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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0092  

Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hasler, MichaelAktenzeichen:44/1-H.
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Broja, Gabriele
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
22.04.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung genehmigt die folgende, am 11.02.2010 gefasste Dringlichkeits-entscheidung:

„Herr Bezirksbürgermeister Paulus und Herr Bezirksverordneter Barzik empfehlen gemäß § 36 Abs. 5 i. V. m. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt erlässt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen.“

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 dürfen Verkaufsstellen abweichend von der Vorschrift des § 4 Abs. 1 LÖG NRW an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

 

Die Freigabe der Öffnung kann gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW auf bestimmte Bezirke beschränkt werden. Der Zeitpunkt, währenddessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Nachdem in der 4. Kalenderwoche 2010 die offizielle Absage für die Veranstaltung
„Bild-live“, die für Mai 2010 geplant war, erfolgte, konnten Anfang Februar die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage endgültig festgelegt werden. Die Werbegemeinschaft Eickel beantragte, am 25.04.2010 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu dürfen. Damit eine Genehmigung in der Sitzung des Rates am 23.03.2010 erfolgen konnte, war die o. g. Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak

 

Anlagen:

Anlagen:

Dringlichkeitsentscheidung

Ordnungsbehördliche Verordnung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Dringlichkeitbeschl. Verk.o.Sonntage 11.2.10_Paulus (20 KB) PDF-Dokument (52 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich OBV Wanne25.04._09.05.10 (27 KB) PDF-Dokument (65 KB)