In den vergangenen Wochen sind vermehrt kleinere Baustellen errichtet worden, hier sind hauptsächlich die auf Gehwegen gemeint. Bürger werden dadurch gezwungen auf die Straße auszuweichen. Rollstuhlfahrer und auch Benutzer von Rollatoren haben Schwierigkeiten, da an den Baustellen die Bordsteine nicht abgesenkt sind.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es Vorschriften bei der Einrichtung einer Baustelle?
2. Werden hier die Belange von Behinderten berücksichtigt?
3. Wird dies gegebenenfalls kontrolliert von Seiten der Verwaltung?
Herr Becker antwortet wie folgt:
Bei den „kleineren“ Baustellen handelt es sich um Baumaßnahmen der Versorgungsträger (Stadtwerke, Gelsenwasser, Telekom, etc.).
Aufgrund der kalten Wintermonate konnten von den Versorgungsträgern in den letzten Monaten so gut wie keine Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Anzahl der Baumaßnahmen bewegt sich derzeit jedoch in einem als normal zu bezeichnendem Umfang.
Die Baumaßnahmen werden von den bauausführenden Firmen, die für die Versorgungsträger tätig sind, nach der Straßenverkehrsordnung, bei der Stadt Herne beantragt und dann nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen eingerichtet.
Die Belange von Behinderten sollten dabei, wie auch bei den `Stadteigenen` Baumaßnahmen berücksichtigt werden.
Seitens der Stadt Herne werden die Baumaßnahmen der Versorgungsträger von zwei Tiefbautechnikern koordiniert, um die Versorgung der Bürger mit Strom, Gas und Wasser aufrecht zu erhalten. Zu dem werden diese überwiegend Kleinstmaßnahmen von den beiden Mitarbeitern der Stadt Herne betreut und kontrolliert, wobei Sie zugleich für den Bürger als Ansprechpartner fungieren.