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Beschluss |
Auf dem obengenannten Spielplatz befindet sich eine Schaukel, die auf drei Stützen einen an Ketten festgemachten Reifen hat.
Bei heftigem Schaukeln ist es schon vorgekommen, dass sich Kinder am Gestell den Kopf gestoßen haben.
Dass es gefährlich ist, zeigt das beiliegende Bild. Säße das Kind auf der anderen Seite des Reifens wäre es hier schon zu einem Unfall gekommen.
In diesem Zusammenhang bitten die Unabhängigen Bürger um Beantwortung folgender Fragen:
1.Ist es möglich, dieses Gestänge mit einem Aufprallschutz zu versehen?
2.Ist es möglich, den Hersteller dahingehend zu bewegen, das Gerät
nachträglich zu sichern?
Herr Stadtrat Friedrichs antwortet wie folgt:
Bei der Schaukel auf dem Spielplatz „Auf der Insel“ handelt es sich um eine sogenannte Schaukel mit Einpunktaufhängung. Dieses Spielgerät ist sicherheitstechnisch geprüft und vom TÜV abgenommen.
Ein Aufprallschutz wird nicht benötigt, weil das Drehgelenk der Schaukelaufhängung dafür sorgt, das der Schwerpunkt – durch das Gewicht des Schaukelnden – immer zur Mitte der Schaukel und damit von den Stützen abgewandten Seite ausgerichtet ist.