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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Umbesetzung von Ausschüssen und Bestimmung eines Ausschussvorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss | 2017/0335 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Allgemeine Richtlinie für die Durchführung von Dienstreisen für die Mitglieder des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen, des Integrationsrates und der Beiräte | 2017/0301 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Mitgliedschaft der Stadt Herne in der lagfa NRW e.V. (Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Nordrhein-Westfalen) | 2017/0237 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss hier: Bestätigung durch den Rat | 2017/0276 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM): - Erwerb einer Vorratsgesellschaft einschl. Änderung des Gesellschaftsvertrages - Organbesetzungen | 2017/0333 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Organbesetzungen in städt. Beteiligungsgesellschaften | 2017/0334 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: I. Der Rat der Stadt beschließt:
In den mitbestimmten Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR), der insgesamt aus 20 Mitgliedern besteht, wird von Seiten der Stadt Herne – ohne Arbeitnehmer/innen nach dem Mitbestimmungsgesetz –
Herr Markus Schlüter als sachkundiger Bürger entsandt.
Die Entsendung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der EWMR.
II.
Der Rat der Stadt wählt
Herrn Markus Schlüter als sachkundigen Bürger
als ordentliches Mitglied in den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse.
Die Amtszeit des Vertreters entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein gewähltes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat.
III.
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (StwH) wird die Weisung erteilt,
Frau Stadtverordnete Bettina Szelag
als Vertreterin der Stadt in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG zu bestellen.
Die Bestellung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der StwH. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der StwH.
IV.
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die Vertreter/in der VVH in der Hauptversammlung der StwH AG anzuweisen,
Frau Stadtverordnete Bettina Szelag
als Vertreterin der Stadt in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG zu bestellen.
Die Bestellung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der StwH. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der StwH.
V.
Der Rat der Stadt schlägt der Stadtwerke Herne AG zur Benennung für die Aufsichtsräte der Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG und der Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH
Herrn Markus Schlüter als sachkundigen Bürger
vor.
Die Benennung des Vertreters des Aufsichtsrates gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine Benennung als Vertreter.
VI.
Der Rat der Stadt beschließt:
Als Vertreter der Stadt wird
Herr Stadtverordneter Jürgen Hausmann
in das Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH (ehemals E.ON Fernwärme GmbH) entsandt. Die Entsendung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein entsandter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Entsendung als Vertreter der Stadt.
VII.
Der Rat der Stadt beschließt, als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG) wird
Herr Stadtverordneter Christoph Nott
bestellt.
Die Bestellung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter.
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30.05.2017 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt:
In den mitbestimmten Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR), der insgesamt aus 20 Mitgliedern besteht, wird von Seiten der Stadt Herne – ohne Arbeitnehmer/innen nach dem Mitbestimmungsgesetz –
Herr Markus Schlüter als sachkundiger Bürger entsandt.
Die Entsendung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der EWMR.
II.
Der Rat der Stadt wählt
Herrn Markus Schlüter als sachkundigen Bürger
als ordentliches Mitglied in den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse.
Die Amtszeit des Vertreters entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein gewähltes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat.
III.
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (StwH) wird die Weisung erteilt,
Frau Stadtverordnete Bettina Szelag
als Vertreterin der Stadt in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG zu bestellen.
Die Bestellung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der StwH. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der StwH.
IV.
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die Vertreter/in der VVH in der Hauptversammlung der StwH AG anzuweisen,
Frau Stadtverordnete Bettina Szelag
als Vertreterin der Stadt in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG zu bestellen.
Die Bestellung gilt zunächst für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrates der StwH. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der StwH.
V.
Der Rat der Stadt schlägt der Stadtwerke Herne AG zur Benennung für die Aufsichtsräte der Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG und der Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH
Herrn Markus Schlüter als sachkundigen Bürger
vor.
Die Benennung des Vertreters des Aufsichtsrates gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine Benennung als Vertreter.
VI.
Der Rat der Stadt beschließt:
Als Vertreter der Stadt wird
Herr Stadtverordneter Jürgen Hausmann
in das Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH (ehemals E.ON Fernwärme GmbH) entsandt. Die Entsendung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein entsandter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Entsendung als Vertreter der Stadt.
VII.
Der Rat der Stadt beschließt, als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG) wird
Herr Stadtverordneter Christoph Nott
bestellt.
Die Bestellung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Bestellung einer Vertreterin für den Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e.V. (VKIG) | 2017/0309 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Umbesetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie | 2017/0272 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Stadtumbau Herne-Mitte - Umnutzung eines Gebäudeteils der ehemaligen Hauptschule am Hölkeskampring zu einer städtischen Einrichtung für Kinder-Jugend-Familie | 2017/0249 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Bestellung eines neuen Vorstandsmitgliedes der Jugend-,Konflikt-, und Drogenberatung e.V. | 2017/0345 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept ungedeckter Sportanlagen | 2017/0245 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für die Stadt Herne - Beschluss der Geschäftsordnung - Berufung der Fachleute als stimmberechtigte Mitglieder | 2017/0234 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) 2017-2020 | 2017/0236 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11, - Albert-Schweitzer-Carré -, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2017/0239 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 229 - Castroper Straße - Satzungsbeschluss gemäß § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) | 2017/0243 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Ergänzung der 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Stadt Herne | 2017/0231 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Erneuerung des Einsatzleitsystems (ELS) | 2017/0318 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Antrag: Umbesetzung von Ausschüssen | 2017/0357 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Resolution: Weiterentwicklung und Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes Nordrhein-Westfalen | 2017/0354 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21.1 | Anfrage: Ausschöpfung von Fördermitteln | 2017/0356 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21.2 | Anfrage: Spielplatz Auf der Insel | 2017/0347 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21.3 | Anfrage: Zebrastreifen Mont-Cenis-Straße | 2017/0348 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | HSP-Maßnahme Nr. 8 - Berichterstattung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM): - Geschäftsführungsangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | Verkauf zweier Grundstücke im "Gleisdreieck Baukau" Rottstr. 112 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 4 | Veräußerung eines Objektes an der Manteuffelstraße | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 5 | Bieterverfahren zur Veräußerung einer städtischen Teilfläche aus dem Vorhaben "Dienstleistungspark Schloss Strünkede" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 6 | Verkauf eines Grundstücks am Jürgens Hof zum Bau einer Pflegeeinrichtung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 7 | Verkauf eines Grundstücks am Jürgenshof zum Bau einer Wohnanlage für Menschen mit Behinderung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 8 | Verkauf von Grundstücken am Jürgens Hof zu Wohnbauzwecken | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 9 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anschreiben an OB WEP (62 KB) |