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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel bittet die Verwaltung, an dem
Fußgängerüberweg auf der Herzogstraße, Nähe Einmündung Eickeler Straße, auf
beiden Straßenseiten eine Absenkung der Bordsteine vorzunehmen.
Sachverhalt:
Der Fußgängerüberweg ist mit den Verkehrszeichen 293 und
350, sowie der vorschrifts-mäßigen Beleuchtung ausgestattet und ermöglicht
Fußgängern die bevorrechtigte und gefahrlose Überquerung der Fahrbahn.
Die Ausstattung gemäß der Verwaltungsvorschriften zur
Straßenverkehrsordnung deutet auf die Bedeutung dieses Fußgängerüberweges hin.
Durch die durchgängige Höhe der Bordsteinkanten ist Fahrern
von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen und Menschen mit Gehhilfen (Rollatoren)
die Nutzung nicht möglich.