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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
I. Der Rechnungsprüfungsausschuss
a) schließt sich dem durch den FB Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und empfiehlt dem Rat, den erstellten Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2015 gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW zu bestätigen und
b) dem Oberbürgermeister entsprechend § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW uneingeschränkt Entlastung zu erteilten.
II. Der Rat der Stadt
a) nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung (vgl. den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis
b) beschließt, den Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2015 in der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung festzustellen (§ 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW- GO NRW).
c) beschließt, dem Oberbürgermeister bezüglich des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2015 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Sachverhalt:
Die Stadt Herne erfasst seit dem 01.01.2009 ihre Geschäftsvorfälle vollständig nach dem System der doppelten Buchführung. Nach den Bestimmungen der GO NRW hat sie daher jeweils zum 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Den mit Datum vom 30.09.2016 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 einschließlich Gesamtlagebericht und Anhang sowie den Beteiligungsbericht haben die Ratsmitglieder durch E-Mail vom 12.01.2017 zur Kenntnis erhalten. Gem. § 116 Abs. 6 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.
Begründung:
Aufgrund der Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW wird bestätigt, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Gesamtlagebericht war dahin gehend zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Herne vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage beigefügten Bericht erstellt.
Gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes an den Rat der Stadt Herne Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat nicht zu Beanstandungen geführt, die einer uneingeschränkten Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
Die Ratsmitglieder entscheiden nach § 116 Abs. 1 GO NRW über die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses. Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die der Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 entgegenstehen.
Fischer
Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung
Anlagen:
Bericht Prüfung Gesamtabschluss 2015
Gesamtabschluss 2015 incl. Beteiligungsbericht 2015
Bestätigungsvermerk Gesamtabschluss 2015
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Prüfbericht FB 14 Gesamtabschluss 2015 (2425 KB) | |||
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2 | öffentlich | GA 15 inkl. Beteiligungsbericht 15 (20584 KB) | |||
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3 | öffentlich | Bestätigungsvermerk Vorsitzender (70 KB) |