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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0334  

Betreff: Organbesetzungen in städt. Beteiligungsgesellschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
30.05.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:
 

I.

Der Rat der Stadt beschließt:

 

In den mitbestimmten Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR), der insgesamt aus 20 Mitgliedern besteht, wird von Seiten der Stadt Herne – ohne Arbeitnehmer/innen nach dem Mitbestimmungsgesetz –

 

 

Herr Markus Schlüter als sachkundiger Bürger

entsandt.

 

 

Die Entsendung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der EWMR.

 

 

II.

 

Der Rat der Stadt wählt

 

Herrn Markus Schlüter als sachkundigen Bürger

 

als ordentliches Mitglied in den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse.

 

Die Amtszeit des Vertreters entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein gewähltes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat.

 

III.

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (StwH) wird die Weisung erteilt,

 

Frau Stadtverordnete Bettina Szelag

 

als Vertreterin der Stadt in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG zu bestellen.

 

Die Bestellung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der StwH. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der StwH.

 

 

IV.

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der VVH wird die

Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die Vertreter/in der VVH in der Hauptversammlung der StwH AG anzuweisen,

 

Frau Stadtverordnete Bettina Szelag

 

als Vertreterin der Stadt in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG zu bestellen.

 

Die Bestellung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der StwH. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der StwH.

 

 

V.

 

Der Rat der Stadt schlägt der Stadtwerke Herne AG zur Benennung für die Aufsichtsräte der Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG und der Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH

 

Herrn Markus Schlüter als sachkundigen Bürger

 

vor.

 

Die Benennung des Vertreters des Aufsichtsrates gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine Benennung als Vertreter.

 

 

VI.

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Als Vertreter der Stadt wird

 

Herr Stadtverordneter Jürgen Hausmann

 

in das Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH (ehemals E.ON Fernwärme GmbH) entsandt.

Die Entsendung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein entsandter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Entsendung als Vertreter der Stadt.

 

 

VII.

 

Der Rat der Stadt beschließt, als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG) wird

 

Herr Stadtverordneter Christoph Nott

 

bestellt.

 

Die Bestellung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter.

 

           


Sachverhalt:
 

Vorbemerkung

 

Herr Stadtverordneter Markus Schlüter wird sein Ratsmandat zum 31. Mai 2017 niederlegen. Die CDU-Fraktion hat  um entsprechende Nachbesetzungen in den Organen der städt. Beteiligungsgesellschaften gebeten.

 

Teilweise soll Herr Stadtverordneter Markus Schlüter als sachkundiger Bürger in den Organen verbleiben. Gleichwohl sind auch in diesen Fällen entsprechende Beschlüsse des Rates der Stadt erforderlich.

 

 

Zu Punkt I. des Beschlussvorschlages

 

Nach § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages setzt sich der Aufsichtsrat aus 20 Mitgliedern zusammen.

 

Hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates enthält § 11 Abs. 2 folgende Regelung:

 

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden, soweit sie nicht als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu wählen sind, durch die Gesellschafter entsprechend dem Verhältnis 5 (Stadt Bochum): 3 (Stadt Herne): 2 (Stadt Witten) entsandt.“

 

Die Stadt Herne hat bisher u.a. Herrn Stadtverordneten Markus Schlüter in den Aufsichtsrat entsandt. Er soll nun als sachkundiger Bürger in den Aufsichtsrat entsandt werden.

 

Hinweis:

 

Die Wahlzeit des neuen Rates ist auf 6 Jahre festgesetzt worden. Die Wahlzeit der Vertreter/innen der Gesellschafter im Aufsichtsrat weicht davon ab. Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Ablauf der Wahlperiode des Räte der Städte Bochum, Herne und Witten, spätestens jedoch mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder beginnt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 

Die EWMR hat mehr als 500 Arbeitnehmer/innen und somit einen Aufsichtsrat nach DrittelbG zu bilden. In diesen Fällen ist zwingend die Regelung des § 102 Aktiengesetz anzuwenden, wonach Mitglieder des Aufsichtsrates gesetzeskonform nur für fünf Jahre bestellt werden dürfen. Diese Regelung ist eine Höchstdauerregelung, von der nicht abgewichen werden darf. Eine Wiederbestellung ist somit nach fünf Jahren erforderlich, wobei eine kürzere Wahlzeit - somit auch nur für ein Jahr – zulässig ist.

 

Die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates der EWMR endet im Dezember 2019. Die Nachbesetzungen für den Aufsichtsrat der EWMR erfolgt somit zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Nachrichtlich:

Der Aufsichtsrat der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH (evu) setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der evu aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates der EWMR zusammen.

 

 

Zu Punkt II. des Beschlussvorschlages

 

Nach § 8 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) wählt die Vertretung des Trägers, d. h. der Rat der Stadt, den Vorsitzenden und die Mitglieder des Verwaltungsrates. Die Wahl erfolgt gemäß § 12 Absatz 1 SpkG NW für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt.

 

Gemäß § 10 Abs. 2 SpkG NW besteht der Verwaltungsrat bei Sparkassen mit 250 und mehr ständig Beschäftigten – bei der Herner Sparkasse werden zurzeit 416 Dienstkräfte ständig beschäftigt (Stand: 31.03.2014) – aus

 

a)                 dem Vorsitzenden,

 

b)                 neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und

 

c)                  fünf Dienstkräften der Sparkasse.

 

 

Die Stadt Herne hat bisher u.a. Herrn Stadtverordneten Markus Schlüter in den Verwaltungsrat gewählt. Er soll nun als sachkundiger Bürger in den Verwaltungsrat gewählt werden.

