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Beschluss |
In der Sitzung vom 3. September 2009 hat die Bezirksvertretung Eickel die Aufstellung des Bebauungsplanes 227 „Zentrum Eickel-Ost“ beschlossen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Eickel wollten damit die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters ermöglichen.
Am 28. Januar 2010 wurden der Bezirksvertretung Eickel die Entwürfe des beauftragten Architekturbüros und der Firma Edeka vorgestellt, die zur großen Überraschung der Bezirksvertretung über das gewünschte Maß hinausgingen.
So wurde die Errichtung einer kleinen Passage mit weiteren Einzelhandelsgeschäften in Erwägung gezogen. Die Nutzung des Obergeschosses wurde völlig offen gelassen, die dringend gewünschte, fußläufige Anbindung mittels einer Treppe oder Rampe von der Eickeler Straße neben dem ehemaligen Gebäude des Stadtarchives entfiel gänzlich, da eine Wohnungsbaugenossenschaft dort weitere Wohnbebauung schaffen will.
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Ziele verfolgt die Verwaltung zurzeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes?
2. Werden die Vorstellungen der Bezirksvertretung Eickel ausreichend berücksichtigt, um die unerwünschte Schaffung eines zweiten Ortskernes zu verhindern und werden diese verbindlich in den Festsetzungen zum Bebauungsplan niedergelegt?
3. Gibt es zurzeit Gespräche mit der Wohnungsbaugenossenschaft um deren Pläne zur Errichtung einer Wohnbebauung mit der Zuwegung zu koordinieren? Falls nicht, erfolgen diese Gespräche noch und wird die Bezirksvertretung über die Ergebnisse informiert?
Herr Friedrichs antwortet wie folgt:
Zu Frage 1:
Ziel des Bebauungsplans Nr 227 Eickel-Ost ist die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und einer Wohnnutzung im Plangebiet.
Zu Frage 2:
Des weiteren verfolgt der Bebauungsplan das Ziel, im Geltungsbereich des Bebauungsplans die Angebotsvielfalt des Eickeler Zentrums zu vervollständigen und den hierzu erforderlichen Lebensmittelvollsortimenter zu realisieren. Die Erweiterung des Versorgungszentrums soll jedoch nicht dazu führen, dass sich dort Einzelhandelsstrukturen entwickeln können, die dem bestehenden Eickeler Zentrum konkurrieren und zu einer Fehlentwicklung des Zentrums führen würden. Hierzu sind im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen Sortimentierung vorgesehen.
Zu Frage 3:
Es finden zur Zeit Gespräche sowohl mit der Wohnungsbaugenossenschaft als auch mit dem Projektentwickler des Lebensmittelmarktes statt, um eine koordinierte Entwicklung des Planbereichs zu gewährleisten. Die Gesprächsergebnisse werden sich in der Bauleitplanung wiederfinden und der Bezirksvertretung im Rahmen des Verfahrens mitgeteilt.