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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Ausschöpfung von Fördermitteln  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 21.1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0356 Anfrage: Ausschöpfung von Fördermitteln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Prennig, Andreas
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin
 
Beschluss


 

In verschiedenen Medien wurde im Februar darüber berichtet, dass im Ruhrgebiet die zur Verfügung stehenden ESF-Mittel nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Der RVR hat sich darauhin dieses Themas angenommen; Ergebnisse bzw. Ursachen liegen uns zum Zeitpunkt der Anfragestellung noch nicht vor.

 

Fragen:

  1. Ist es richtig, dass gerade in Herne die EFS-Mittel nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft wurden? Wie lauten die drei häufigsten Gründe dafür?
  2. Die Zahlen zum Ausschöpfungsgrad bei den EFS-Mitteln stammen offensichtlich vom Fördergeber, der seinen „Topf“ und die jeweils abgerufenen Gelder relativ einfach gegenüber stellen kann.

Gibt es einen regelmäßigen Dialog mit den Fördergebern, der auch Rückmeldungen und Hinweise enthält, wie Herme beim Ausschöpfungsgrad ggf. noch aufholen könnte?

  1. Welche Fördermittel aus Landes-/Bundes-/EU-Förderprogrammen wurden insgesamt 2015/2016 abgerufen und wie hoch ist annähernd der Ausschöpfungsgrad?
  2. Welche Fördergelder wurden in Anspruch genommen, bei denen keine Eigenbeteiligung erforderlich war?
  3. Welche Fördermittel aus Land/Bund/EU gibt es, die ohne Eigenbeteiligung abgerufen werden können?

 

 

Herr Stadtrat Friedrichs antwortet wie folgt: 

 

Zu Fragen 1 und 2:

 

Hinsichtlich der Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wird ein Zwischenbericht des RVR, der im Herbst 2017 erscheinen soll, er­wartet. Der Bericht wird sich auf alle verfügbaren EU-Förderungen beziehen. Antworten zur Verwendung von ESF-Mitteln sind somit erst mit Veröffent­lichung der Berichte des RVR möglich, da es sich oftmals auch um regionale Förderungen handelt, die über übergeordnete Institutionen beantragt werden.

Zu Frage 3:

Zur Inanspruchnahme von Städtebauförderungs­mitteln in 2015 und 2016 (Bundes- und Landesmittel) kann gesagt werden, dass in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt rd. 5 Mio. Euro an Landes- und Bun­des­mitteln zur Ver­gung standen, von denen 99,2 % fristgerecht abgerufen wurden.

 

Darüber hinaus wurden z. B. im Fachbereich Tiefbau und Verkehr in den Jahren 2015/2016 Mittel gemäß folgender Förderrichtlinien abgerufen:

  • Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus
  • Richtlinie zur Förderung  der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen
  • § 11 Abs. 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
  • § 12 ÖPNVG NRW
  • Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
  • Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Insgesamt hat der Fachbereich Tiefbau und Verkehr in den Jahren 2015/2016 2.609.682,19 €rdermittel vereinnahmt. Alle Maßnahmen, für die ein Förderzugang vorhanden war, wurden gefördert. Der Ausschöpfungsgrad beträgt 100%.

Fragen 4 und 5 können zur Zeit nicht beantwortet werden.