 

Hinweis:

 

Herr Stadtverordneter Markus Schlüter ist durch den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse auch in den Hauptausschuss und den Risikoausschuss der Herner Sparkasse gewählt worden. Sollten hier entsprechende Nachwahlen erforderlich werden, wird dies durch den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse erfolgen.

 

 

Zu Punkt III. des Beschlussvorschlages

 

Die Wahlzeit des neuen Rates ist auf 6 Jahre festgesetzt worden. In § 10 Abs. 3 der Satzung der StwH ist geregelt: Die Amtszeit der von den Gesellschaftern gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit dem auf den Beginn der Amtszeit folgenden Ablauf der Wahlperiode des Rates der Stadt Herne; der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrats weiter.

Die Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der StwH können gemäß § 102 Aktiengesetz gesetzeskonform nur für fünf Jahre bestellt werden. Diese Regelung ist eine Höchstdauerregelung, von der nicht abgewichen werden darf. Eine Wiederbestellung ist somit nach fünf Jahren erforderlich, wobei eine kürzere Wahlzeit - somit auch nur für ein Jahr – zulässig ist.

 

Die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates der StwH endet im Dezember 2019. Die Nachbesetzung für den Aufsichtsrat der StwH erfolgt somit zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Der Aufsichtsrat der StwH besteht aus insgesamt 18 Mitgliedern (12 Vertreter/innen der Aktionäre, 6 Arbeitnehmervertreter/innen).

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Herne wird gem. § 10 Abs. 2 der Satzung von der Alleinaktionärin als Vertreter der Aktionärin in den Aufsichtsrat entsandt. Die übrigen 11 Vertreter/innen bestellt gem. § 17 Ziffer 3 der Satzung die Hauptversammlung.

 

Die Stadt Herne hat bisher u.a. Herrn Stadtverordneten Markus Schlüter in den Aufsichtsrat bestellt. Die CDU-Fraktion bittet um Nachbesetzung durch Frau Stadtverordnete Bettina Szelag

 

 

Zu Punkt IV. des Beschlussvorschlages

 

Die VVH ist zu 100 % an der StwH beteiligt.

Für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) von 99 % an den Gesellschaftsanteilen der VVH werden die vom Rat der Stadt Herne für die Gesellschafterversammlung der VVH gewählten Vertreter/innen sowie der/die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete/r von der Geschäftsführung der EWMR für die Dauer der Wahlperiode des Rates zur ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich bevollmächtigt. Dieselben Vertreter/innen, die die 99 % der Gesellschafterrechte von EWMR in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne an der VVH) wahr.

Im Übrigen wird auf die Sachverhaltsdarstellung zu Punkt III. verwiesen.

 

 

Zu Punkt V. des Beschlussvorschlages

 

Gemäß § 10 Abs. 1 besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern. Als ständiges Mitglied gehört dem Aufsichtsrat der Oberbürgermeister/zuständige Beigeordnete der Stadt Herne für die Stadtentwässerung für die Dauer seiner Amtszeit an. Als weitere Mitglieder gehören dem Aufsichtsrat drei Mitglieder an, die von der Stadtwerke Herne AG auf Vorschlag des Rates der Stadt benannt werden.

 

Die Stadt Herne hat bisher u.a. Herrn Stadtverordneten Markus Schlüter in den Aufsichtsrat benannt. Er soll nun als sachkundiger Bürger in den Aufsichtsrat benannt werden.

 

Nachrichtlich:

Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SEH Verwaltungs-GmbH sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Verwaltungs-GmbH und der SEH GmbH & Co. KG personenidentisch. Die Regelungen des § 10 des Gesellschaftsvertrages der GmbH & Co. KG gelten entsprechend.

 

 

Zu Punkt VI. des Beschlussvorschlages

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.11.1994 den Beschluss gefasst, der Gesellschafterversammlung der VEBA Fernwärme Wanne-Eickel GmbH vorzuschlagen, drei Stadtverordnete in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

 

Inzwischen wurden die Fernwärmeaktivitäten der VEBA Kraftwerke Ruhr AG in der E.ON Fernwärme GmbH gebündelt.

 

Die in den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck, Recklinghausen und Herne/Wanne-Eickel ursprünglich bestehenden VEBA Fernheizungsgesellschaften sind in der E.ON Fernwärme GmbH aufgegangen. Mit dieser Neugestaltung ist auch die Zusammensetzung der Organe verändert worden. Der Aufsichtsrat der E.ON Fernwärme hat einen aus 11 Personen bestehenden Aufsichtsrat, in den u. a. die Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der o. a. Städte berufen werden.

 

Die seinerzeit in den Aufsichtsrat der Fernheizungsgesellschaften vorgeschlagenen Herner Stadtverordneten diskutieren seitdem weiterhin als Mitglieder eines Beratungsgremiums der E.ON Fernwärme GmbH jetzt Uniper Wärme GmbH die kommunalen Belange beim Fernwärmeausbau mit der Geschäftsführung.

 

Die Stadt Herne hat bisher u.a. Herrn Stadtverordneten Markus Schlüter in das Beratungsgremium entsandt. Die CDU-Fraktion bittet um Nachbesetzung durch Herrn Stadtverordneten Jürgen Hausmann.

 

 

Zu Punkt VII. des Beschlussvorschlages

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sind Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Oberbürgermeister als ständiges Mitglied sowie als weitere Mitglieder drei Mitglieder des Rates der Stadt.

 

Die Stadt Herne hat bisher u.a. Herrn Stadtverordneten Markus Schlüter in die Gesellschafterversammlung der SEG bestellt. Die CDU-Fraktion bittet um Nachbesetzung durch Herrn Stadtverordneten Christoph Nott.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 


Anlagen:
 

Keine