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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.111110 Bez.: Stammkapital HSM GmbH | Nr.: 78 Bez.:Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten | -27.000 |
Beschlussvorschlag:
I. Erwerb einer Vorratsgesellschaft
Der Rat der Stadt stimmt dem Erwerb der Dachs Industriebeteiligungen GmbH und der Umbenennung der Dachs Industriebeteiligungen GmbH in die Herner Schulmodernisie-rungsgesellschaft mbH (HSM) sowie der Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß der beigefügten Anlage zu.
II. Bestellung von Vertretern/innen in der Gesellschafterversammlung der Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH
Der Rat der Stadt bestellt als Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung der Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH
_____________________ (SPD)
_____________________ (CDU)
_____________________*
und als Vertreter/innen im Verhinderungsfall
_____________________ (SPD)
_____________________ (CDU)
_____________________*
* Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r gemäß
§ 113 Abs. 2 GO NW
Die Bestellung der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/e bestellte/r Vertreter/in aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung als Vertreter/in der Stadt.
III. Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat
Der Rat der Stadt entsendet
__________________________ (SPD)
__________________________ (SPD)
__________________________ (SPD)
__________________________ (SPD)
__________________________ (CDU)
__________________________ (CDU)
__________________________ (GRÜNE)
__________________________ (LINKE)
als weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat der Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH.
Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/e Vertreter/in aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 (s. Vorlage 2016/0803) beschlossen, dass zum Abbau des Modernisierungsstaus in Schulstandorten mit gesicherter schulfachlicher Perspektive in den nächsten 10 Jahren rd. 100 Mio. € investiert werden. Mit der Umsetzung soll die neu zu gründende Herner Schulmodernisierungsgesellschaft (HSM) beauftragt werden.
Zur Kapitalausstattung und zur Umsetzung der baulichen Modernisierungsmaßnahmen an städt. Schulbauten durch die HSM wird ein Kommunalkredit i. H. v. 100 Mio. € aufgenommen und als Kreditermächtigung in § 2 der Haushaltssatzung 2017 festgeschrieben.
Die Gründung der Gesellschaft ist der Bezirksregierung gemäß § 115 GO NRW angezeigt worden. Mit Schreiben vom 10. Februar 2017 hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass keine kommunalaufsichtsrechtlichen Bedenken gegen die Gründung bestehen.
Die zweite Voraussetzung war die Kreditermächtigung verbunden mit der Genehmigung des städt. Haushalts für das Jahr 2017. Die Haushaltsgenehmigung ist mit Schreiben vom 18. April 2017 erteilt worden.
Somit kann die Gesellschaft gegründet werden.
Zu Punkt I.
Ziel war es, die Gesellschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu gründen. Damit die Gesellschaft noch in diesem Jahr in die Lage versetzt wird, erste Projekte anzugehen, soll zur Beschleunigung der Umsetzung die Dachs Industriebeteiligungen GmbH von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner erworben werden. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine gegründete Vorrats-GmbH, die bisher keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat. Das Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt 25.000,00 €, der Kaufpreis soll 27.000,00 € betragen.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 (s. Vorlage 2016/0803) auch bereits dem Gesellschaftsvertrag für die HSM zugestimmt. Durch den Erwerb der Vorrats GmbH Dachs Industriebeteiligungen GmbH ist der bereits existierende Gesellschaftsvertrag der Dachs Industriebeteiligungen GmbH entsprechend an diesen Gesellschaftsvertrag anzu-passen und daher ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen.
Organe der Gesellschaft
Gesellschaftsorgane sind gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages die Gesellschafterver-sammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.
Zu Punkt II.
Gesellschafterversammlung
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sind Vertreter/innen in der Gesellschafterver-sammlung zwei vom Rat der Stadt Herne zu bestellende Ratsmitglieder sowie der Ober-bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter/innen zu bestellen bzw. vorzuschlagen.
Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt gemäß § 5 Abs. 4 der/die nicht stimmberechtigte Vorsitzende des Aufsichtsrats oder bei seiner/ihrer Verhinderung der/die stellvertretende Vorsitzende.
Zu Punkt III.
Aufsichtsrat
Gemäß § 8 Abs. 2 – 4 setzt sich der Aufsichtstat der HSM wie folgt zusammen:
2. Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern.
3. Der Oberbürgermeister der Stadt Herne oder ein/e von ihm entsandte/r Bedienstete/r gehört dem Aufsichtsrat als geborenes Mitglied an.
4. Als weitere Mitglieder gehören dem Aufsichtsrat acht Mitglieder des Rates der Stadt an, die vom Rat der Stadt entsandt werden.
Gemäß § 8 Abs. 8 nimmt der/die für die Schulen zuständige Beigeordnete der Stadt Herne als beratendes nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen des Aufsichtsrates teil und erhält keine Vergütung.
Vorsitzender des Aufsichtsrates ist gemäß § 9 Abs. 1 der Oberbürgermeister oder der/die von ihm entsandte Bedienstete. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda entsendet in den Aufsichtsrat Herrn Stadtdirektor Dr. Klee.
Bezüglich der Bestellung der Geschäftsführung wird auf die Vorlage 0343/2017 im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung verwiesen.
Die Gesellschaft soll, wie bereits zu den Erläuterungen zu TOP 1 ausgeführt, nun umgehend gegründet werden. Bis zum Abgabezeitpunkt für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen waren jedoch noch nicht alle Angelegenheiten geklärt, so dass ausnahmsweise auf die Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen verzichtet werden soll.
Die Gründung der Gesellschaft ist für den 31.Mai 2017, 10 Uhr, terminiert.
Ausblick:
Damit die Gesellschaft unmittelbar nach erfolgter Beschlussfassung des Rates handlungsfähig ist, werden derzeit die Gründung der Gesellschaft vorbereitet sowie die Grundlagen des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft organisiert.
Zurzeit finden erste Verhandlungen statt, um die Finanzierung der Gesellschaft sicherzustellen.
Darüber hinaus wird parallel der bereits vom Rat der Stadt beschlossene Projektvertrag, der den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der HSM regelt, finalisiert.
Zudem werden die einzelnen Modernisierungsobjekte, insbesondere im Kontext der unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten (HSM, Gute Schule 2020, KIF 1 und 2) priorisiert und für die Entscheidung durch die bürgerschaftlichen Gremien im Herbst aufbereitet.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Gesellschaftsvertrag der Herner Schulmodernisierungsgesellschaft i.d.F. vom 29.11.16
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 Gesellschaftsvertrag HSM i.d.F. 29.11.16 (92 KB) |