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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt wählt gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW
anstelle des ausscheidenden Stadtverordneten Markus Schlüter
die Bürgermeisterin Andrea Oehler als ordentliches Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss.
2. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis,
dass der Stadtverordnete Horst Severin zum Vorsitzenden und
dass die Bürgermeisterin Andrea Oehler zur stellvertretenden Vorsitzenden
des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt wurden.
3. Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches für die restliche Dauer der Wahlperiode 2014 bis 2020
a) anstelle des ausscheidenden Stadtverordneten Markus Schlüter
die Stadtverordnete Barbara Merten als zweites ordentliches Mitglied (Ziffer 2) in den Umlegungsausschuss.
b) anstelle des Stadtverordneten Christoph Nott
den Stadtverordneten Benjamin Majert als erstes stellvertretendes Mitglied (Ziffer 2.1) für das ordentliche Mitglied Barbara Merten in den Umlegungsausschuss.
c) anstelle der Stadtverordneten Barbara Merten
den Stadtverordneten Christoph Nott als zweites stellvertretendes Mitglied (Ziffer 2.2) für das ordentliche Mitglied Barbara Merten in den Umlegungsausschuss.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 28. April 2017 mitgetteilt, dass Herr Schlüter sein Mandat als Stadtverordneter mit Ablauf des 31. Mai 2017 niederlegen wird, und um die obigen Umbesetzungen gebeten.
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.
Gem. § 58 Abs. 5 GO NRW sind die Ausschussvorsitzenden und ihre Vertreter durch die Fraktionen zu bestimmen. Scheidet ein/e Ausschussvorsitzende/r während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er/sie angehörte, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Ausgenommen sind der Haupt- und Personalausschuss, der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie der Wahlausschuss.
Der Rat der Stadt hat in seiner konstituierenden Sitzung am 24.06.2015 folgende Stadtverordnete in den Umlegungsausschuss gewählt:
als Mitglieder: als Vertreter/-innen:
1. Majchrzak-Frensel, Elisabeth 1.1 Lukas, Manuela
1.2 Hildenbrand, Anke
2. Schlüter, Markus 2.1 Nott, Christoph
2.2 Merten, Barbara
Eine Umbesetzung zu Ziffer 1.2 ist bereits am 17.11.2015 (Vorlage Nr. 2015/0724) erfolgt.
Der Oberbürgermeister
(Dr. Frank Dudda)
Anlagen:
Keine