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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0276  

Betreff: Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
hier: Bestätigung durch den Rat
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sontowski - 2673
Federführend:FB 14 - Rechnungsprüfung Bearbeiter/-in: Kämper, Heike
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
04.05.2017 
des Rechnungsprüfungsausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
30.05.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 


Beschlussvorschlag:
I. Der Rechnungsprüfungsausschuss

a)      schließt sich dem durch den FB Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und empfiehlt dem Rat, den erstellten Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2015 gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW GO NRW zu bestätigen und

 

b)      dem Oberbürgermeister entsprechend § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW uneingeschränkt Entlastung zu erteilten.

 

II. Der Rat der Stadt

a)      nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung (vgl. den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis

 

b)      beschließt, den Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2015 in der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung festzustellen (§ 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW-  GO NRW).

 

c)      beschließt, dem Oberbürgermeister bezüglich des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2015 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen (§ 96 Abs. 1 GO NRW).

 


Sachverhalt:
Die Stadt Herne erfasst seit dem 01.01.2009 ihre Geschäftsvorfälle vollständig nach dem System der doppelten Buchführung. Nach den Bestimmungen der GO NRW hat sie daher jeweils zum 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Den mit Datum vom 30.09.2016 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 einschließlich Gesamtlagebericht und Anhang sowie den Beteiligungsbericht haben die Ratsmitglieder durch E-Mail vom 12.01.2017 zur Kenntnis erhalten. Gem. § 116 Abs. 6 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Begründung:

Aufgrund der Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW wird bestätigt, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Gesamtlagebericht war dahin gehend zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Herne vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage beigefügten Bericht erstellt.

 

Gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes an den Rat der Stadt Herne Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat nicht zu Beanstandungen geführt, die einer uneingeschränkten Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Ratsmitglieder entscheiden nach § 116 Abs. 1 GO NRW über die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses. Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die der Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 entgegenstehen.

 

 

 

 

Fischer

Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung

 


Anlagen:
Bericht Prüfung Gesamtabschluss 2015

Gesamtabschluss 2015 incl. Beteiligungsbericht 2015

Bestätigungsvermerk Gesamtabschluss 2015 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prüfbericht FB 14 Gesamtabschluss 2015 (2425 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich GA 15 inkl. Beteiligungsbericht 15 (20584 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Bestätigungsvermerk Vorsitzender (70 KB)