Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Zebrastreifen Mont-Cenis-Straße  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 21.3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:36 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0348 Anfrage: Zebrastreifen Mont-Cenis-Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Blech, Bernd
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


 

An der Bushaltestelle „Akademie Mont-Cenis“ kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen am o. g. Zebrastreifen.

Wenn ein Bus an der Haltestelle hält, können Autos links am Bus vorbeifahren.

Da sich vor dem Bus ein Zebrastreifen befindet und von den Autofahrern nur schlecht bzw. erst spät gesehen wird, kommt es hier zu besagten gefährlichen Situationen.

 

In diesem Zusammenhang bitten die Unabhängigen Bürger um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.Ist es möglich, die Mont-Cenis-Straße im Bereich der Haltestelle so zu

verengen, dass kein Auto links am Bus vorbeifahren kann?

2.Oder ist es möglich, die Haltestelle als Gefahrenhaltestelle auszuweisen,

so dass Autofahrer durch das Warnblinklicht der Busse am vorbeifahren

gehindert werden?

 

Herr Stadtrat Friedrichs antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Nach Einschätzung der Verwaltung besteht an dieser Stelle auf Grund der zulässigen Geschwindigkeit, der örtlichen Verhältnisse sowie des nicht auffälligen Unfallgeschehens (mindestens in den vergangenen drei Jahren keine relevanten Unfälle mit Personenschäden) kein Handlungsbedarf. Generell darf an Bussen, die an Haltestellen halten, gemäß §20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

 

Zu Frage 2:

 

Wie unter 1. erläutert besteht kein Handlungsbedarf. Im Übrigen darf gemäß §20 (4) StVO an Bussen, die an einer Haltestelle mit Warnblinklicht halten, nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Lediglich beim Anfahren der Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht bzw. Abfahren besteht Überholverbot.