mont-Cenis“ kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen am o. g. Zebrastreifen.
Wenn ein Bus an der Haltestelle hält, können Autos links am Bus vorbeifahren.
Da sich vor dem Bus ein Zebrastreifen befindet und von den Autofahrern nur schlecht bzw. erst spät gesehen wird, kommt es hier zu besagten gefährlichen Situationen.
In diesem Zusammenhang bitten die Unabhängigen Bürger um Beantwortung folgender Fragen:
1.Ist es möglich, die Mont-Cenis-Straße im Bereich der Haltestelle so zu
verengen, dass kein Auto links am Bus vorbeifahren kann?
2.Oder ist es möglich, die Haltestelle als Gefahrenhaltestelle auszuweisen,
so dass Autofahrer durch das Warnblinklicht der Busse am vorbeifahren
gehindert werden?
Herr Stadtrat Friedrichs antwortet wie folgt:
Zu Frage 1:
Nach Einschätzung der Verwaltung besteht an dieser Stelle auf Grund der zulässigen Geschwindigkeit, der örtlichen Verhältnisse sowie des nicht auffälligen Unfallgeschehens (mindestens in den vergangenen drei Jahren keine relevanten Unfälle mit Personenschäden) kein Handlungsbedarf. Generell darf an Bussen, die an Haltestellen halten, gemäß §20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
Zu Frage 2:
Wie unter 1. erläutert besteht kein Handlungsbedarf. Im Übrigen darf gemäß §20 (4) StVO an Bussen, die an einer Haltestelle mit Warnblinklicht halten, nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Lediglich beim Anfahren der Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht bzw. Abfahren besteht Überholverbot.