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Ratsinformationssystem

Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 22.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2010/0092 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hasler, MichaelAktenzeichen:44/1-H.
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Broja, Gabriele
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung genehmigt die folgende, am 11.02.2010 gefasste Dringlichkeits-entscheidung:

„Herr Bezirksbürgermeister Paulus und Herr Bezirksverordneter Barzik empfehlen gemäß § 36 Abs. 5 i. V. m. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt erlässt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

-

Enthaltung:

-

 

(Anmerkung des Schriftführers:  Die Ordnungsbehördliche Verordnung ist als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügt.)