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Ratsinformationssystem

Auszug - Schäden an Gebäuden nach erfolgtem Umbau der Hauptstraße zur Beschleunigung der Linie 306 - Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 09.04.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 15
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2010/0246 Schäden an Gebäuden nach erfolgtem Umbau der Hauptstraße zur Beschleunigung der Linie 306
- Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 09.04.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Andreas Barzik
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina   
 
Beschluss

Nach Abschluss der Bauarbeiten zum Umbau der Hauptstraße zur Beschleunigung der Linie 306 in Verbindung mit den Arbeiten an der Kanalisation soll es zu Schäden an der Substanz anliegender Gebäude gekommen sein

Nach Abschluss der Bauarbeiten zum Umbau der Hauptstraße zur Beschleunigung der Linie 306 in Verbindung mit den Arbeiten an der Kanalisation soll es zu Schäden an der Substanz anliegender Gebäude gekommen sein.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.    Wie viele Schadensmeldungen liegen der Verwaltung vor?

 

2.    Wurden diese Schadensmeldungen geprüft und mit welchem Ergebnis?

 

3.    Wurde in allen Fällen eine Einigung mit den Betroffenen gefunden?

 

4.    In welcher Weise und zu wessen Lasten wurden diese Schäden ersetzt?

 

5.    Auf welche finanzielle Größenordnung belaufen sich die Ansprüche gegen die Stadt               Herne?

 

Herr Becker antwortet wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Es liegen 17 schriftliche Schadensmeldungen vor.

 

Zu  Frage 2:

 

Alle Schadensmeldungen wurden geprüft.             

In 4 Fällen ist die Schadensursache noch nicht geklärt bzw. ist noch in Bearbeitung.             

In 2 Fällen kam es zur Einigung mit dem Anspruchsteller( hier s. Pkt. 4)             

In 9 Fällen wurde ein Schadensersatz abgelehnt.

 

Zu  Frage 3:

 

Siehe Pkt. 2

 

Zu  Frage 4:

 

2 Schäden wurden durch die beteiligten Baufirmen durch einen finanziellen Ausgleich

reguliert.

Bisher wurden keine Schäden durch die städt. Haftpflichtversicherung beglichen.

 

Zu  Frage 5:

 

Bei den in Pkt. 2 genannten 4 Fällen, die sich in der Bearbeitung befinden, belaufen sich die Forderungen der Anspruchsteller auf ca. 8.000 EUR.